Politik beschließt den langsamen und qualvollen Tod der Gastronomie

Foto: Von Nick_Nick/Shutterstock
 

Schwerin – Das, was uns als Lockerungen verkauft wird, bedeutet nichts anderes, als den langsamen und qualvollen Tod der Gastronomie. Zwar dürfen ab kommenden Samstag Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern wieder Gäste bewirten. Darauf einigte sich die Landesregierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenverbänden, berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eigene Informationen. Allerdings gelten Auflagen: Gaststätten dürfen nur von 6 bis 21 Uhr öffnen, die Tische müssen vorher reserviert werden.

Dabei müssen die Gäste ihre Kontaktinformationen hinterlegen. Erlaubt sind Gruppen bis zu sechs Personen, zwischen den Tischen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand sein. Für Kellner und Servicekräfte gilt außerdem Maskenpflicht, für die Gäste nicht.

 

Ab dem 18. Mai sollen dann auch Hotels und Ferienwohnungen in Mecklenburg Vorpommern wieder öffnen dürfen – allerdings zunächst nur für Gäste aus dem eigenen Bundesland. Eine Woche später soll die Tourismus-Branche auch für Gäste aus anderen Bundesländern wieder zugänglich sein – ab dem 25. Mai, also noch vor dem Pfingst-Wochenende. Die Betten dürfen dann nur zu 60 Prozent ausgelastet sein.

Ministerpräsidentin Schwesig begründete die rasche Wiederöffnung mit der Bedeutung der Tourismusbranche für ihr Land. Zudem seien die Zahl der Neuinfektionen deutlich heruntergegangen.

Das heißt nichts anderes, als dass die Einnahmen mindestens halbiert werden, die Kosten aber wieder in voller Höhe da sind. Es sei denn, man kann die Festkosten und das Personal ebenfalls halbieren. Das aber ist wohl kaum vorstellbar. Und ob sich überhaupt Gäste einfinden werden, ist ebenfalls fraglich.  Wer will sich schon für einen Apfelkuchen mit Schlagsahne registrieren lassen.

In Sachsen-Anhalt bleibt man vorerst hart, was überhaupt eine Lockerung in diesem Bereich betrifft: Die MZ berichtet gerade, dass Restaurantbesitzer inmit der Wiederöffnung ihrer Restaurants weiter auf die Freigabe der Landesregierung warten müssen: Vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ist ein Antrag auf Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots aus der vierten Corona-Landesverordnung gescheitert.

Es gibt also immer noch genügend Gerichte, die sich in den Dienst der Regierenden stellen. (Quelle: dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 05.05.2020


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Wer geht schon so in ein Lokal ? Also wir nicht. Ich kann noch kochen im Gegensatz zu manchen Frauen.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

1984, ein Fliegenschiß in der Welt Belletristik…

Pommes essen mit Überwachungsdrohne über dem Teller.

Guten Appetit.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt