Aufhebung der Pfändung seitens des Finanzamtes Stuttgart

Bildergebnis für HLKO

Zitat Dr. Matthes Haug:
…ich hatte nach langem Ringen erreicht, daß das Finanzgericht Stuttgart anerkennt, daß die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt. Danach sind Pfändungen seitens der Behörden nach Art. 46 HLKO nicht zulässig. Seither wurde ja meine Steuernummer vom FA Tübingen gestrichen und mich gibt es deshalb nicht mehr.
Ein Mitbürger wurde nun wieder gepfändet. Er ist mit der selben Argumentation wie ich damals vorgegangen. Siehe da: Nach einer Turboschnellzeitbearbeitung kam nach bereits weniger als 4 Wochen folgende Post vom FA Stuttgart: Aufhebung der Pfändung!!

Hier einmal ein Bericht mit dem AZ des FA Stuttgart aus Focus online:
laut Finanzamt IV Stuttgart ist unter Az.: D 97175/50002 eine Steuerpfändung nicht rechtens. Damit wurde folgender Antrag bestätigt: Es gilt immer noch die Haager Landkriegsordnung (HLKO), eben weil wir – immer noch — Besatzungsrecht ( siehe Grundgesetz etc.) haben. Und gemäß HLKO ist gemäß Art 46 die Beschlagnahme von Privatvermögen verboten. Wer es nicht glaubt, mag es nachlesen und das bestätigende Finanzamt fragen.

Quelle: deme.info 


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kairo
kairo
4 Jahre zuvor

“ daß das Finanzgericht Stuttgart anerkennt, daß die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt. Danach sind Pfändungen seitens der Behörden nach Art. 46 HLKO nicht zulässig.“

Solche Feststellungen sind wohl kaum Sache eines Finanzgerichts. Im Beschluss steht davon sicherlich kein Wort, sondern die Entscheidung dürfte sich auf völlig andere Gründe stützen.

Die Haager Landkriegsordnung ist natürlich geltendes Recht, aber nicht anwendbar, weil kein Krieg ist. Und wer sich dennoch darauf beruft, der sollte auch mal Art. 48 lesen. Da steht ausdrücklich, dass die Besatzungsmacht das Recht hat, an Stelle der nicht mehr handlungsfähigen eigentlichen Staatsgewalt die üblichen Steuern und Abgaben einzuziehen.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Laß es ! Die Parasiten agieren hier unter Nießbrauchaber !

Das angewande Einkommensteuerrecht stammt aus dem Jahr 1934!
Beweis:
Einkommensteuergesetz (EStG) EStG
Ausfertigungsdatum: 16.10.1934
Vollzitat: „Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) geändert worden ist“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 26.11.2019 I 1794 Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 2 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 3 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 4 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 5 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Mittelbare Änderung durch Art. 31 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 19 G v. 12.12.2019 I 2652 (Nr. 50) mWv 1.1.2024 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 2 G v. 14.12.2019 I 2763 (Nr. 51) mWv 1.1.2020 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 5 G v. 21.12.2019 I 2875 (Nr. 52) mWv 1.1.2020 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 1 G v. 21.12.2019 I 2886 (Nr. 52) mWv 1.1.2020 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 2 G v. 21.12.2019 I 2886 (Nr. 52) mWv 1.1.2021 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
….ist nichtig und völkerrechtswidrig, da das Gesetz vom 16.10.1934 stammt. Nochmals, es handelt sich um ein NS-Gesetz !

Und dieses NS-Gesetz wird von den NEUNAZIS angewendet um die Deutsche Bevölkerung auszubluten und sich selbst zu bereichern.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Erstens kann ein nationales Steuergesetz nicht völkerrechtswidrig sein. Falls doch, belege es bitte.

Zweitens widerspricht der von dir zitierte Text deiner Behauptung; wenn das Gesetz 2009 neu verkündet wurde, ist es natürlich kein Nazi-Gesetz mehr.

Und drittens sind keineswegs alle Regeln aus der Zeit von 1933 bis 1945 aufgehoben worden. Die StVO ist auch von 1934 – was man daran erkennt, dass Fahrzeuge die rechte Fahrbahnseite benutzen müssen und dass an Kreuzungen der die Vorfahrt hat, der von rechts kommt. Wehrt euch – fahrt links! Und an Kreuzungen ohne besondere Vorfahrtsregelung wird einfach voll draufgehalten, und wenn es kracht, ist Adolfen schuld! Wie überhaupt an allem.

