Die Epidemie macht´s möglich: Kein Wahlrecht mehr für Corona-Verdächtige

14. Juli 2020
Die Epidemie macht´s möglich: Kein Wahlrecht mehr für Corona-Verdächtige
INTERNATIONAL

Weimarer Verfassung

Madrid. Wen in den letzten Monaten bisweilen der Verdacht beschlich, die Corona-Krise sei womöglich nur ein Vorwand für die schleichende Aushebelung bürgerlicher Rechte, der kann sich jetzt bestätigt sehen: in Spanien sollen nun zu den Regionalwahlen am kommenden Wochenende Hunderte Corona-Infizierte kurzerhand von der Wahlteilnahme im Baskenland und in Galicien ausgeschlossen werden.

Betroffen sind Medienberichten zufolge nicht nur Corona-Kranke, die unter Quarantäne stehen, sondern auch registrierte Infizierte ohne Symptome und sogar Menschen mit Corona-Symptomen, die sich einem Test unterzogen, aber das Ergebnis noch nicht erhalten haben. Insgesamt knapp 500 Menschen sind von der Maßnahme betroffen.

Der Verfassungsrechtler Xavier Arbós bezeichnete den Ausschluß von Hunderten von Stimmberechtigten als „rundweg verfassungswidrig“. Der Verwaltungsrechtler Prof. Andrés Betancor sprach im Interview mit der Zeitung „El Mundo“ von einer „Ungeheuerlichkeit“. Man könne Kranke schon unter Quarantäne setzen, müsse diesen aber auf jeden Fall das Wahlrecht garantieren, selbst wenn diese zuvor nicht von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht hätten, sagte Betancor.

Die Zeitung „El Mundo“ bezeichnete den Beschluß als „Willkür“. Es sei dringlich, daß den Betroffenen das Wahlrecht wieder zuerkannt und ihnen eine „alternative und sichere Form der Stimmabgabe angeboten“ werde, damit die Wahlen „auch völlig demokratisch sind“, schrieb das Blatt. „Covid zertrampelt das Wahlrecht“, titelte „El Confidencial“.

Die Abstimmungen in Galicien und im Baskenland sollten ursprünglich am 5. April stattfinden, waren aber wegen Corona verschoben worden. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 14.07.2020 


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