Am Freitag erstattete der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach.
Lauterbach hatte am 14. Januar 2020 einen Beitrag auf seinem Twitterkonto verfasst, in dem er wahrheitswidrig behauptete, dass Brandner sich als ehemaliger Vorsitzender des Rechts- und Verbraucherausschusses weigere, das entsprechende Ausschussbüro zu räumen, es „besetzt“ halte. Eine Aufforderung zur Räumung gab und gibt es aber nicht, Brandner nutzt die Büros nach wie vor völlig legal. Nach 15 Jahren Parlamentserfahrung wusste Lauterbach ganz genau, dass seine Verlautbarungen frei erfunden waren. Er wollte Brandner daher bewusst diskeditieren und herabwürdigen.
Brandner bat Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere die Delikte der §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) und § 164 StGB (falsche Verdächtigung im Hinblick auf § 123 StGB – Hausfriedensbruch) zu prüfen.
Quelle: politikstube.com vom 18.01.2020
Nach sechs Wochen kommt, wie immer, vom SatXXXlt der 152a „angeflattert.“
Alles verbrauchte Energie vom Kläger die diese Reptos als Zugewinn negativer Energie bekommen.
Da kommt eine Einstellung ! Was sonst ?
Da wird nichts passieren weil Brandner das falsche Parteibuch hat.