Gleichstellung im Landtag – Thüringer Paritätsgesetz wackelt

FDP, CDU und AfD wollen das erst im Januar in Kraft getretene Gesetz wieder abschaffen. Auch bei schnellen Neuwahlen gäbe es ein Problem.

Der Thüringer Landtag von oben fotografiert.

Abgeordnete im Plenarsaal während einer Aktuellen Stunde im DezemberFoto: Martin Schutt/dpa

BERLIN taz | Das Thüringer Paritätsgesetz steht auf der Kippe. Im Juli hatte das Land als zweites Bundesland nach Brandenburg beschlossen, die Listenplätze aller Parteien für Landtagswahlen künftig abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Nun allerdings könnte ein Antrag der FDP-Fraktion von Ende Januar – noch vor der Wahl Thomas Kemmerichs – Folgen haben: Die Fraktion will das Gesetz rückgängig machen. „Wir haben ein echtes Problem“, sagte die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling der taz. Denn beide Wege, die nun möglich sind, heißen entweder für das Gesetz oder das Bundesland Thüringen nichts Gutes.

Falls sich der Landtag nicht vorher auflöst, steht Anfang März die Annullierung des Gesetzes auf der Tagesordnung. Seit der Wahl haben Union, AfD und FDP dort eine Mehrheit. AfD und Union stimmten bereits im Juli gegen das Gesetz von Rot-Rot-Grün, von beiden Fraktionen sind Klagen vor dem Landesverfassungsgericht anhängig. „Die FDP bringt ein Gesetz ein, von dem sie genau weiß, dass sie es nur mit Union und AfD durchbekommt“, kritisierte Henfling.

Problematisch wäre aber auch, wenn es vor der Abstimmung über den FDP-Antrag zu Neuwahlen käme. Denn das Gesetz ist zwar seit dem 1. Januar in Kraft, die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts steht aber noch aus. Und tatsächlich ist die Parität verfassungsrechtlich umstritten – auch in anderen Bundesländern gibt es noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von derlei Gesetzen.

In dieser Situation hat keine Partei in Thüringen Rechtssicherheit, wie eine Landesliste aufzustellen ist. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts kann sich im ungünstigsten Fall aber Monate hinziehen. Und solange eine parlamentarische Aufhebung im Raum stehe, werde das Gericht ohnehin keine Entscheidung treffen, sagte der frühere Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Sollte es schnelle Neuwahlen geben, laufe das Land auf einen „katastrophalen Stillstand“ zu, warnte er.

Die Wahl könnte annulliert werden

Sollte das Paritätsgesetz angewandt werden und das Gericht dann entscheiden, dass es nicht verfassungskonform ist, könnte die Wahl annulliert werden. Der „Keim der Niederlage, nämlich der Nichtigkeit“ sei dann in den Wahlen angelegt, sagte Ramelow. Denn im schlechtesten Fall müsste ohne Parität noch mal neu gewählt werden.

Henfling sagte, wolle man nun mit der Union über eine Wahl Ramelows ins Gespräch kommen, sei für sie wichtig, dass die Union nicht mit AfD und FDP gegen die Parität stimme. Wie wahrscheinlich das wiederum ist, ist ebenfalls nicht absehbar.

Für die Thüringer Wahlen im vergangenen Herbst hatte das Gesetz noch nicht gegriffen. Das spiegelt sich im Landtag: Zwar erfüllen Linkspartei, SPD, Grüne und FDP die Parität ohnehin. Für die AfD allerdings sind bei 22 Abgeordneten ganze drei Frauen vertreten, bei der Union sind es zwei von 21.

Quelle: taz vom 12.02.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

DIE haben noch ein Problem! Es ist einfach ekelhaft, wie DIE festkleben. Südamerika lässt grüßen, mit sich selbst einsetzen!

Im Netz gefunden
Auszug

#Thüringen: Sind Ramelows Minister etwa noch im Amt?#
12. Februar 2020
#Von LUPO | In der Thüringer Landesverwaltung geht es zu wie in einem Bananenstaat. Wenn jetzt zwei oberschlaue Doktoranden des Verfassungsrechtes behaupten, Ramelows rot-rot-grüne Minister seien gar nicht entlassen, sondern noch im Amt, herrscht in der Staatskanzlei nur dröhnendes Schweigen. Das linke Lager wittert schon Morgenluft und will die These prüfen.
Darum geht es: Nachdem Bodo Ramelow vom FDP-Mann Thomas Kemmerich mit Hilfe der AfD in die politische Wüste geschickt wurde, waren gemäß der Thüringer Verfassung auch alle Minister arbeitslos. Gemäß Art. 75 Abs. 2 der Landesverfassung endet das Amt eines Ministers „auch mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten“. #
Auszug Ende