CONNEWITZ-KRAWALLE: JVA-BEAMTER ERSCHEINT NICHT ZU EIGENEM PROZESS

DAS HAT KONSEQUENZEN FÜR DEN 34-JÄHRIGEN

Leipzig – Ein wegen der Neonazi-Krawalle in Leipzig-Connewitz angeklagter JVA-Beamter ist am Donnerstag nicht zu seinem Prozess erschienen.

Im Januar 2016 soll der suspendierte Beamte in Leipzig-Connewitz randaliert haben (Archivbild).
Im Januar 2016 soll der suspendierte Beamte in Leipzig-Connewitz randaliert haben (Archivbild).

Gegen den 34-Jährigen sei nun ein Haftbefehl erlassen worden und er werde gesucht, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Leipzig, Stefan Blaschke.

Das Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gegen den Gefängniswärter wurde abgetrennt. Am Donnerstag wurde lediglich gegen seinen Mitangeklagten verhandelt.

Laut Blaschke hatte der Verteidiger des angeklagten Beamten am Morgen mitgeteilt, dass ihn eine Frau angerufen und mitgeteilt habe, dass der Mann krank sei.

Ein ärztliches Attest habe nicht vorgelegen. Der 34-Jährige sollte daraufhin polizeilich vorgeführt werden, wie Blaschke sagte. Das sei misslungen, weil der Mann zwar krank sein soll, aber nicht zu Hause war.

Daraufhin sei ein sogenannter Sitzungshaftbefehl gegen ihn erlassen worden.

JVA-Beamter wurde bereits 2019 suspendiert

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Der inzwischen suspendierte Beamte gehört mutmaßlich zu den 215 Randalierern, die im Januar 2016 in Leipzig nach überfallartigen Krawallen festgesetzt worden waren. Hooligans und Neonazis hatten ihn einer Straße zahlreiche Schaufensterscheiben von Geschäften eingeschlagen.

Der Beamte wurde erst Anfang 2019 vom Dienst suspendiert. Das Justizministerium hatte angegeben, erst Ende 2018 von dem Fall erfahren zu haben.

Der Mann habe bei den Ermittlungsbehörden keine Angaben zum Beruf gemacht und auch entgegen seiner Pflicht seinen Vorgesetzten nicht informiert.

Vor dem Amtsgericht sollte dem 34-Jährigen am Donnerstag der Prozess gemacht werden.
Vor dem Amtsgericht sollte dem 34-Jährigen am Donnerstag der Prozess gemacht werden.

Fotos: Ralf Seegers

Quelle: tag24.de vom 09.01.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

#JVA-BEAMTER ERSCHEINT NICHT ZU EIGENEM PROZESS#

Wie? Erscheint nicht zum eigenem Prozess? Hat der sich selbst angeklagt?

Es liegt am „m“ oder am „n“ meckert der Computer rum!

#Das Verfahren wurde abgetrennt.#
Das machen DIE immer so wenn es im Zusammenhang Rechtskonflikte gibt, oder Normenkonflikte, Normenkollision. Das System hat keine Gesetze, nur Normen. Der wird sich nach „Reichsbürger“ Normen verteidigen. Da haut es DENEN die Normen mit Konflikten durcheinander. Das muß mit Willkür verhidert werden. Wo etwas nicht passt wird es passend gemacht.
Wer gegen das Jc klagt und DIE mit Normenkollisionen belegt wie beweist, der hat es ganz einfach bei DENEN auf Deutsch verschiXXXen. Wenn DIE könnten würden DIE unter den Tisch kriechen. Aber DIE übergehen auch dies!

# ein sogenannter Sitzungshaftbefehl#
Was ist denn ein sogenannter Sitzungshaftbefehl?
Will man mit diesen erfundenen Begriff die Norm nicht zur Inquisition-Kirchentribunal erschienen ersetzen?
Krank und Tod entschuldigte bei der Inquisition auch nicht. Die haben einen Toten auf den Stuhl gesetzt und gegen Ihn verhandelt.
Es hat sich nichts geändert! Nur die Begriffe wurden verändert oder werden in Variationen angewendet.

„Hast du niedergekniet?“
D.h. Warst Du dort gewesen und hast die Predigt angenommen.
#Die ersten Inquisitoren gingen mit der vollen Härte des Gesetzes vor#

#Papst Gregor IX., der elf Jahre nach Innozenz auf den Stuhl Petri gewählt wurde#
#1233 betraute er die Dominikaner mit der Ketzerbekämpfung. Dieser noch junge Orden hatte zuvor, nicht sehr erfolgreich, gegen Ketzer gepredigt. Nun sollte der Leiter einer Ordensprovinz geeignete Mönche für die neue Aufgabe aussuchen. Diese erhielten vom Papst die Vollmacht, das Ermittlungs- und das Hauptverfahren bis zum Urteil selbstständig durchzuführen. Die regionalen Klöster bildeten also die Ausgangsbasis für die Inquisition – und wurden zu Zentren der Ketzerverfolgung.
Die ersten Inquisitoren gingen mit der vollen Härte des Gesetzes vor. Um ihren festen Willen und ihre Entschlossenheit zu zeigen, wurden sogar Tote als Häretiker verurteilt, exhumiert und die Reste öffentlich verbrannt. Diese heute makaber anmutenden Prozeduren galten als Störung der Totenruhe und machten die Inquisition in breiten Kreisen der Bevölkerung verhasst. Doch nach diesen Exzessen etablierte sich schnell ein Standardverfahren.
Für gewöhnlich arbeiteten zwei Dominikaner oder teils auch Franziskaner mit einem Notar, Schreibern und Dienern zusammen. Wenn etwa ein Dorf als „Ketzernest“ auffiel, beschlossen sie, es genauer zu überprüfen. Sie setzten einen Termin fest und teilten ihn dem jeweiligen Ortspfarrer mit. Dieser lud die Bevölkerung zur eröffnenden Predigt der Inquisitoren ein, auf der diese den wahren Glauben verkündeten, ketzerische Abweichungen geißelten und eine kurze Gnadenfrist erließen, innerhalb derer Selbstbezichtigungen milder bestraft würden. Dann wurden die ersten Verdächtigen vorgeladen, die in früheren Aussagen belastet worden waren.
Das Verhör folgte bald einem festen Fragenkatalog in der Landessprache: „Warst du an diesem Tag in diesem Ort, im Haus von …?“ – „Wer war mit dir noch dort?“ – „Hat dort jemand eine Predigt gehalten, hast du diese angehört?“ – „Hast du dich vor dem Prediger niedergekniet und um seinen Segen gebeten?“ – „Hast du mit den Häretikern Mahlgemeinschaft gehalten?“ Und: „Wolltest du im Glauben der Häretiker sterben?“ Die Befragungen waren der eigentliche Kern des Verfahrens, eine Prozesstechnik, die dazu diente, weitere Hinweise auf Ketzerei zu erhalten, und die nebenbei das Privateste öffentlich machte.#