Wegen der Corona-Krise müssen jetzt auch mobile Verkaufsstände wie Würstchenbuden, Eis- oder Kaffeewagen schließen. Das hat die Staatskanzlei in Kiel am Freitag mitgeteilt. Hintergrund sind die in Teilen noch einmal verschärften Schutzmaßnahmen der Landesregierung. Wochenmärkte sind von der Regelung ausgenommen, also weiterhin erlaubt.
Spaziergänge und -fahrten weiter erlaubt
Die Landesregierung unterstrich in diesem Zusammenhang außerdem, dass touristische Reisen nach Schleswig-Holstein nach wie vor verboten sind. Doch „dies umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes und keine Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und -fahrten“. Das Land gelte nicht als Risikogebiet.
Es bleibt dabei, dass der Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee all jenen untersagt ist, die dort nicht ihre Hauptwohnung haben. Ausnahme ist Nordstrand.
Bestimmungen gelten zunächst bis 19. April
Im öffentlichen Raum darf man sich nur allein, „mit im selben Haushalt lebenden Personen oder mit einer weiteren Person“ aufhalten. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dankte den Bürgern, die sich vorbildlich an die Einschränkungen hielten, und den Kommunen, die die Maßnahmen umsetzten.
Alle Bestimmungen gelten zunächst bis zum 19. April.
Neuer Runderlass an Gesundheitsämter
Betretungsverbote für Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime regelt die Landesregierung in einem neuen Erlass an die Gesundheitsämter. Hier werden die verschärften Besuchsverbote der vergangenen Tage um weitere Regelungen zur Bewohneraufnahme in Pflegeheimen ergänzt.
Heimbewohner müssen auch bei Spaziergängen aufpassen
Die Bewohner selbst müssen verpflichtet werden, bei Spaziergängen den Kontakt zu Nichtbewohnern zu unterlassen. „Wir müssen gemeinsam für den größtmöglichen Schutz in den Einrichtungen sorgen, auch wenn damit stark einschränkende Maßnahmen verbunden sind“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). „Es geht hier um den Schutz von Menschenleben.“
Quelle: NDR Welle Nord vom 03.04.2020
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