Rechtsanwältin geht juristisch gegen Corona-Verordnungen vor – Internetseite gesperrt

Berlin: Demonstranten gegen Corona-Maßnahmen werden festgenommen (c) Screenshot YT
 

Die bekannte Rechtsanwältin und Fachautorin Beate Bahner hat heute einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Kurz danach war ihre Internetseite auf einmal nicht mehr erreichbar.

In einer Rundmail der Juristin, über die PP bereits vor einigen Tagen berichtete, heißt es:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.

„Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“

Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!

1.   Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.

2.   Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.

3.   Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.

4.   Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.

5.   Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.

6.   Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

Homepage gesperrt

Am Ende der Mail findet sich folgende Mitteilung: „Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.

Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach. Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.“

Quelle: philosophia-perennis.com vom 09.04.2020


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Hab ich gleich gesagt das steht nicht lange im Netz. Mal abwarten wann sie verhaftet wird -würde mich nicht wundern.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Laut Internetrecherche hatte die Polizei gebeten, die Seite…

Die Firma Polizei© hatte gebeten, die Seite …

Wer bestimmt hier eigentlich, was Grundrechte sein sollen?????????????