Das Bundesjustizministerium plant offenbar, das sogenannte Netzwerk-Durchsetzungsgesetz nachzubessern.
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ will Justizministerin Lambrecht mit den Änderungen am NetzDG erreichen, dass Nutzer leichter gegen Entscheidungen der Netzwerkanbieter vorgehen können, wie beispielsweise gegen eine Löschung des eigenen Beitrags. Auch das Übermitteln von Beschwerden soll einfacher als bisher möglich sein, in sozialen Netzwerken wie Twitter zum Beispiel direkt von einem beanstandeten Beitrag aus.
Das NetzDG war 2017 in Kraft getreten, unter anderem, um strafbare Inhalte und Hassreden im Internet zu sanktionieren. Kritiker bemängeln mögliche Gefahren für die Meinungsfreiheit. Anfang April soll das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.01.2020
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