Übrigens ist auch das Energiewirtschaftsgesetz von 1935. Erzähl bitte mal deinem Stromversorger, du brauchtest deine Stromrechnung nicht mehr zu bezahlen, und berichte gelegentlich mal, was dabei herausgekommen ist.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Laß es ! Da hilft auch keine Schwarzwälder Kirschtorte mit Tee nicht mehr !

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Art. 2 Abs. 1 Überleitungsvertrag:
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch …maßnahmen der Besatzungsbehörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

Da steht also, dass ab Inkrafttreten des Vertrages alle alliierten Vorschriften in deutsches Recht überführt wurden und die deutschen Parlamente und Regierungen nach Belieben darüber verfügen konnten. Was sie ja auch taten und bis 1960 einen großen Teil des Besatzungsrechts abschafften.

Nur wegen des Übergangs der Souveränität auf die Deutschen war doch überhaupt ein Vertrag erforderlich. Oder was wurde übergeleitet von wem auf wen?

„Das französische Restitutionsgericht der Alliierten hat bereits am 06. Januar 1947… alle Gesetze die nach dem 21.03.1933 verkündet wurden, wegen Verstosses gegen das Völkerrecht und die Weimarer Verfassung aufgehoben sind.“

Das steht nirgends im Urteil. Da steht nur, dass die Amnestieverordnung des Reichspräsidenten vom 21. März 1933 Nazi-Unrecht war, weil sie gegen die Weimarer Verfassung verstieß, und nicht danach verfahren werden durfte. Sonst nichts. Und kein Wort von Völkerrecht.

Ich gebe zu, dass dieses Urteil keine leichte Lektüre ist, weil nämlich eine Menge Unsinn drinsteht, aber es lohnt sich doch, wenigstens einmal hineinzusehen. Kleine Anregung für eure Schulungen.

bnsamik
bnsamik
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Es gibt reichlich beispiele dafür das auch der Energieversorger als Grundversorger die Verpflichtung auf Lieferung hat. Sie rechnen das dann mit de rGemeinde über das „Kollateral“ ab. kann man zwar immernwieder behaupten ist niocht so, bleibt aber Tatsache. Seit wann ist eien Ordnung eien Gesetz? die STVO sagt doch das es eine Ordnung ist. Rechtlich sicn die Natzigesetze verboten gemäß Befehl. Also die nach der Ermächtigung kamen. das wurde im Tillersen Urteil auch so betstätigt. nur will sich keiner damit beschäftigen. Nur wer Standhaft bleibt kann das am Ende erzwingen. Daher gehen sie versuchweise erst gar nicht darauf ein und Begründen dann um diese Thema herum ihre Entscheidungen.
Leitsatz des Urteils [BverfG] 14.02.1968, [BverfGE] 23, 98 [99] Zitat:
„Einmal gesetztes Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird!“
Abgabenordnung § 2 (1)
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020)(Bundessteuerblatt 2010 I S. 1315)
1.2 Verhältnis Bürgerinnen und Bürger – Verwaltung
(1) Das Finanzamt ist ein dem Gemeinwohl verpflichteter Dienstleister. Die Beschäftigten nehmen ihre Aufgaben höflich und mit Verständnis für die Belange der Bürgerinnen und Bürger wahr und erledigen deren Anliegen sachgerecht und zügig. Sie erteilen verständliche Auskunft und gewähren notwendige Hilfe.
so ihre eigene Richtlinien.
Im Übrigen hat Prof. Kirchof bereits ausführlich dargelegt, das z.B. das EStG wegen absoluter Unverständlichkeit für den Bürger schon aus diesem Grunde nichtig ist. Niemand kann aus diesem Gesetzeswerk seine Rechte und Pflichten erkennen, so das von gesetzlicher Unbestimmtheit auszugehen ist. Diese Argumente sind überzeugend und halten eine seriöse rechtliche Prüfung durchaus stand.
a) „Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)
b) „Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951
Wenn sie nur auch ihre Urteile und Gesetze anwenden würden.

kairo
kairo
1 Monat zuvor
Reply to  bnsamik

Seit wann ist eien Ordnung eien Gesetz? die STVO sagt doch das es eine Ordnung ist.

Auch ein Gesetz ist ja dazu da, eine Ordnung zu schaffen. Wie ist das mit ZPO, StPO, InsO usw.? Zumindest die beiden ersteren heißen schon seit Kaisers Zeiten so, und keinen hat es je gestört.

Die StVO ist eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des StVG. Die Verordnungsermächtigung findest du in §6 StVG. Das ist allgemein bekannt und unbestritten. Rechtsverbindlich für den Verkehrsteilnehmer ist sie deswegen nicht weniger.

