Perverse Begründung: Behörden verbieten von AfD geplante Demo gegen Corona-Auflagen

Deutschland, Baden-Württemberg, Stuttgart, 16.05.2020: 8. Mahnwache für das Grundgesetz. Mehrere Tausend Menschen demonstrieren in Stuttgart gegen Corona-Beschränkungen. Aufgerufen hatte die Initiative Querdenken711, die das Grundgesetz in Gefahr sieht. Demonstriert wurde auf dem Cannstatter Wasen. *** Germany, Baden Württemberg, Stuttgart, 16 05 2020 8 A vigil for the Basic Law Several thousand people demonstrated in Stuttgart against corona restrictions Called on by the initiative Querdenken711 , which sees the Basic Law in danger, the initiative was demonstrated at the Cannstatter Wasen
 

Baden-Württemberg/Stuttgart – Eine für kommenden Sonntag  in Stuttgart von der AfD geplante und angemeldete Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen darf nach Angaben der Polizei nun doch nicht stattfinden. Die grün-regierte Stadt unter OB Fritz Kuhn (Grüne) hat die Versammlung, bei der Alice Weidel als Rednerin angekündigt war, verboten. Die AfD kündigt an, sich dagegen juristisch wehren zu wollen.

Nachdem die Stuttgarter Versammlungsbehörde mehrfach den Versammlungsort der von der AfD-Stuttgart angemeldeten Demonstration am kommenden Sonntag verschoben hat und den Anmeldern zuletzt den Schillerplatz in Stuttgart-Mitte zugewiesen hat, wurde am Donnerstag nun schlussendlich eine Verbotsverfügung vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart der AfD zugestellt.

 

Dieser Vorgang sei – so der AfD-Bundestagsabgeordnete und AfD-Landesvize Markus Frohmaier in höchstem Maße erstaunlich. Denn normalerweise würden die Behörden zunächst versuchen, durch entsprechende Auflagen die Durchführung der Versammlung zu gewährleisten. Im Fall der AfD sein nun aber direkt eine Verbotsverfügung erlassen.

Das Verbot der Demonstration wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Covid-19-Erkrankungen weiterhin ansteigen und Stuttgart ein bundesweiter Corona-Hotspot wäre. Diese Tatsachenbehauptungen sind jedoch, so Frohnmaier weiter, unzutreffend: Die Zahl der Neuerkrankungen sinkt kontinuierlich in ganz Deutschland; Krankenhäuser mussten für ihr Personal sogar vereinzelt Kurzarbeit anmelden.

Weil Linksextremisten zur Gegendemo aufrufen

Die Behörde argumentiert weiter, dass die Versammlung der „linksbürgerlichen und linksextremen Szene bekannt“ sei – diese werbe bereits öffentlich in den sozialen Netzwerken für Gegenkundgebungen und rufe zum Widerstand gegen die AfD-Versammlung auf. Große Veranstaltungen der AfD mit prominentem Teilnehmerkreis weckten grundsätzlich ein erhöhtes Interesse innerhalb der linksextremen Szene, etwa, wenn – wie vorliegend – die Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel an der Versammlung teilnehme.

Frohmaier: „Folgt man dieser Auffassung, dann wäre es der Landesvorsitzenden der größten Oppositionspartei zukünftig nicht mehr möglich, eine Versammlung ihrer eigenen Landespartei zu besuchen, da dies zu einer erhöhten Mobilisierung des linksextremen Spektrums führe. In einem Rechtsstaat aber dürfen nicht Facebook-Aufrufe sogenannter „Linksbürger“ und linksextremes Mobilisierungspotenzial darüber entscheiden, ob Bürger und Parteien von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG Gebrauch machen können!“.

 

„Was wir sonst aus den Erzählungen von Auslandskorrespondenten über autokratische Bananenrepubliken hören, vollzieht sich aktuell vor unserer aller Augen in der grün regierten Landeshauptstadt: Elementarste Rechte werden mit fadenscheinigen Begründungen ausgehebelt, etwa unter Verweis auf angeblich oder tatsächlich zu erwartende Ausschreitungen – dabei haben sich behördliche Maßnahmen zunächst gegen den potenziellen Störer einer angemeldeten Versammlung zu richten!“.

„Früher hätten CDU-Innenminister in einem solchen Fall für Ordnung gesorgt und auch der Opposition Grundrechte zugestanden“, so Frohnmaier weiter. „Wir werden deshalb einen Eilantrag stellen und unser Recht auf Versammlungsfreiheit gerichtlich durchsetzen.“ Die AfD hatte die Versammlung ursprünglich mit 500 Teilnehmern geplant.

Schäuble Schwiegersohn Strobl: „Was für ein Geschwätz“

„Was für ein Geschwätz“, kommentierte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) Frohnmaiers Aussage lapidar. „Über die Zulässigkeit der Demonstration entscheidet die Stadt Stuttgart in eigener Verantwortung – und gerne auch ein unabhängiges Gericht, jedenfalls nicht der Innenminister“, so der Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble (CDU). (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.05.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Alle anderen dürfen demonstrieren nur die AfD nicht. Fällt euch was auf? Ein grüner Bürgermeister – ihr doofe Schwaben habt den Kerl gewählt. Man fasst es nicht.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Wie ist der Kuhn zu diesem Posten gekommen ?