Ein Libyer – Fünf Haftbefehle – Zwei Aufenthaltsermittlungen

Symbolbild

Mit wenig Aufwand und dank „Kommissar Zufall“ konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei vorgestern Morgen (31. Mai) einen mit fünf Haftbefehlen und zwei Aufenthaltsermittlungen gesuchten 30-jährigen Mann im Essener Hauptbahnhof festnehmen.

Gegen 6 Uhr wurden Einsatzkräfte zum ICE 843 (Köln – Berlin) im Essener Hauptbahnhof gerufen. Dort sollte ein Mann den Zug ohne Fahrausweis genutzt haben, weshalb seine Identität festgestellt werden sollte. Was sich erst als einfacher Sachverhalt darstellte, sollte die Einsatzkräfte kurz darauf zum „Staunen“ bringen.

Als der Schwarzfahrer fahndungsmäßig überprüft wurde, stellte sich heraus, dass gegen den libyschen Staatsangehörigen gleich mehrere Fahndungen bestanden. In Ostdeutschland war er ganz offensichtlich kein Unbekannter.

Dort hatte ihn das Amtsgericht in Leipzig im März 2018, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1700 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 93 Tagen) verurteilt.

Im Juni 2018 wurde er dann erneut in Leipzig verurteilt. Diesmal zu einer Geldstrafe von 78 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen) wegen Hausfriedensbruchs.

Anschließend ging es im Juli 2019 weiter. Da wurde gegen den Libyer vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema, wegen gefährlicher Körperverletzung, ein Sicherungshaftbefehl verhängt. Grund waren die wechselnden Aufenthaltsorte des 30-Jährigen.

Weiter ging es mit einem Urteil des Amtsgerichts in Chemnitz. Dort wurde er ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Geldstrafe: 1480 Euro oder 148 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Zu guter Letzt kam dann im Januar dieses Jahres ein Untersuchungshaftbefehl hinzu. Dieser wurde vom Amtsgericht in Dresden wegen mehrere Eigentums- und Gewaltdelikte erlassen.

Zusätzlich fahndete die Staatsanwaltschaft in Chemnitz mit zwei Aufenthaltsermittlungen nach dem Mann. Diese bringt ihn mit einem Drogendelikt und einem weiteren Diebstahl in Verbindung. Im ICE klickten daraufhin die Handschellen und der gesuchte Straftäter wurde zur Bundespolizeiwache gebracht. Dort konnte ermittelt werden, dass sich der 30-Jährige mit drei Identitäten im Bundesgebiet aufhält, sein Aufenthaltstitel im vergangenen Jahr abgelaufen und nicht verlängert wurde und er mit 1,5 Promille alkoholisiert war.

Später wurde er in das Essener Polizeigewahrsam eingeliefert von wo aus er einem Haftrichter vorgeführt wurde. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens gegen ihn eingeleitet. *ST

Quelle: politikstube.com vom 02.06.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Der ermittelnde vermutlich unwirsch nun furzende Sesselhengst wird zu den Ergebnis kommen: Der muß abgeschoben werden! Aber wie kann man eine Person fünf Mal abschieben. Dann noch zweimal seinen Aufenthalt ermittelt haben wo es den Mann nur einmal gibt. Da stimmt doch etwas mit der Mengenlehre nicht! Also, den Fall abgeben an eine Oberschule! Die sollen das mit der Mengenlehre klären, sonst dreht sich hier gar nichts!
Sehr ernst zu nehmende Beispiele gibt es zu bedenken. Wenn der sich in einen Zug nach Italien setzt und dort angekommen auf den Bahnhofsvorplatz einer Polizei Streife begegnet, wird Er ganz schnell zum Weichziel des NATO Begriffs und erleidet Durchblutungsstörungen wegen fehlenden Herzschlag mittel Bleispritze.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Es werden sich vermutlich mehrere solcher Subjekte bei uns rumtreiben.
Wenn hier nicht endlich Fakten geschaffen werden wird das überhand nehmen.

ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Solche Kreaturen treiben sich viele auf unseren Strassen herum. Wann werden endlich Nägel mit Köpfen gemacht und alle wieder abgeschoben ?