AfD will Haldenwang erneut gerichtlich in seine Schranken verweisen lassen

 

Zur Einstufung des sogenannten Flügels als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz hat sich nun der Leiter der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz und Bundestagsabgeordnete der AfD, Dr. Roland Hartwig geäußert. Unterstützt wird sein Statement von Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Tino Chrupalla.

Wir dokumentieren hier den Text:

Seit Januar 2019 beobachtet der Verfassungsschutz den sogenannten Flügel der AfD als Verdachtsfall. Schon die damals gegebene Begründung erwies sich als haltlos. Es wurde deutlich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz damit unter seinem neuen Leiter Thomas Haldenwang in erster Linie interessengeleitete Politikansätze verfolgte. Mit seiner eigentlichen Aufgabe, die Verfassung zu schützen, hatte das nicht mehr viel zu tun.

Screenshot (657)

In der heutigen Pressekonferenz wurde offensichtlich, dass Herr Haldenwang, der erneut wie ein Politiker und nicht wie ein neutraler Behördenchef auftrat, als Ergebnis dieser Beobachtung nichts vorzuweisen hatte. Er wiederholte seine bereits bekannten unzutreffenden Vorwürfe und griff erneut politische Positionen des Flügels an, die sich eindeutig im Rahmen der Verfassung bewegen.

Doch statt die Beobachtung daraufhin einzustellen, stufte er den Flügel als ‚erwiesen rechtsextrem‘ ein. Die schon vor einem Jahr aufkommende Befürchtung, dass sich das Amt unter Haldenwang politisch instrumentalisieren lassen könnte, hat sich damit vollumfänglich bestätigt.

Damit sind wir leider gezwungen, Herrn Haldenwang erneut gerichtlich in seine Schranken verweisen zu lassen. Wir werden deshalb die bereits erhobenen Klagen gegen die Beobachtung und eine zu befürchtende Nennung in den Verfassungsschutzberichten entsprechend ergänzen.

Ein Verfassungsschutz, der rechtswidrig eine demokratische Oppositionspartei angreift und diffamiert, stellt selbst eine Gefahr für unsere Verfassung dar.

Quelle: philosophia-perennis.com vom 13.03.2020


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Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Die Kanzlerin hat zu keinem Zeitpunkt die „Verfassung“ unterlaufen?

Herr Haldenwang, hallo…. HALLO, was für ein Unternehmen leiten Sie da eigentlich?

L Name Bundesamt für Verfassungsschutz
L Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil TOM HALDEWANG
L D-U-N-S® Nummer 551408250
L Geschäftssitz Merianstr. 100
L Postleitzahl 50765
L Postalische Stadt Köln
Land Germany
W Länder-Code 276
W Postfachnummer 100526
W Postfach Stadt Köln
L Telefon Nummer 018887920
W Fax Nummer 02217922915
W Name Hauptverantwortlicher Thomas Haldewang
W Tätigkeit (SIC) 9111

Noch Fragen? Verstehen das auch die Behördenmitarbeiter ?

Alexander Berg
4 Jahre zuvor

Ich habe mich als gefragt, was die wohl mit Haldenzwang meinten. 😀