Verdachtsfall? AfD geht mit zwei Klagen gegen den Verfassungsschutz vor

Thomas Haldenwang, derz. Chef des Verfassungsschutzes (c) Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)]

 

Der Bundesvorstand der AfD hat heute bei seiner Sitzung in Berlin beschlossen, juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vorzugehen. Mit zwei Klagen will die Partei erreichen, dass die Behörde den sogenannten „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative nicht länger als Verdachtsfälle führt. Prof. Dr. Jörg Meuthen kommentiert den Vorgang.

In zwei Klageschriften, die am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden, wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Jungen Alternative und des ‘Flügels‘ als angebliche Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Unvereinbarkeitsliste als wichtiges Argument

Nach unserer Ansicht gibt es keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die eine Einstufung der JA als Verdachtsfall rechtfertigen. Genau dies ist nach der gängigen Rechtsprechung aber eine zwingende Voraussetzung. Für solche Anhaltspunkte bedarf es mehr als bloßer Vermutungen. Zudem hat die Junge Alternative noch vor der öffentlichen Einstufung als Verdachtsfall zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz entgegenzuwirken. So ist beispielsweise der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die AfD in ihrer Bundessatzung ganz eindeutig festgeschrieben hat, dass kein Mitglied einer extremistischen Organisation Parteimitglied werden kann.

„Flügel“ keine Teilorganisation der AfD

Der sogenannte ‘Flügel‘ ist kein Verein und auch keine offiziell anerkannte Teilorganisation der AfD. Beim ‘Flügel‘ handelt es sich um überhaupt keine Organisation, sondern allenfalls um eine vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde, nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität.

Hinzu kommt, dass sich die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung des ‘Flügels‘ als Verdachtsfall nicht nur negativ auf das Ansehen der AfD auswirkt, sondern auch ihre Attraktivität beim Wähler schmälert. Diese Maßnahme des Verfassungsschutzes greift also direkt in den demokratischen Willensbildungsprozess ein, obwohl keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht existieren, dass es sich beim ‘Flügel‘ um eine extremistische Bestrebung im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes handelt.

Kölner Verwaltungsgericht urteilte schon mal gegen Verfassungsschutz

Das Kölner Verwaltungsgericht hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr bereits untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen. Wir sind optimistisch, dass das Gericht den Verfassungsschutz auch in den Fällen der Jungen Alternative und des ‘Flügels‘ in die ihm vorgegebenen rechtsstaatlichen Schranken verweisen wird.

Quelle: philosophia-perennis.com vom 10.01.2020


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