Last edited 1 Monat zuvor by kairo
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Du beginnst immer mit: Es war einmal… Es waren einmal… und wenn Sie nicht gestorben sind …

Bring nun endlich Kochrezepte, da kannst Du selbst noch etwas lernen! Beginne Deine Texte so: Man nehme einen halben Liter Wasser und ein rohes Eiin der original Hartverpackung der Henne…

Man nehme für Eistee Wasser, Eis und Tee und warte ab!

Hat es Ihnen geschmeckt ist alles in Ordnung.

Gesetz dem Fall, es hat Ihnen nicht geschmeckt, gibt es Gesetze die Sie in der Kochkunst nicht beherrschen!

Dies als schwere Vorgabe für den Anfang deiner Serie; Gesetz dem Fall Du willst Ordnung schaffen!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Im Netz gefunden
Auszug
In der Zeit von 1933 bis 1945 wurden Juden und Zigeuner entwaffnet, heute die Reichsbürger in Deutschland. Wer sieht worin den großen Unterschied und warum? Der Bundesgerichtshof der durch den 2+4-Vertrag vom Juli 1990 untergegangenen BRD meinte im Beschluss mit Az. IX ZB 88/13:
„Alle erwirtschafteten Einkünfte sind vom Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst. Dazu zählen Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne, Verkaufserlöse. Dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterfallen alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte. Dazu zählen zum Beispiel Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne und Verkaufserlöse.“ Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner im Rahmen seines seit dem Jahr 2008 laufenden Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Gera, dass die Einnahmen aus dem Nießbrauch an einem Grundstück in Höhe von 800 Euro monatlich pfandfrei gestellt werden. Seiner Meinung nach stellen die Einnahmen sonstige Einkünfte dar, so dass der Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO greife. Der Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders. Amtsgericht lehnt Antrag ab, Landgericht gibt ihm statt:
Dem Pfändungsschutz unterfallen somit sämtliche Einkünfte, die selbst erzielt und damit eigenständig erwirtschaftet seien. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Werklohnansprüche und Verkaufserlöse.
https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ zeigt die Wahrheit und auch du kannst zensurfrei deine Meinung schreiben, so lange mein Gastgeber Mark Zuckerberg damit einverstanden ist.
Antworten
Auszug Ende

Joachim
3 Monate zuvor

Hallo Kairo, warum willst du keinen souveränen deutschen Staat? Die BRD ist doch von den alliierten Siegermächten initiiert worden. Das Deutsche Reich kann doch durch eine Niederlage territorial und völkerrechtlich nicht untergehen? Das war schon damals nicht möglich. Ein Land kann besiegt und besetzt werden, deshalb verschwindet es nicht von der Landkarte. Das wäre dasselbe, wenn die USA in Afghanistan sagen, das Land haben wir besetzt, jetzt teilen wir es auf: Die USA bekommen einen Teil und die Europäer, die Afghanen deportieren wir und benennen es um. Das war schon Ende des Zweiten Weltkrieges ein Kriegsverbrechen. Das politische System wurde bekämpft, darum verliert der Staat mit seinen Staatsgrenzen nicht seine territoriale Integrität. Sonst wäre es ja von Seiten der Alliierten eine Okkupation gewesen, was sie Hitler vorgeworfen haben.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
3 Monate zuvor
Reply to  Joachim

