Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum in Anspruch genommen

Leipzig (ADN). Das Landgericht Leipzig hat einem Kläger, der seinen Vermögensanteil am DDR-Volksvermögen in Anspruch genommen hat, dieses Recht  abgesprochen. In der dem Betroffenen am Dienstag in Leipzig zugestellten Urteilsbegründung hat der Richter zudem ebenfalls vorgebrachte Argumente des Klägers auf vollständige Aufklärung seiner persönlichen Identität zurückgewiesen.  ++ (ju/mgn/19.04.16 – 109)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46) vom 23.04.2016

Regentropfen

       Stoff-Design Regentropfen

oktoberfest-portugiese-20161

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments