RECHTSSTAAT – AfD stellt Strafanzeige gegen Kanzlerin Merkel

(c) Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)]
 
 

Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat beschlossen, eine rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Amtsmissbrauchs einzureichen. Zeitgleich stellt die AfD Strafanzeige nach Paragraph 106 des Strafgesetzbuches gegen Merkel wegen Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich.

Die Alternative für Deutschland begründet die rechtlichen Schritte mit den Äußerungen Merkels zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika. Angela Merkel sagte: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.

Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien

Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf.“ (Pressekonferenz von Angela Merkel mit Cyril Ramaphosa am 6. Februar 2020 in Pretoria, Südafrika.) Den originalen Wortlaut finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

„Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor“, erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen.

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinzu: „Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Kanzlerin nicht an Recht und Gesetz hält.“

Ermittlungen auch gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses

AfD-Mann Stephan Brandner geht sogar noch weiter als die Parteispitze und fordert auch Ermittlungen gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses. Er sieht in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 8. Februar 2020 eine strafrechtlich relevante Nötigung von Thomas Kemmerich nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch. In dem Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit einer Mehrheit, die nur durch Stimmen der AfD zustande kam, ist ein unverzeihlicher Vorgang. Die Koalitionspartner erwarten, dass der gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich heute daraus die einzig richtige Konsequenz zieht und von seinem Amt zurücktritt.“

Dazu erklärt Brandner: „Der Verdacht steht hier sehr eindeutig im Raum, dass Thomas Kemmerich durch die Mitglieder des Koalitionssauschusses genötigt wurde, sein Amt als Ministerpräsident Thüringens abzugeben. Die Staatsanwaltschaft muss nun ermitteln, ob die Tatbestandsmerkmale insbesondere des Paragrafen 106 StGB vorliegen und gegebenenfalls die mutmaßlichen Täter aus CDU/CSU und SPD anklagen.“

Lackmustest für das Funktionieren unseres Rechtsstaats

Was sich aus der Anzeige ergibt, gilt für viele bereits als Lackmustest für das Funktionieren unseres Rechtsstaats.

Quelle: philosophia-perennis.com vom 11.02.2020


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Unnötig wird nichts bringen weil ihre Arschkriecher -Justiz nicht gegen sie vorgehen wird egal was die Alte treibt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Im obigen Text sind sehr gute Gedanken Vorgänge enthalten. Das reißt dem „IM Erika“ das Schnapsglas in Größe eines 0 75ziger Weinglases aus der Hand und greift zum Telefon mit der Sammelnummer aller SataXXXlte in der BRiD. Holt mich hier raus! Wir werden in den nächsten Tagen einiges an irrwitziger Rechtsverdrehung erfahren und verarbeiten müssen. Dem Kohl hat bis heute kein SatanXXXlt das Verfahren in der Spendenaffäre eröffnet.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Kasperletheater !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die AfD möge Farbe bekennen und Klagen bei der verantwortlichen Stelle einreichen.
Von Nichtwissen kann keine Rede sein, Brandner ist doch nicht dumm.

maxe
maxe
4 Jahre zuvor

Die AFD muss noch eine Weile durchhalten. Wie auch die Bevölkerung, dieser Dreck der hier läuft hat bald ein Ende. Das läuft alles schon im Hintergrund.
Die Aliierten Russ,land als Vorsitzendes Land der Kontrollrates, USA, Großbritanien und China treffen schon aktive Vorbereitungen. Es könnte schon im Mai geschehn, aber
vielleicht auch etwas später, aber auf jeden Fall dieses Jahr noch. Die sogenannten Landeseliten wissen natürlich volle Pulle bescheid, ignorieren dass alles noch. Aber
der Globale Prediktor hat anders entschieden. Und dass werden diese Verbrecher bald zuspühren bekommen. Ob es natürlich ganz friedlich abgeht, wird sich zeigen.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Friedlich ? Na klar, wir werden genau wie 1990 diese Absauger, diesen tiefen Staat, wieder in die absaugenden Sesselfurzerpositionen heben.

Oder eben auch nicht.

Trotz Waldsterben und Sturmschäden, einige Bäume stehen noch.

Haben wir hier noch das Handwerk des Seilers ? Bin mal wieder nicht informiert.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor

Was ist Nötigung? §240 StGB sagt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Frau Merkel hat weder mit Gewalt gedroht noch welche angewendet. Sie hat auch nicht die Machtmittel für andere „empfindliche Übel“ gegenüber Thüringen. Sie ist ja nur Bundeskanzlerin und kann Thüringen nichts vorschreiben. Also kann von Nötigung keine Rede sein. Wer das behauptet, gehört wirklich nicht in den Rechtsausschuss des Bundestages, geschweige denn auf den Stuhl des Vorsitzenden.

AFD Alfons
AFD Alfons
4 Jahre zuvor

@Kairo, Trollgeschreibe bringt hier nichts unter Aufgewachten.

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[…] Angela Merkel am 6. Februar 2020 während einer Pressekonferenz mit Cyril Ramaphosa in Pretoria, Südafrika. […]