Soldaten beschützen Zugbegleiterin vor Angreifer aus Guinea – Festnahme durch Bundespolizei

(wS/ots) NRW 07.07.2020 | Immer häufiger werden Zugbegleiter/Innen Opfer von aggressiven Mitreisenden

Am Freitag ist eine Zugbegleiterin der Deutschen Bahn AG bei der Fahrscheinkontrolle von einem Reisenden angegriffen worden. Vier Bundeswehrsoldaten schritten ein. Bei einem Nothalt am Bahnhof Siegburg/Bonn unterstützten sie die Festnahme der Bundespolizei.

Nachdem sich ein Reisender am Freitagabend (03.07.2020) im ICE 1144 von Frankfurt Flughafen Richtung Köln Hbf anderen Mitreisenden gegenüber sehr aggressiv zeigte, wurde eine Zugbegleiterin über diesen Sachverhalt informiert. Diese versuchte den scheinbar betrunkenen Fahrgast zu überzeugen, das Abteil zu verlassen und ihr den Fahrschein vorzuzeigen. Stattdessen schlug er jedoch nach ihr, wobei sie knapp ausweichen konnte. An diesem Punkt griffen vier mitreisende Bundeswehrsoldaten ein, die den Mann unter Kontrolle hielten, während die Zugbegleiterin einen außerplanmäßigen Halt am Bahnhof Siegburg/Bonn veranlasste.

Symbolfoto Bundespolizei

Auch gegenüber den einschreitenden Bundespolizisten verhielt sich der 20-Jährige äußerst aggressiv. Er musste nach einem Angriff auf die Streife zu Boden gebracht und gefesselt werden. Dabei leistete er weiterhin erheblichen Widerstand, trat, schlug, spuckte, beleidigte und bedrohte die Einsatzkräfte. Sowohl die vier Soldaten, als auch eine Streife der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises unterstützte die Beamten bei ihren Maßnahmen. Bei den nachfolgenden Ermittlungen griff der Guineer die Einsatzkräfte noch mehrfach an. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von über 2 Promille. Verletzt wurde bei diesem Vorfall glücklicherweise niemand.

Der Straftäter wurde durch die Bundespolizeiinspektion Köln vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurden Strafverfahren eingeleitet hinsichtlich Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Polizeivollzugsbeamte, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und unerlaubtem Aufenthalt. Nach Vorführung beim Haftrichter befindet sich der polizeibekannte Mann nunmehr in Untersuchungshaft, nachdem er einen Tag zuvor erst aus der Haft entlassen wurde.

Quelle: wirsiegen.de vom 07.07.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Abschieben den Dreckskerl nach Guinea. Solche Kreaturen haben bei uns nichts aber auch gar nichts verloren.
Wann machen wir endlich Nägel mit Köpfen und schieben dieses Gesockse ab ????

QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ
QQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQQ
3 Jahre zuvor
Reply to  ulrike

wo sind die 60.000 Kinder aus Deutschland !!! die Jährlich verschwinden ? In Deiner Fabrik für Adrenochrome ?

https://www.youtube.com/watch?v=0kjcf31QfNU&feature=emb_title

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Innerhalb einem Tag 2 Promille antrinken geht nicht. Das werden Kokain Werte sein. Der Wiederstand geht auch nicht mit 2 Promille. Dieser gläubige Moslem soll einer, nach seinem Glauben, wertlosen Frau auf eine Anweisung folgen! Ja! Sans deppert bei der Bahn?

Q
Q
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Du mußt nicht immer Deine Gedanken „veröffentlichen“ Q

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  Q

Dann lasse ich Andere Ihre Meinung sagen und beachte das Datum(:-))

XXXX Staatszugehörige Deutschlands, Art. 15 AEMR
Person der Ringvorsorge gemäß VStGB § 6 (1) und Verfahrensbeteiligter des Verfahrens
4O XXX/08 LG Ellwangen
Ringvorsorge, VwVG § 80 (öffentliches Interesse, Popular, IPSEN Staatsrecht II,
Rn 61+65, Charta von Paris v. 1990
RV – Weltanschauungsgemeinschaft (Weltanschauung: Grund- und Menschenrechtecharten, Palandt BGB 839, Auflage 57 in dessen Geltungsbereich)

XXXX 04.01.2010

An die Datenverarbeitungsmaschine der
sog. Landesjustizkasse Bamberg

Sehr geehrte Datenverarbeitungsmaschine !

