Haftstrafen für Haupttäter +++ Beamte mussten eingreifen +++ Üble Beleidigungen
Essen – Mit Tumulten aus Clan-Kreisen ist am Donnerstag der Prozess um eine brutale Schulhof-Schlägerei in Essen zu Ende gegangen. Nach der Urteilsverkündung gegen die acht Angeklagten (bis zu drei Jahre und drei Monate Haft wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung) kam es im Amtsgericht zu heftigen Krawallen. Beleidigungen, Schreie, Rempeleien – ein Großaufgebot der Polizei musste eingreifen. Und das nicht zum ersten Mal während des Prozesses!
Im Juni 2019 war ein Mitglied (18) des Rammo-Clans auf einen Schulhof gelockt worden. Mehrere Schläger, die unter anderem dem Saado-Clan angehören, fielen dort über ihn her, schlugen und traten ihn blutig. Einer filmte die Tat.
Im Dezember begann der Prozess, in dem Zeugen und Angeklagte immer wieder durch Respektlosigkeiten gegen die Justiz auffielen.
So auch bei der Urteilsverkündung am Donnerstag: Als Richterin Claudia Schlarb den Angeklagten Mohammed S. (20, kassierte drei Jahre Knast) aufforderte zuzuhören, giftete der zurück: „Wer sind Sie, dass ich Ihnen zuhöre?“
Als die Verhandlung beendet war, rasteten Mohammed S. und der Mitangeklagte Ahmed M. (18, drei Jahre und drei Monate Haft) aus. Gegenseitig warfen sie sich vor, bei der Polizei nicht dichtgehalten zu haben. Aus dem Zuschauerraum riefen Angehörige schwerste Beleidigungen in den Saal. Die wurden von Angeklagten wütend erwidert.
Bei den darauf folgenden Tumulten wurden sogar einige Verteidiger gerempelt! Polizisten und Justizbeamte schritten ein, zwei Personen wurden abgeführt.
Bereits am 6. Januar war es in dem Prozess zu Eskalationen gekommen. Ein Bruder des Prügel-Opfers hatte aus dem Zuschauerraum heraus einen der mutmaßlichen Schläger übel beschimpft. Die Richterin musste darum die Verhandlung unterbrechen, der Saal wurde geräumt.
Wie von den Verteidigern gefordert, wurden am Donnerstag alle acht Angeklagten (16 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht verurteilt. Einige kamen mit Bewährung davon. Der Jugendliche, der die Tat filmte, erhielt vier Wochen Dauerarrest und 80 Sozialstunden.
Richterin Schlarb in ihrer Urteilsbegründung: „Eine gemeinschaftliche und heftige Tat. Die Tritte gegen den Kopf und Körper hätten potenziell lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können. Das Ganze hätte ganz anders ausgehen können.“
Quelle: Bild-online vom 17.01.2020
Das klingt alles nach diesen Reichsbürgern, die den „Staat“ nicht anerkennen und die Richter auch nicht*. Zur Polizei sagen die Wortmarke, na so etwas. Nur weil 2012 die Patentrechte auf das Wort POLIZEI ausgelaufen sind-nicht zu fassen die Krümelklauberei.
*Aber unser Geld und Sozialsysteme wollen diese Asylfordernden Neureichsbürger.
Die Verteidiger wurden angerempelt…
Blöd gelaufen, was?
Aber Recht muß eben auch dem schlimmste Verbrecher zugestanden werden…
Wie machen das weniger „demokratische“ Länder?
Werft das ganze Gesockse doch schnellstens aus dem Land. Kapiert ihr immer noch nicht was das für Kreaturen sind? Die will hier keiner – also ab mit dem Gesindel in die Heimat.
Die Clan’s wissen es längst, diese Treuhandverwaltung ist kein Staat. Deshalb auch diese Respektlosigkeit.
Ja schöne scheisse Birgit