Frankfurter Juristin: „Die Versammlungsfreiheit ist faktisch aufgehoben“

27. März 2020
Frankfurter Juristin: „Die Versammlungsfreiheit ist faktisch aufgehoben“
KULTUR & GESELLSCHAFT

Frankfurt. Die Juristin Jessica Hamed hat in einem Interview der „Frankfurter Rundschau“ die massive und faktische Außerkraftsetzung zahlreicher Grund- und Bürgerrechte im Zuge der Corona-Bekämpfung kritisiert.

Vielen Menschen, so Hamed, werde durch die Schließung von Geschäften faktisch die Ausübung ihres Berufs untersagt, so daß dort in den Kernbereich der Berufsfreiheit und gegebenenfalls in die Eigentumsfreiheit eingegriffen werde.

Wörtlich sagte Hamed, der erst im Februar von der Frankfurter Rechtsanwaltskammer der Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen wurde, der „Frankfurter Rundschau“: „Die Versammlungsfreiheit – eines der wichtigsten Grundrechte in einem Rechtsstaat – ist faktisch aufgehoben.“ Zudem sei mit den politisch beschlossenen Maßnahmen „die Glaubensfreiheit durch die Schließung religiöser Begegnungsstätten massiv eingeschränkt“. Auch in die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ werde eingegriffen, wenn der Staat Kontaktverstöße bis in die eigenen vier Wänden hinein verfolge. Mit anderen Worten: „Es ist kaum ein Grundrecht nicht massiv in seinem Kernbereich betroffen.“

Beunruhigend findet die Frankfurter Anwältin auch, daß praktisch niemand dem Verbots-Kahlschlag der Behörden zu widersprechen wage. Sie diagnostiziert eine allgemeine „Angst vor der Situation“, aber auch die „Angst vor massivem Gegenwind“, wenn man sich in der Krise kritisch zu Wort melde. (se)

Quelle: zuerst.de vom 27.03.2020


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Es war schon immer so dass in Krisenzeiten Gesetze durchgepeitscht wurden die so sonst keiner genehmigt hätte. Elende Bagage.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Alles, was die Regierungen und Behörden derzeit tun, hat eine gesetzliche Grundlage. Für die meisten Grundrechte (ausgenommen z. B. Kunst und Wissenschaft) sieht das Grundgesetz die Möglichkeit vor, sie in Krisenzeiten einzuschränken. Ohnehin ist kein Grundrecht schrankenlos, was man dann merkt, wenn es mit anderen Grundrechten kollidiert. Es gibt genug Entscheidungen aus Karlsruhe dazu. Im Moment kollidiert das Recht der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit mit den Grundrechten auf Freizügigkeit, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Ausübung der Religion oder Gewerbefreiheit.

Schaut mal ins Infektionsschutzgesetz. Da ist die mögliche Einschränkung von Grundrechten ausdrücklich vorgesehen. Ähnliche Gesetze gibt es für den Fall einer großen Finanzkrise.