Heute den 03.12.2009 steckt in meinem Briefkasten ein Brief von einer „Verbrecherorganisation“.
Ein Schreiben ohne Namen ohne Unterschrift. So ein Schreiben kann von keiner Behörde sein.
Ich schicke Ihnen diesen Schmierzettel wieder zurück.

Falls Sie von mir etwas wollen, dann schreiben Sie mir eine anständige Rechnung mit Namen und Unterschrift. Eine solche SCHEIN-KLADDE interessiert mich nicht die Bohne.

Ein solcher WISCH ist weder rechtskräftig und schon gar nicht klagefähig.

Sie erpressen mich auf diesem Schmierzettel um 25 € und drohen mit Zwangsvollstreckung.
Ich lese hier, dass sollen Gerichtskosten sein.

Seit wann haben wir in Deutschland Staatsgerichte? § 15 GVG hieß einmal:

„Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Warum hat ihn die Verwaltungsorganisation BRD abgeschafft???? Wollen Sie Geld für ein Schiedsgericht? Geht’s noch?

Kann hier in diesem Land jede“ depperte“ Datenverarbeitungsmaschine fordern was sie will?

Sehr geehrte Datenverarbeitungsanlage:

Ich glaub bei dir wird ein Kundendienst fällig, denn wenn du schon einen solchen Blödsinn schreibst, dann glaube ich, ist irgendwo eine Schraube locker.

Ich habe mir ja gleich gedacht, dass so etwas eine Maschine nicht kann. So ein Gelumpe gibt es auch nur in Bamberg.

Ich muss meine Briefe immer noch selber schreiben, Gott sei Dank.

Ein solches Schreiben, was ich da bekommen habe, macht heutzutage jeder“ Depp“ mit dem PC nach.

Die Maschinerie schreibt:

Sollten Sie den geschuldeten Betrag inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie diese Mahnung bitte als gegenstandslos.

Ja genau, als gegenstandslos bezeichne ich auch dieses „Sauschreiben“.

Dieses Schreiben wurde mit einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher nicht unterzeichnet.

Sehr geehrte Datenverarbeitungsmaschine:

Gegen diese ganze“ Maschinerie“, sog. Landesjustizkasse laufen bereits Strafanträge beim Bayerischen Justizministerium, beim BGH und beim Bundesjustizministerium.

Sobald die Strafanträge zurück sind, geht die ganze „Scheiße“ nach Luxemburg zum Europäischen Gerichtshof und zum Internationalen Gerichtshof in Den-Haag.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2004 müssen Anordnungen und Urteile unterschrieben werden, Urteil BVerfG, 1 BvR 622/98 Absatz- Nr. (1-15) und wenn eine sog. Landesjustizkasse glaubt, sie hat die sog. „Narrenfreiheit“, dann schau‘ n ma Mal, was die Damen und Herren in Den -Haag zu diesen „kriminellen Machenschaften“ sagen.

Sehr geehrte Datenverarbeitungsmaschine:

In 3 Tagen ist Nikolaus. Lasse dir dieses Erpressergeld von Ihm bringen. Von mir bekommst du keinen Cent.

Ich erstatte HEUTE noch Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizeidienststelle Grafenau.

Auch ich werde nicht unterschreiben, denn dieses Schreiben wurde auch von einer Datenverarbeitungsanlage erstellt.

Es wird sogar maschinell zugestellt. Diese Maschine nennt man in Huisheim FAX.

Mit nicht freundlichen Grüssen

„Landeskasse“ Huisheim

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Warum wird das Stück Scheiße nicht sofort abgeschoben ? Der kann zu hause weiter saufen ! Drogen nehmen, von Baum zu Baum springen und Frauen traktieren, falls die sich das gefallen lassen.

ottogeorg LUDWIG
ottogeorg LUDWIG
3 Jahre zuvor

BRD-Politik hat Millionen nicht kontrollierte Orientalen, passlos, herkunftsverweigernd,
bildungsfern, integrationverweigernd u. wild auch zur Dt. Panikmache ins Land geholt
Abschiebung nicht gewollt, da zur Umvolkung dringend gebraucht !
Scheinbar brauchen viele Deutsche dieses Staatl. Chaos – deshalb ist BK. Merkel mit
ihren Etablierten Parteien bei Dt. Wählern so beliebt !