Sozialleistungen in Millionenhöhe verschwinden ins Ausland

Seit Einführung der SEPA-Verordnung im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist es gesetzlich möglich, Sozialleistungen nach SGB II und SGB III (Hartz IV und Arbeitslosengeld I) direkt auf ausländische Konten überweisen zu lassen. Bis dahin war es den Ämter nur gestatten, Überweisungen auf deutsche Konten zu tätigen. Forderungen gegenüber Kunden der Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, die aufgrund unberechtigter Zahlung oder Überzahlungen entstanden sind, ließen sich recht unkompliziert zurückfordern und auch eintreiben.

Dazu teilt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Uwe Witt, mit:

„Laut Bundesagentur für Arbeit schlagen die Rückforderungen aus unberechtigter oder Über-Zahlung Ende 2018 mit insgesamt ca. 3,07 Milliarden Euro zu Buche. Hierbei entfallen 2,59 Milliarden Euro auf Rückforderungen aus dem SGB II (Hartz IV) und ca. 485 Millionen Euro auf Rückforderungen aus dem SGB III (ALG I). Wir sprechen hier von einer Steigerung von 80 Prozent im Vergleich zum Berichtsjahr 2015. Gleichzeitig weist eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Finanzen auf deutlich zunehmende Probleme bei Forderungsrealisierung gegenüber ausländischen Bankkonten hin. Nach einer Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist es derzeit aus technischen Gründen nicht möglich, auszuwerten, in welcher Höhe Leistungen nach dem SGB II und SGB III auf ausländische Konten ausgezahlt werden.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt… Spekulationen über bandenmäßigen Sozialbetrug sind reine Mutmaßungen.

Wir fordern daher die Regierung mit unserem Antrag ‚Auszahlungen von Sozialleistungen auf ausländische Konten‘ (Drs. 19/17787) auf, endlich Klarheit zu schaffen. Um Betrug am deutschen Steuerzahler aufzudecken, bedarf es einer Transparenz in der Abwicklung von Sozialleistungen auf ausländische Konten sowie eine Offenlegung des Forderungsmanagement der Bundesagentur für Arbeit.

Hartz-IV-Leistungen ins Ausland zu überweisen, hat an und für sich schon ein Geschmäckle. Der explosionsartige Anstieg an uneinbringlichen Forderungen der Bundesagentur für Arbeit durch unberechtigten  Leistungsbezug gibt dem Ganzen dann noch eine besondere Note.“

Quelle: politikstube.com vom 25.03.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

#Spekulationen über bandenmäßigen Sozialbetrug sind reine Mutmaßungen.#
Der Sozialbetrug ist für die Wertvoller als Gold nicht strafbar. Aber die Mutmaßungen des vermutlich gemutmaßten Geschädigten sind für Ihm und weiteren zu bestrafen. Knast gibt es für diese Gruppe von Mutmaßern nicht, dort überleben diese. Die bekommen alle Leistungen nicht nur Mutmaßlich gestrichen, sondern rigoros-die sollen zu Hause verhungern.
Hier ein unschönes Beispiel der doppelten Rechtsprechung. Nicht einseitig, sondern es ist für beide Beteiligten ein „das“ Urteil!
Im Netz gefunden
Auszug
#Dresden – Mit Omas aus Dresden legt man sich besser nicht an. Das mussten jetzt vier Männer aus Lübeck lernen. Als falsche Polizisten wollten sie eine Seniorin (84) um ihre Ersparnisse bringen. Doch sie landeten alle hinter Gittern und nun vorm Amtsrichter in Dresden.#
#Der Richter verdonnerte diese falschen Polizisten zu je 15 Monaten Haft. Er setzte die Strafen aber zur Bewährung aus.#
Im Netz gefunden
Auszug Ende

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Zur Bewährung ausgesetzt weil, der Knast ist voll mit GEZ und OWiG Verweigerern ! Die Biodeutschen müssen traktiert werden, da ist noch was zu holen. Wenn die nicht zahlen werden die Familienmitglieder erpreßt.
Wir stehen in den Startlöchern, erwartet uns !

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Wir sind so blöd blöder gehts wirklich nimmer. Wir verhalten die halbe Welt mit unserem Geld. Wer kontrolliert die Zahlungen eigentlich ?