Wenn es um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland geht, wird häufig behauptet, dass diese Souveränität nach der Wiedervereinigung nicht wiederhergestellt worden sei. Damit verbunden sind Behauptungen, dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch unter der Besatzungsmacht der Alliierten stünde und dass das Grundgesetz keine Verfassung darstelle.
Es stimmt, dass Politiker während der Teilung Deutschlands zwar immer von einer vollen Souveränität sprachen, es aber nur eine politische Souveränität gab. Das bedeutete, dass die drei westlichen Alliierten, Großbritannien, Frankreich und die USA, zwar die oberste Gewalt über Westdeutschland hatten, aber auf die Ausübung ihrer Hoheitsrechte verzichteten. So konnte die Bundesrepublik politisch selbstständig handeln und wurde von den anderen Staaten als weitgehend gleichberechtigter Partner anerkannt. Eine volle Bestätigung der Souveränität Westdeutschlands hätte zu diesem Zeitpunkt bedeutet, dass man die Teilung Deutschlands auf Dauer anerkannt hätte. Eine Wiedervereinigung wäre dadurch nahezu unmöglich geworden. Die vollständige Souveränität sollte erst das wiedervereinigte Deutschland erhalten.
Es stimmt nicht, dass die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland auch heute noch durch die ehemaligen Besatzungsmächte beschränkt wird. Im Zuge der Wiedervereinigung fanden Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten, Großbritannien, Frankreich, den USA und der Sowjetunion statt. Aus diesen Verhandlungen ging der Zwei-plus-Vier-Vertrag hervor, er wurde am 12. September 1990 unterzeichnet. Dieser Vertrag formuliert die wiedergewonnene Souveränität Deutschlands nach der Wiedervereinigung ganz deutlich:
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Diese Formulierungen bestätigen nicht nur die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, sondern halten auch fest, dass Großbritannien, Frankreich, die USA und die Sowjetunion das Besatzungsstatut aufgeben. Die Bestätigung der Souveränität bedeutet für die Bundesrepublik Deutschland neben der Herrschaftsmacht über die eigenen Gebiete auch die Anerkennung als gleichberechtigter Staat.
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich auch nicht mehr im Kriegszustand obwohl es keinen offiziellen Friedensvertrag gibt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelt alle Punkte, die auch ein Friedensvertrag regeln würde. Dazu zählen zum Beispiel territoriale Fragen und das Verhältnis zu den ehemaligen Kriegsgegnern.
Ein weiterer Grund der häufig gegen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ins Spiel gebracht wird, ist eine fehlende Verfassung. Eine Verfassung regelt die Beziehungen zu anderen Staaten, die innere Staatsorganisation und territoriale Fragen und hält Menschen- und Bürgerrechte fest. Genau diese Punkte erfüllt auch unser Grundgesetz. Nach der Wiedervereinigung wurde schlicht auf eine Umbenennung verzichtet.
Die Souveränität Deutschlands ist also durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag bestätigt. Durch ihn wurde die Besatzung durch die ehemaligen Alliierten endgültig beendet.

Hinnag Ballon
Hinnag Ballon
3 Monate zuvor

Art. 178
1Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. 2Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-178
Firmen koennen nur von Mitarbeiter Steuern erpressen. Die staatenlosen Mitarbeiter geben sich durch Personalausweis der BRD Besatzungsverwaltung zu erkennen den die Idioten selbst auch noch beantragen anstelle den Trecker sanft ins Landratsamt zu geleiten um dort endlich mal klar Schiff zu machen.
In Bayern ist das wohl weniger der Fall denn die wollen einem demokratischen Bundesstaat beitreten sobald die Bauern da mal mit dem Trecker durch die Besatzungsverwaltung gefahren sind. Alte Bullenstricke erleichtern das befestigen am Hals der Firmenmitarbeiter um Sie dann fachgerecht am Fensterkreuz oder Laternenmast zu erhaengen. Oder einfach totschlagen das BRD Besatzungsgesocks in der Firma.. Landratsamt ..

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
3 Monate zuvor
Reply to  Hinnag Ballon

Hallo Hinag,
Ich bin mir nicht im Klaren was Sie mit dem Art. 178 aussagen wollen. Der ist Schnee von vorvorgestern.
Die Firmennummer hat einen mächtigen Gamsbart. Ich wusste bisher nicht, dass mein Arbeitgeber von mir Steuern verlangt. Der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberanteil von ca. die Hälfte der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.
Mehr ist da nicht.
Vielleicht bezahlen Sie mehr an ihre Frau, dann ist das ihre Sache. Falls Sie doch soviel mehr Geld bezahlen, dann müssen Sie die Staatsangehörigkeit ändern. Dazu kann ich Ihnen wenig sagen, da ich mich in ihrem Staatskonstrukt nicht auskenne.
Vollständigkeitshalber habe ich ihnen die Erläuterung zum Art. 178 angehängt. Vielleicht hilft das in ihren Gedankengängen auf die Sprünge.

Einführung zu den Schluss- und Übergangsbestimmungen der Bayerischen Verfassung von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Der letzte Hauptteil der Bayerischen Verfassung wird offiziell nicht ausdrücklich als solcher benannt, sondern nur noch mit seiner Überschrift bezeichnet. Er beinhaltet zum einen Vorschriften, die nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit Bedeutung hatten (Art. 178, 180), zum anderen Vorschriften über die Geltung alten Rechts bzw. die Schaffung neuen Rechts (Art. 182 bis 186) und schließlich auch Artikel dauerhafter Bedeutung (Art. 179, 181, 187, 188).

Art. 178

Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.

