Allahu Akbar-Terror: Ramdan: Kufr sollten Gläubige nicht provozieren!

(c) Pixabay CC0

 

Im Mai letzten Jahres nachts um zwei Uhr in Offenburg in Bahnhofsnähe wurde ein Rentner zusammengeschlagen. Nach der Berichterstattung wurden Fragen laut, was sucht ein Rentner mitten in der Nacht auf der Straße, und das noch unweit des Bahnhofs? Es gab aber auch Fragen, was sucht ein Somalier nachts am Bahnhof in einer deutschen Kleinstadt? Hatte er den falschen Zug genommen?

Ein Gastbeitrag von Albrecht Künstle

Tragisch: Nun ist er gestorben – nicht der Somalier, sondern der krankenhausreif geschlagene Rentner. Dem Somalier geht es gut, er wurde schuldunfähig erklärt, zuerst von einem Sachverständigen und schließlich vom Gericht. Jetzt genießt er all inclusive in einer Psychiatrie.

Er kannte das Zauberwort Asyl

Dabei gab es eine fast typische Vorgeschichte. Der Somalier kannte das Losungswort Asyl und hatte somit eine gültige (?) Eintrittskarte nach Deutschland. Warum gerade Deutschland? Vielleicht dachte er, unser Land nennt sich Bundesrepublik, genau wie sein Heimatland „Parlamentarische Bundesrepublik“. Passt doch. Zwar ist die Bevölkerungsdichte Deutschlands zwölfmal so hoch wie in Somalia, „aber die können ja noch ein wenig zusammenrücken“, wird er gedacht haben.

Und die Chefin unserer Republik heißt zwar nicht Mohamed Abdulahi Mohamed wie sein somalisches Staatsoberhaupt. Aber Merkel holt überwiegend Muslime ins Land, darunter unzählige Mohammeds. Verfolgt war der Somalier nicht, insbesondere nicht religiös, denn er ist sunnitischer Schafiit oder Hanafit. Diese sorgten dafür, dass es in Somalia keine tausend Christen mehr gibt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, was aber in Deutschland kaum Konsequenzen hat.

Täter rief Allahu Akbar

Allahu Akbar war sein Schlachtruf bei der Tat. Aber dieser gingen schon andere Taten voraus: Zuvor prügelte er einen Freiburger Taxifahrer während der Fahrt. Anschließend hat er im Zug nach Offenburg Mitreisende belästigt. Und schließlich begab er sich dort in eine Shisha-Bar, beschimpfte Gäste und wurde gegen sie aggressiv, weil sie sich im „Friedensmonat“ Ramadan Musik und Alkohol gönnten.

Als ob er nicht für sich selbst hätte fasten können. „Sowas tut man aber auch nicht, im Ramadan gläubige Muslime provozieren“, könnte sich das Gericht gedacht haben. Das musste ja einen Strenggläubigen auf die Palme bringen – und das Opfer nun ins Grab. Er erholte sich nicht mehr von dem schweren Schädeltrauma, wurde künstlich ernährt und starb jetzt im Krankenhaus. Der bevorstehende Ramadan lässt grüßen.

Die Hinterbliebenen wollen nun Kretschmanns Land verklagen, weil die Polizei den Burschen nicht spätestens im Zug oder beim Aussteigen festnahm. Aber auch das ist nicht ungefährlich. Ein guter Bekannter von mir, ein Zugbegleiter, wurde von „All-inclusive“-Gästen aus dem Zug geworfen. Weil sich die Türen nicht öffnen ließen, zwar erst im nächsten Bahnhof. Aber auch er lebt leider nicht mehr.

Quelle: philosophia-perennis.com vom 23.04.2020


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Eine Schande ist das dass deutsche Gerichte den Kerl freisprechen und ihm Rundumversorung in der Psychatrie verschaffen. Das kostet den STeuerzahler jede Menge Geld für einen Dreckskerl der uns nichts angeht. Abschieben und basta.