Juristin erklärt warum die Kanzlerin den Rechtsstaat mit Füßen tritt – § 103 sollte nicht angewendet werden

Epoch Times, Montag, 18. April 2016 21:03

Die Ermächtigungserklärung von Angela Merkel zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann ist unwirksam. Zu diesem Schluss kommt Elke Lill, Rechtsanwältin und diplomierte Politologin.

Bundeskanzlerin Angela Merkel während einer Sitzung des Bundestages am 3. Juli 2015 in Berlin.

Bundeskanzlerin Angela Merkel während einer Sitzung des Bundestages am 3. Juli 2015 in Berlin.

Foto: Sean Gallup / Getty Images

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Die Unwirksamkeit der Ermächtigungserklärung der deutschen Kanzlerin zur Strafverfolgung Böhmermanns ergibt sich aus mehreren Gründen. Angela Merkel habe einen Paragrafen zum Leben erweckt, der in der Praxis gar nicht zur Anwendung kommt, sagt die Rechtsanwältin Elke Lill im Interview mit der „Huffington Post„.

Der aus dem Jahr 1871 stammende Paragraf hätte so wenig Beachtung gefunden, dass man vergaß ihn zu entfernen, stellt Lill fest. Zudem habe ihn Frau Merkel nur für einen einzigen Fall neu belebt: Zum Schutz des türkischen Präsidenten Erdogan und wegen des Schmähgedichtes von Jan Böhmermann. Andererseits erkenne die Kanzlerin selbst die Entbehrlichkeit des Paragrafen, wie sie am Ende der Rede am Freitag betont. Trotzdem möchte sie ihn aber ein letztes Mal zur Anwendung bringen.

Anwendung im Einzelfall noch schwerwiegender

Es ginge hier um Strafverfolgung “dem schärfsten Schwert des Rechtsstaats”, das nur als letztes Mittel Anwendung finden dürfe, so die Juristin.

Wäre aber der Straftatbestand von § 103 StGB entbehrlich, hätte sie die Ermächtigung nicht erteilen dürfen. In ihrer Ankündigung entzog sich Frau Merkel selbst das rechtliche Fundament für die Ermächtigungserklärung, führt Lill fort.

Viel schwerwiegender aber sei, dass der aus ihrer Sicht entbehrliche Paragraf nun in einem Einzelfall Anwendung finden soll und das, um nur die Interessen einer einzelnen Persönlichkeit zu wahren, nämlich die Erdogans. Was Frau Merkel hierbei außer Acht ließe, ist, dass das Strafrecht für alle Menschen gleich anzuwenden sei, ohne Ansehung der Person.

Politischer Handlungsspielraum bei Ermächtigung als Interpretation?

Sicher sollte, was die Ermächtigung zur Strafverfolgung angeht, Frau Merkel ein gewisser politischer Handlungsspielraum eingeräumt werden, sagt die Expertin zur Huffingtion Post. In diesem Sinne stellt sich auch die Frage, ob es sich hier um einen besonderer Fall handele. Dann könnte in Zukunft auch gegen andere Satiriker, die ausländische Staatschefs beleidigen, eine Strafverfolgung per Ermächtigung eingeleitet werden. Doch durch die von Frau Merkel angekündigte Abschaffung des Straftatbestandes noch in dieser Legislaturperiode ist auch diese Interpretation nicht möglich.

Jedenfalls liegt aus Angela Merkels Sicht kein strafwürdiges Verhalten vor, das mit der Norm des § 103 sanktioniert werden sollte. Sonst könnte der Paragraf nicht ersatzlos gestrichen werden, wie von der Kanzlerin geplant.

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„Kanzlerin Merkel tritt Rechtsstaat mit Füßen“

Das bedeute faktisch, ein Paragraf soll, bevor er abgeschafft werde, nur einmal zur Anwendung gebracht werden, obwohl auch aus Sicht der Kanzlerin kein strafwürdiges Verhalten vorliege – nämlich im Fall Böhmermann. Dies widerspricht den elementaren Grundsätzen des Rechtsstaats, stellt die Lill fest.

Die Juristin kommt zu dem Schluss: „Sicher ist allerdings, dass Merkel mit ihrem Verhalten den deutschen Rechtsstaat mit Füßen tritt.“

Abgesehen davon dürften die Gerichte im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung dieses Gesetz gar nicht mehr anwenden, sollte es zu einer Anklage kommen. Die Frage wäre dann, ob die Richter davon Gebrauch machen oder nicht. (dk)

Quelle: Epoch Times vom 18.04.2016

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Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Für Merkel ist der Rechtsstaat in weiter Ferne gerückt, was kümmert die sich denn noch um Gesetze ?

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Und all ihre Vasallen sind genauso. Wann wird dieser Misthaufen endlich ausgemistet?
Ist denn keiner im Bundestag der Eier in der Hose hat ????