Erläuterungen zu Art. 178 GG von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Beim Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung 1946 gab es keinen organisierten und politisch handlungsfähigen deutschen Staat mehr. Die Besatzungsmächte führten die Staatsgeschäfte in ihren jeweiligen Zonen und leiteten die Gründung von Ländern in die Wege.

Die Bayerische Verfassung war damit die Verfassung für einen souveränen bayerischen Staat. Allerdings sah die Verfassung in Art. 178 bereits vor, dass Bayern einem kommenden deutschen Staat, falls es wieder einen solchen geben sollte, freiwillig beitreten würde.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Monate zuvor

Gäääähn!

Ulrike
Ulrike
3 Monate zuvor

Diesen Schmäh glauben Sie doch wohl selber nicht. Ein Politiker hat es offen gesagt dass wir kein Souveräner Staat sind.

kairo
kairo
3 Monate zuvor
Reply to  Ulrike

Einfach mal im Zusammenhang die ganze Rede hören, und dann wird man auch begreifen, wovon er geredet hat.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
3 Monate zuvor
Reply to  Ulrike

Liebe Ulrike,
Es geht nicht um glauben, es ist Wissen.
Wenn Sie den gesamten Text von besagtem Politiker einstellen, löst sich ihre Aussage rasch auf.
Im erkenntnistheoretischen Sinn bedeutet Glauben ein Führwahrhalten eigener Wahrnehmungen, Überzeugungen und Schlussfolgerungen, die hier jedoch nicht zwingend richtig sein müssen.

kairo
kairo
3 Monate zuvor

Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich auch nicht mehr im Kriegszustand obwohl es keinen offiziellen Friedensvertrag gibt.

Aber zum Glück braucht man den auch nicht. Von 1951 bis 1955 haben alle Hauptsiegermächte den Krieg mit Deutschland auch formal beendet, nachdem er ja de facto schon 1945 zu Ende gegangen war. Auch mit den übrigen ehemaligen Kriegsgegnern wurden Abkommen getroffen, in denen der Friedenszustand wiederhergestellt wurde.

Eine Verfassung regelt die Beziehungen zu anderen Staaten, die innere Staatsorganisation und territoriale Fragen und hält Menschen- und Bürgerrechte fest.

Außenpolitische und territoriale Fragen werden gewöhnlich nicht in einer Verfassung geregelt, weil die ja nicht für andere Staaten gilt. Sie regelt nur innere Sachen wie den Staatsaufbau, Funktion, Rechte und Pflichten der Staatsorgane, Gesetzgebung und andere Dinge. Das mit den Menschen- und Bürgerrechten ist üblich, aber nicht zwingend, wenn es anderswo hinreichend geregelt ist.

Jeder Staat entscheidet selbst, wie seine Verfassung heißen soll. Den Namen „Grundgesetz“ findet man gar nicht so selten.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Monate zuvor
Reply to  kairo

Du bist auch noch am 8.1. besoffen! Bring Blut in den Alkohol!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Monate zuvor

Wir haben den 8.1. und Du bist immernoch besoffen! Werde nüchtern.

kairo
kairo
3 Monate zuvor
Reply to  Joachim

Hallo Kairo, warum willst du keinen souveränen deutschen Staat?

Ach, und ich dachte immer, die Bundesrepublik sei 1955 souverän geworden und die DDR sogar schon ein Jahr zuvor. Was natürlich nicht bedeutet, dass sie jeden beliebigen Unsinn machen durften, weil beide in ihr politisches Bündnissystem eingebunden waren. Aber das sind viele andere Staaten auch, und trotzdem sind sie souverän. 1990 wurde dann darauf ein einziger souveräner Staat (der auch in Berlin souverän war).

Das Deutsche Reich kann doch durch eine Niederlage territorial und völkerrechtlich nicht untergehen?

Korrekt. Ist es ja auch nicht, auch wenn es sich erheblich verändert hat. Angefangen beim Namen: es heißt heute „Bundesrepublik Deutschland“. So sprach das Bundesverfassungsgericht.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Monate zuvor
Reply to  kairo

Darauf muß man erst kommen können. Das versteht nicht jeder mit dem ändern des Namen. Das kann man sich nicht zu recht saufen! Hier ein besseres Beispiel mit Namen.

Sagt eine Mutter zur Nachbarin: Mein Sohn ist in Afrika als Entwicklungshelfer gewesen, Er hat sich die Syphilis mitgebracht! Oh! Sagt die Nachbarin! Ist die auch so groß wie ein Fiat?