Bundesverfassungsgericht: Ankauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig

Totale des Gebäudes der Europäischen Zentralbank von unten, im Vordergrund ein Schild, worauf "European Central Bank / Eurosystem" zu lesen steht (picture alliance / Daniel Kalker)
Haupteingang der Europäischen Zentralbank im Frankfurter Ostend (picture alliance / Daniel Kalker)

Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen den umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) stattgegeben.

Die Beschlüsse der EZB zu dem Programm seien kompetenzwidrig, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Bundesregierung und Bundestag hätten die EZB-Beschlüsse nicht geprüft.


Die europäische Notenbank hatte zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt – den größten Teil über das Programm PSPP, um das es in Karlsruhe ging. Die Kläger warfen der EZB vor, mit dem Geld finanziell schwachen Eurostaaten unter die Arme zu greifen, also Staatsfinanzierung zu betreiben. Außerdem mache sie durch die Ankäufe Wirtschaftspolitik. Beides ist der EZB laut den EU-Verträgen verboten. Der Europäische Gerichtshof hatte den Ankauf der Staatsanleihen 2018 dennoch für rechtmäßig erklärt. [Az. 2 BvR 859/15 u.a.]

Der Vorsitzende des Rats der Wirtschaftsweisen, Feld, sagte im Deutschlandfunk, das Gericht könnte im schlimmsten Fall der Deutschen Bundesbank verbieten, beim Anleihenprogramm der EZB mitzumachen. Alternativ könnten auch konkrete Bedingungen für eine Beteiligung der Bundesbank formuliert werden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 05.05.2020


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