Klatsche für CSU-Herrmann: Zeitgeschichtliche Forschungsstelle darf nicht „rechtsextrem“ genannt werden

23. Juli 2020
Klatsche für CSU-Herrmann: Zeitgeschichtliche Forschungsstelle darf nicht „rechtsextrem“ genannt werden
KULTUR & GESELLSCHAFT

München. Ein Sieg des Rechtsstaates gegen Diffamierung und Behördenwillkür: die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) hat erfolgreich gegen ihre Nennung im bayerischen Verfassungsschutzbericht geklagt. Dort ist sie als „rechtsextrem“ aufgeführt. Jetzt darf der VS-Bericht nicht mehr verbreitet werden. Das bayerische Verwaltungsgericht in München fand die Argumente des VS nicht schlüssig genug.

Konkret darf der bayerische Verfassungsschutz ab sofort nicht mehr die Behauptung verbreiten, das ZFI vertrete „antisemitische“ und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte. Auch träten bei den ZFI-Treffen „rechtsextreme“ Redner auf.

Die Forschungsstelle selbst stellt sich als Verein dar, der „ausschließlich der Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung“ diene. Er widme sich „zugleich der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“. Dies geschehe „insbesondere durch Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Zeitgeschichte, von öffentlichen Vorträgen und Seminarveranstaltungen und durch die Anfertigung von Gutachten“.

Der bayerische Verfassungsschutz wollte das nicht wahrhaben und unterstellte der Forschungsstelle unter anderem, in Vorträgen des Vereins würden „Zweifel am Holocaust“ geäußert. Außerdem konnten die Vertreter der Staatsregierung nicht plausibel machen, warum die ZFI ausgerechnet jetzt und nicht schon früher im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht ist – wenn sie denn schon „rechtsextrem“ ist.

Eine Auswirkung hat das Münchner Gerichtsurteil bereits: der bayerische VS-Bericht ist derzeit nicht mehr online abrufbar – die Druckausgabe befand sich ohnehin noch nicht in Umlauf. Beim Verfassungsschutz soll jetzt die ausführliche Urteilsbegründung abgewartet und dann entschieden werden, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen. (ts)

Quelle: zuerst.de vom 23.07.2020 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments