Justiz in NRW: Richter verhöhnt Bevölkerung

Kopp Verlag


Bild: NRW.direkt

Besatzungsrecht-Amazon

Düsseldorf. Wie arrogant einzelne deutsche Strafrichter inzwischen sind, offenbarte sich am Mittwoch beim Amtsgericht. Dort wurde die Haftstrafe für einen grapschenden und illegal eingereisten Asylbewerber zur Bewährung ausgesetzt, um kein „dem Pöbel gefälliges Urteil“ zu sprechen.

In den frühen Morgenstunden des 6. Januar wurde ein 15-jähriges Mädchen am Ende eines Bahnsteiges des Düsseldorfer Hauptbahnhofs von zwei Männern sexuell belästigt. „Hier setzte der Tatverdächtige sie trotz Gegenwehr auf seinen Schoß und begann sie unsittlich an Brust und Genitalien zu begrapschen. Außerdem küsste er sie gegen ihren Willen auf den Mund“, hieß es dazu in der internen Lagemeldung der Polizei. Darin verwickelt waren ein junger Syrer sowie ein Iraker. Ein anderer Iraker verhöhnte das Opfer: „Person 3 stand dabei und lachte“, hieß es in dem Polizeibericht weiter. Ein Marokkaner aber beobachtete die Tat und informierte die Bundespolizei, die das Mädchen dann von ihren Peinigern befreite.

Übergriff sollte verschwiegen werden

Auch dieser Übergriff sollte der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Dass die Menschen in der Landeshauptstadt dennoch davon erfahren haben, war nur der Tageszeitung Die Welt zu verdanken, die vier Tage später darüber berichtete. Die Landespolizei erklärte, den Übergriff auf das junge Mädchen aus „Gründen des Opferschutzes“ nicht mitgeteilt zu haben.

Einer der Tatverdächtigen, der heute 22-jährige Iraker Mohammad A., musste sich am Mittwoch trotz seiner Volljährigkeit vor dem Jugendschöffengericht dafür verantworten. Mohammad A. war geständig und gab zu, die 15-Jährige im Hauptbahnhof gegen ihren Willen geküsst und massiv betatscht zu haben. Da das Düsseldorfer Amtsgericht in den letzten Monaten mehrfach mit milden und damit täterfreundlichen Urteilen für Empörung gesorgt hatte, wurde dennoch nicht mit einer ernsthaften Bestrafung des illegal nach Deutschland eingereisten Asylbewerber gerechnet.

Der Internationale Strafgerichtshof-Werbung

 Direktbestellen klick aufs Bild

Kein „dem Pöbel gefälliges Urteil“

Was dann kam, war jedoch selbst für dieses Gericht ein neuer Tiefpunkt: Die Richter verurteilten Mohammad A. wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten. Weil der Rechtsstaat aber nach Vorfällen wie zu Silvester „nicht in eine Spirale abgleiten darf, in der wir uns vor den Karren bestimmter politischer Gruppierungen spannen lassen“ und keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ gesprochen werden dürften, setzte der Amtsrichter die Haftstrafe zur Bewährung aus, so die Darstellung der Rheinischen Post. Unter der Auflage, dass der Iraker ohne festen Wohnsitz 150 Arbeitsstunden ableiste, war das Gericht zu dessen sofortiger Freilassung bereit.

Dass Mohammad A. trotzdem nicht sofort aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, war nur dem Staatsanwalt zu verdanken. Der bezweifelte, dass der Iraker hier straffrei leben wolle und sprach davon, dass sich dieser unter falschen Namen in vielen Ländern um Asyl oder Duldung bemüht, in Schweden ein Bleiberecht erwirkt und nach der illegalen Einreise nach Deutschland „nichts Besseres zu tun hatte, als hier mit schweren Delikten zu beginnen“. Das Gericht gewährte dem Staatsanwalt eine Frist, um gegen die sofortige Freilassung des Verurteilten Protest einzulegen. Daran, dass sich die ohnehin mit einer impotenten Strafjustiz immer unzufriedenere mehrheitliche Bevölkerung durch die Verwendung der Vokabel „Pöbel“ verhöhnt fühlen wird, dürfte aber auch diese Frist nichts mehr ändern.

Quelle: NRW-direkt vom 11.05.2016

 

      Spreadshirt Shop idee09

                    T-Shirt
                 15,90 Euro

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
birgit siegert
birgit siegert
7 Jahre zuvor

ich wünsche keinen was schlechtes aber die müssten es am eigenen Laib spüren die so was zu lassen

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Der Richter m uss aufpassen dass er nicht mal die Rache des Pöbels bekommt.

Wolfgang
Wolfgang
7 Jahre zuvor

Der Richter sofort seines Amtes enthoben.und ihm eine Tracht Pruegel verabreicht..

Alexander Berg
7 Jahre zuvor

Wir sind mittlerweile auf einer Ebene angelangt, wo man zwischen alter Ordnung (der Machtstruktur „Hierarchie“ und ihren Regel- und Ordnungsprinzipien) und natürlicher Ordnung differenzerien kann.
Hinzukommt, dass der gesamte Verwaltungsapparat und Dessen Grundlagen zur Erzielung von Einahmen, auf keine Bestrafungsgrundlagen (OWiG) mehr zurückgreifen kann. Davon betroffen ist alles rund um Verkehrwidrigkeiten (einschl. Rauchen im Auto, ab 01.05.16), Zweitwohnungssteuern (OWiG u. MRRG), Äußerungen zu Sachverhalten, bez. auf StPO, Zulassung von Fahrzeugen, Meldeangelegenheiten, Jobcenterverstöße, Personalausweis, BVA wegen Nutzung des „BRD-Adlers“, Schulpflicht, Bafin wegen Implementierung eines Geldsystems. Sicher lässt sich die Liste durch Erfahrungen anderer noch erweiteren,

Eine weitere Erfahrung zeigt, dass sich weder Notare noch Gerichte mehr mit dem Thema „Erbschaft und Testament“ beschäftigen.

Zudem ist erkennbar, dass „staatliche“ Verwaltungsstrukturen usw. in Unternehmen umgewandelt worden sind und dadurch ins gewohnte Wettbewerbsumfeld echter, wertschöpfender Strukturen „geworfen“ wurden. Erkennbar ebenfalls, dass es „nachher“ so etwas wie klassische „Verwaltungen“ nicht merh geben wird. Denn das einzige was „zählt“ ist Wertschöpfungsfähig im Umgang mit Ressourcen.

Wenn man an dieser Stelle weiterdenkt, wird klar, dass die einen nichts mehr zu verlieren haben und es für die anderen in der Vorstellung etwaiger Nachfolgeschaft, gleichen welchen „Staates“ keine nennenswerte Zukunft haben. Denn es geht um mehr als nur das von gestern wieder „aufwärmen“ zu wollen.