Gericht: »Experten«, die Chemie in Lebensmitteln untersuchen, müssen genannt werden

02.09.2015
J. D. Heyes

Die Befürworter sprechen von einem »richtungsweisenden« Urteil zugunsten von mehr Transparenz: Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs rangiert der Schutz von Gesundheit und Umwelt vor der Wahrung der Anonymität von Experten, die wiederholt Bestimmungen zur Risikobewertung geändert haben.

Laut einer gemeinsamen Presseerklärung der Organisationen ClientEarth und PAN (Pestizid-Aktionsnetzwerk) »erschwert es das Urteil der Industrie, Beschlüsse zu beeinflussen, die unsere Umwelt und Gesundheit betreffen«.

Beide Organisationen hatten eine Beschwerde gegen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA eingelegt, die die Veröffentlichung der Namen so genannter Experten, die Gutachten über die Sicherheit von chemischen Substanzen in Lebensmitteln erstellen, verweigert hatte.

»Die Chemikalien, die in unseren Lebensmitteln verwendet werden, beeinflussen unsere Gesundheit und die Umwelt. Bisher unterhielten viele Experten, die die Sicherheit dieser chemischen Substanzen bewerten, enge Verbindungen zu deren Herstellern«, betonte der Anwalt Vito Buonsante, der ClientEarth vertritt. »Nach diesem Urteil wissen wir, wer diese Substanzen als unbedenklich einstuft und wem er loyal gegenübersteht. Es ist ein Sieg für Transparenz, die Menschen und die Erde.«

Beide Organisationen erwarten, dass sich das Urteil positiv auf alle wissenschaftlichen Entscheidungen in der EU auswirken wird, während gleichzeitig die Offenheit des Entscheidungsfindungsprozesses in Europa gewahrt bleibt.

Schlechte Kriterien und Bewertungsstandards

Die Organisation GM Watch, die Einsatz und Verbreitung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Gentechnik-Lebensmitteln kritisch beobachtet, berichtet auf ihrer Website, Auslöser der Beschwerde der beiden Organisationen sei die Entscheidung der EFSA gewesen, ein 2009 erlassenes fortschrittliches Gesetz über Pestizide auszuhebeln.

Laut dem Gesetz »müssen die Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von Pestiziden Studien aus der wissenschaftlichen Fachliteratur berücksichtigen und dürfen sich nicht auf geheime interne Studien der Industrie verlassen«, heißt es auf der Website.

Die EFSA wurde beauftragt, die Richtlinien zu erarbeiten, die die Industrie bei der Erstellung von Dokumenten für die Zulassung neuer Pestizide einhalten muss.

Doch die 2011 fertiggestellte bestehende EFSA-Anleitung neutralisierte praktisch diese neuen Richtlinien, indem vorläufige Bestimmungen aufgehoben wurden. In der endgültigen Fassung hieß es, die Verlässlichkeit der wissenschaftlichen Studien über die Risikobewertung könnte auf die Klimisch-Kriterien basiert werden. Diese Kriterien hatten H. J. Klimisch und andere im Auftrag des Biochemie-Konzerns BASF erstellt.

GM Watch betont, auch der wissenschaftliche Ausschuss über neu auftretende Gesundheitsrisiken der Europäischen Kommission habe 2012 bei der Risikobewertung die Anwendung der Klimisch-Kriterien empfohlen. GM Watch weiter:

Nach Klimisch gibt es für die Einordnung einer Studie in die höchste Kategorie der Verlässlichkeit nur ein Kriterium: Wurde sie nach den Anforderungen der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt?

Das Problem liegt darin, dass normalerweise nur Industriestudien nach der GLP durchgeführt werden.

Das Spiel ist manipuliert

Die GLP definiert die Durchführung und Dokumentation von wissenschaftlichen Studien. Sie wurde von Aufsichtsbehörden erstellt, um den in der Industrie verbreiteten Schwindel bei Tests mit Materialien einzudämmen. Allerdings sei sie, so GM Watch, heute wie damals kein Indikator für gute Wissenschaft.

Denn diese Kriterien schließen die meisten unabhängigen – das heißt, nicht von der Industrie gesponserten – Studien wegen angeblich fehlender Zuverlässigkeit aus. In ihren Augen haben offenbar nur industriegesponserte Studien Bestand.

»Unabhängige Forscher wenden normalerweise die GLP nicht an; was von ihnen traditionell auch nicht erwartet wurde«, betont GM Watch. »Für sie galten andere Qualitätskontrollen wie beispielsweise die Veröffentlichung mit peer review. Das bedeutet externe Überprüfung der Arbeit, transparente Publikation und Wiederholbarkeit.«

Das Pestizid-Aktionsnetzwerk betont, trotz dieses Systems der Prüfung und Überwachung würden unabhängige Studien bei der Bewertung der Risiken von Pestiziden häufig ignoriert. Mit anderen Worten: Das Spiel ist manipuliert. Es bleibt zu hoffen, dass uns das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs tatsächlich mehr Transparenz bringen wird.

Quellen waren u.a.:

GMWatch.org

ClientEarth.org

NaturalNews.com

Quelle: Kopp-online vom 02.09.2015

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Gesundheit, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments