Internationaler Strafgerichtshof vergibt erstmals seit 2012 wieder Aktenzeichen für eingereichten Strafantrag aus Deutschland

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Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) überprüft seit 25.04.2016 erstmals wieder ob gegen kriminelle Bedienstete der Bundesrepublik in Deutschland Ermittlungen aufgenommen werden.

Am 25.04.2016 vergab der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) wieder Aktenzeichen für einen Strafantrag aus Deutschland und prüft die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Richterin beim Amtsgericht Darmstadt, Ute Trautmann.

Nach dem Statut of Rome aus dem Jahre 1998 wurde der Internationales Strafgerichtshof gebildet. Seit 2010 haben Staatliche Selbstverwalter mehr als 62.000 Klagen bei Strafgerichtshof eingereicht, um gegen illegale Plünderungen der Bundesrepublik auf Deutschem Boden wegen Verstosses gegen das Völkerrecht und die Gesetze des Völkerrechts ermitteln zu lassen.

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Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 03.02.2012 entschied dieser u.a. daß die Staaten Griechenland und Italien nicht auf die Bundesrepublik in Deutschland zugreifen können, da die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei.

Gleichzeitig wurde damals  auf Antrag der Griechen bestätigt, dass die Staatenimmunität der BRiD ausreichend sei, um völkerrechtliche Verträge abschliessen zu können. D.h. das Verwaltungskonstrukt der Alliierten ist immunitätsfähig im Sinne des Völkerrechts. Wie umfassend die Staatenimmunität sei, und wie weitreichend, war damals nicht zu überprüfen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte damals allen die ein Eingangs-Aktenzeichen hatten mitgeteilt, dass man derzeit nicht auf die Strukturen der Bundesrepublik zugreifen könne aufgrund dieses IGH-Urteils!

Mit dem 25.04.2016 änderte sich dies schlagartig, da Anfang April die Reorganisierten Staaten des Staatenbundes Deutsches Reich eine Klage beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik eingereicht haben. Dadurch wurde das Deutsche Reich wieder völkerrechtlich reorganisiert hoffähig und völkerrechtlich präsent. Dadurch ist es dem Internationalen Strafgerichtshof jetzt wieder möglich auf Straftäter auf Deutschem Boden zuzugreifen, die gegen Völkerrecht nach dem Statut of Rome verstossen!

Somit müssen die Plünderer der rechtswidrigen Bundesrepublik auf Deutschem Boden jetzt wieder mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.

Denn die realen völkerrechtlichen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:

1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73)

2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen           Fassung bis 2009)

3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)

4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. BRD-StAG 1999)

5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung (Weimarer Reichsverfassung) 1919)               Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO

Umgekehrt die Realität für die Besatzungsverwaltung Bundesrepublik und deren Firmen:

1.) Die BRD ist kein Staat (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)

2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG in der ursprünglichen Fassung           bis 2009 )

3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)

4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 –    Landkreis Demmin)

5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)

6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

7. Die Alliierte Gesetzgebung und die Haager Landkriegsordnung haben innerhalb der   Bundesrepublik in Deutschland volle Gültigkeit!

Es gibt in der BRD neu (seit 1990), somit auch kein staatliches Gericht (vgl. § 15 GVG).

Paragraph 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

In der alten Fassung des § 15 GVG stand folgendes: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”

In der aktuellen Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes ist § 15 GVG jedoch weggefallen.

“Wenn die Gerichte keine Staatsgerichte sind, dann sind sie Schiedsgerichte oder Standgerichte, sie sind somit privat und freiwillig. Schon wundert man sich auch nicht mehr, daß es ein ‘Freiwilliges Gerichtsbarkeitsgesetz’ (FGG) gibt.”

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Es gibt keinen nach gesetzlicher Vorschrift (vgl. § 21 e GVG) geregelten Geschäftsverteilungsplan, keinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und z. B. auch keine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Richter. Es gibt keine Staatsbeamten in der BRD (BVerfG BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52), sowie es auch keine nach deutschem Recht zugelassenen Rechtsanwälte gibt.

Rainer Groer, exterritorial zur Bundesrepublik stehend, aus Griesheim in Hessen hat eine Strafanzeige und einen Strafantrag  gegen die behauptete Richterin Ute Trautmann beim Amtsgericht Darmstadt dem ICC eingereicht und bekam aktuell ein Aktenzeichen:

ICC-1-2

ICC-1-2a

Inhalt des Briefes auf Deutsch:

Das Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen. Diese Mitteilung wurde pflichtgemäß im Communications Register des Amtes eingetragen. Wir werden dieser Mitteilung Berücksichtigung geben, wenn sie im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung des Römischen Statuts des Internationalen Crimminal Court stehen.

Bitte beachten Sie, dieser Bestätigungsbrief bedeutet nicht, dass eine Untersuchung durch das Amt der Staatsanwaltschaft eröffnet wurde.
Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden wir Sie, schriftlich, informieren und Ihnen die Gründe für die Entscheidungen liefern.

Soweit das aktuelle Schreiben des Büros der Chefermittlerin, der gambischen Juristin Fatou Bom Bensouda.

Fatou Bom Bensouda

Da nunmehr wieder die Möglichkeit für Ermittlungen gegen Straftäter im Völkerrecht auch für Deutschland gegeben sind, besteht für viele die Hoffnung, dass die völkerrechtswidrigen Plünderer, Traktierer und Schickanierer die in Deutschland ohne gesetzliche Grundlagen ihr Unheil treiben strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 29.04.2016

 

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[…] Quelle: Internationaler Strafgerichtshof vergibt erstmals seit 2012 wieder Aktenzeichen für eingereichten S… […]

Willy Rüger
Willy Rüger
7 Jahre zuvor

Warum werden wir behandelt wie die letzten,es geht los bei Harz 4 und beim GV hört es noch nicht auf.freundliche Grüße willy

Siegfried Bauer
7 Jahre zuvor

Wenn man seinen BPA abgibt kommt die Haager Landkriegsordnung wieder zur Geltung. Weil wir ein besetztes Land sind, sind wir Kriegsgefangene und haben Anspruch auf die Mindestbesoldung von ca. 1800.- Euro. Mein Antrag wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass wir kein besetztes Land wären und ich somit auch kein Kriegsgefangener. Hat jemand andere Informationen?

Max Groß
Max Groß
7 Jahre zuvor

Rechtlich sind wir nicht Kriegsgefangene oder Zivilinternierte, sondern Geschützte Personen des Genfer Abkommens IV mit Anspruch auf Zahlung von Unterhalt auf der rechtlichen Grundlage von Art. 39 Abs. 2.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490188/index.html#a39
Am besten gleich beim IStGH gegen den Richter einen Strafantrag wegen Verletzung von Art. 8 Abs. 2 lit. a) vi (Vorsätzlicher Entzug des Rechts auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren) Römische Statut sowie gegen den verantwortlichen Bediensteten wegen Verletzung von Art. 8 Abs. 2 lit. a) i (vorsätzliche Tötung) und lit. a) iv (Zerstörung und Aneignung von Eigentum in grossem Ausmass, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und rechtswidrig und willkürlich vorgenommen werden) Römische Statut stellen.
Hier noch eine Bestätigung der Bundespräsidialbehörde für die Geltung der Genfer Konvention in der Bundesrepublik.
comment image
Für alle anderen, die noch keinen Antrag bei den bundesrepublikanischen Behörden gestellt haben ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist: Art. 1 GG (Art. 27 Abs. 1 Genfer Abkommen IV) i.V.m. 39 Abs. 2 Genfer Abkommen IV (§ 133 SGB XII). Anzumerken ist, dass der Gelbe Schein für die Antragstellung keine zwingende Voraussetzung ist.

hai Fisch
7 Jahre zuvor
Reply to  Max Groß

tja, dann erstmal den Art. 35 und Art 39 (1) lesen:

Art. 35
Jede geschützte Person, die zu Beginn oder im Verlaufe eines Konflikts das Gebiet zu verlassen wünscht, soll das Recht dazu haben, soweit ihre Ausreise den nationalen Interessen des Staates nicht zuwiderläuft. Über Ausreisegesuche solcher Personen soll in einem ordentlichen Verfahren befunden und die Entscheidung so rasch als möglich getroffen werden. Zur Ausreise ermächtigte Personen dürfen sich mit dem notwendigen Reisegeld versehen und eine ausreichende Menge von Effekten und persönlichen Gebrauchsgegenständen mit sich nehmen.

Art 39 (1)
Den geschützten Personen, die infolge des Konflikts ihren Broterwerb verloren haben, soll die Möglichkeit geboten werden, eine bezahlte Arbeit zu finden.

Also nichts mit Unterhalt – höchstens ein wenig Unterhaltung für den Praktikanten, der den Brief liest!

Erhard Recht
Erhard Recht
7 Jahre zuvor

Ist ja interessant. Soweit ich weiß, könnten nur reaktivierte Gemeinden zuerst mal einen Bundesstaat reaktivieren… aber ist schon das Problem, wie Conrebbi das auch richtig darstellt… da fehlt dann der Souverän.
Erzähl doch mal, wie du / ihr d a s geschafft habt 😀
Das würde mich ja b re n n e n d interessieren!

kairo
kairo
7 Jahre zuvor

„Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte damals allen die ein Eingangs-Aktenzeichen hatten mitgeteilt, dass man derzeit nicht auf die Strukturen der Bundesrepublik zugreifen könne aufgrund dieses IGH-Urteils!“

Ist ein solches Schreiben irgendwo mal veröffentlicht worden? Das wäre wirklich interessant.

„Mit dem 25.04.2016 änderte sich dies schlagartig, da Anfang April die Reorganisierten Staaten des Staatenbundes Deutsches Reich eine Klage beim Internationalen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik eingereicht haben. “

Da diese Reorganisierten Staaten ja wohl bisher kein Mitglied der UN sind, muss die Vollversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates gesondert beschlossen haben, dass sie am IGH parteifähig sein sollen. Ist ein solcher Vorgang irgendwo belegt?

„Dadurch ist es dem Internationalen Strafgerichtshof jetzt wieder möglich auf Straftäter auf Deutschem Boden zuzugreifen, die gegen Völkerrecht nach dem Statut of Rome verstossen!“

Das eine Gericht ist durch die Entscheidungen des anderen in keiner Weise gebunden, weil der IGH Streitigkeiten zwischen Staaten entscheidet, der IStGH Strafverfahren gegen Personen durchführt.

Benno Fritz Priewe
Benno Fritz Priewe
7 Jahre zuvor

Endlich mal eine sehr gute Nachricht vom internationalem Strafgerichtshof.
Hoffentlich werden auch diese Kriegstreiber bestraft,die jetzt schon wieder deutsche Soldaten gegen Russland schicken,denn das deutsche Volk will keinen Krieg auch nicht gegen Russland. Wir wollen Frieden mit allen Völkern.

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Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Wie das geschafft wurde ? Ganz einfach, mit Logik ! Such den Weg selbst und versuch nicht durch laber rabarber Menschenwürde zu zerstören. Und ja, ich lebe unter Exen ohne Hirn und Logik. Und ebenfalls ja, Deutschland ist ein besetztes Land. Höre dazu die Rede von Obama vor seiner Truppe in Ramstein : Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben. Schauen wir mal Herr Obama nebst Michael.

hai Fisch
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

laber Rhabarber stimmt! Brigit beweist es ja jeden Tag – hier und überall!

Übrigens: Obama hat nie eine Rede vor der Truppe in Ramstein gehalten! Er hat nämlich nur ein Hospital und Kranke besucht! Aber lügen und Betrug halten sich ja beständig in Birgits (rechts) Kreisen…

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Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Kairo, bezahlter Droll, lass es ! Wir wissen wer Du bist und wo Du bist . Beste Grüße auch an die Familie .

kairo
kairo
7 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Und ihr wisst sicher auch, wo mein Dienst-Mercedes steht? Bei euch in der Argumentenkiste muss es ja wirklich traurig aussehen.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Nein KAIRO, Du wirst bald sehr traurig sein, wenn Du begreifst welch kleines Sandkorn im Getriebe der VIELEN in die Irre geleiteten bist. Wenn Du merkst das man Dich benutzt.

Und dicker Mercedes ???? Dieser Wunschtraum wird sich für Dich nie erfüllen !

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[…] siehe auch: Internationaler Strafgerichtshof vergibt erstmals seit 2012 wieder Aktenzeichen für eingereichten S… […]

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

MAKRELE , was stört es eine deutsche Eiche wenn sich eine Sauna dran schabt? EMPFEHLUNG, kämpfe um den besten Platz auf der Titanic ! Kannst DU überhaupt kämpfen, oder spielst DU lieber, lass mir den einzigen Baum auf weiter Flur damit ich mich verstecken kann ? HINWEIS, unter einer Burka ist sicher noch Platz, aber vergiss DEIN Handy nicht, falls DU am ersticken bist und den Notarzt rufen musst?