„Leichenberg im bayerischen Landtag“: Nun doch Maskenpflicht für alle

WEGEN AFD: RECHTSSTELLUNG DER ABGEORDNETEN HAT SICH ANSCHEINEND GEÄNDERT

Die bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner will die AfD-Abgeordneten zum Tragen eines Mundschutzes zwingen.

Von EUGEN PRINZ | Vergessen Sie die 1500 Corona-Infizierten bei Tönnies! Der Verarbeitungsbetrieb des Fleischkonzerns ist nur ein Ponyhof gegen den bayerischen Landtag, wo sich anscheinend die Corona-Toten auf den Gängen des ehrwürdigen Hauses stapeln. Die bange Frage lautet: Schaffen es die Krematorien in und um München noch, mit den Leichenbergen fertig zu werden oder müssen Biogasanlagen umgerüstet werden, um die nötigen Kapazitäten zu schaffen?

Diese sarkastischen Zeilen mag mancher angesichts realer Corona-Opfer als pietätlos empfinden, jedoch ist diese Überspitzung in den Augen des Autors ein lässliche Sünde gegen die Ungeheuerlichkeit, der gesamten Bevölkerung einen umstrittenen und möglicherweise gesundheitsschädlichen Mundschutz aufzuzwingen, ohne dass dafür auch nur ansatzweise eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Salto Rückwärts bei der Maskenpflicht

Wie PI-NEWS bereits berichtete, gilt sei dem 15. Juni für alle Mitarbeiter, Beschäftigte und Besucher im bayerischen Landtag eine Maskenpflicht – nicht jedoch für die Abgeordneten. Für sie gab es bisher lediglich eine „dringende Empfehlung“, einen Mundschutz zu tragen. Beschlossen wurde die „Maskenpflicht für den Pöbel“ im Ältestenrat gegen die Stimmen der AfD. Die Extrawurst für die Abgeordneten wurde wie folgt begründet:

„Hinsichtlich der unterschiedlichen Bestimmungen für Abgeordnete und andere Personen ist Folgendes festzuhalten: Nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung sind Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Im Interesse der Unabhängigkeit der Volksvertreter darf diese Freiheit des Mandates nicht beschränkt werden. Eine Pflicht, im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen, wäre mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags nicht vereinbar, denn ohne Einhaltung der Maskenpflicht müssten die betreffenden Abgeordneten dann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an parlamentarischen Beratungen und Abstimmungen gehört aber zum Kernbereich der Tätigkeit von Abgeordneten, ein Verbot, das Parlamentsgebäude zu betreten, weil keine Maske getragen wird, wäre demnach nicht durchsetzbar.“

Obwohl man inzwischen in Bayern Corona-Infizierte, oder genauer gesagt: positiv Getestete, mit der Lupe suchen muss, hat die bayerische Landtagspräsidentin jetzt eine Maskenpflicht auch für die Abgeordneten erlassen.

Der Grund: Nachdem die AfD den Maskenzwang kategorisch ablehnt – egal ob im öffentlichen Leben oder im Landtag – folgten die meisten ihrer Abgeordneten der „dringenden Empfehlung“, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nicht.

Das brachte die Ilse auf die Palme. Sie ordnete an, dass ab Donnerstag, 2. Juli, auch die  Abgeordneten verpflichtend einen Mundschutz tragen müssen. Im Falle der Zuwiderhandlung droht den renitenten Parlamentariern ein Zwangsgeld, bei wiederholten Verstößen auch mehrfach.

Vereinbar oder nicht vereinbar? Das ist die Frage…

Aber hatte es nicht geheißen, die Maskenpflicht wäre nicht mit der Rechtsstellung der Abgeordneten vereinbar? Jetzt plötzlich doch? Wie das denn?

Weimarer Verfassung

Mit einem netten Trick: Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags wurde mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt und kam – oh Wunder! – zu dem Ergebnis, dass die Maskenpflicht für Abgeordnete nun plötzlich doch zulässig sei. Dieses Gremium, das sich so bedeutend anhört, besteht – nebenbei bemerkt – nur aus zwei Leuten.

In aller Bescheidenheit ist übrigens der Autor in seinem Artikel vom 16. Juni zum selben Ergebnis gekommen, wie die beiden Spezialisten. Sollte man sich daher mit dem Gedanken tragen, ihn in die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags zu berufen (drei Mitglieder würden mehr hermachen, als zwei) wäre er durchaus nicht abgeneigt.

Nach diesem Wink mit dem Zaunpfahl zurück zum Thema: Die renitente AfD-Fraktion folgt der Rechtsauffassung dieser Kommission jedoch nicht und wird nun Klage vor dem Verwaltungsgericht München einreichen – pikanterweise genau mit jener Begründung, die ursprünglich von der Landtagspräsidentin ins Feld geführt wurde, um die Abgeordneten von der Tragepflicht auszunehmen. Die Meinung der Abgeordnetenrechtskommission wird also nun einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterzogen. Man darf gespannt sein, wie das ausgeht.

 

Christoph Maier (AfD): „Wir kämpfen auf allen Ebenen gegen die Maskenpflicht“

PI-NEWS hat mit Christoph Maier, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag, gesprochen. Ihm und der Fraktion geht es vor allem darum, die Maskenpflicht auf allen Ebenen zu bekämpfen:

„Die Maskenpflicht sowohl für Mitarbeiter als auch für Abgeordnete ist zum jetzigen Zeitpunkt eine absolut unverhältnismäßige Maßnahme. Sie schränkt das freie Mandat der Abgeordneten ein. Die Landtagspräsidentin missbraucht ihr Hausrecht im Maximilianeum abermals, um die politische Opposition zu unterdrücken. Mit der Maskenpflicht für die AfD-Vertreter soll im Landtag jegliche Diskussion über den Sinn dieser Corona-Maßnahmen im Keim erstickt werden. Wir werden uns das nicht gefallen lassen und dagegen vor den bayerischen Gerichten klagen. Es kann nicht angehen, dass in die Grundrechte der Bürger so massiv eingegriffen wird, ohne dass ein zeitliches Endes absehbar ist.“

„Corona-Phobie“ in zahlreichen Köpfen

Längst geht es der bayerischen Staatsregierung und insbesondere dem Ministerpräsidenten Markus Söder nicht mehr um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Hier geht es um Umfragewerte und um die Pole-Position für eine mögliche Kanzlerkandidatur in 2021. Das Schlimme daran: Die „Corona-Phobie“ wurde von Politik und Medien mit Erfolg in einen bedeutenden Teil der Bevölkerung „eingepflanzt“. Die Betroffenen werden es sehr schwer haben, sich wieder von ihr zu befreien. Deshalb kann die Rechnung von Söder, Aigner und Co. durchaus aufgehen.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.netDem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Quelle: pi-news vom 03.07.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Gib Weibern die Macht dann werden sie zu Hyänen.

Ilse Bilse – keiner will se