BGH-Urteil: Google muss negative, aber wahre Berichte über Personen nicht grundsätzlich aus Trefferliste löschen

Verschwommenes Google Logo. (Unsplash / Mitchell Luo)
Google (Unsplash / Mitchell Luo)

Das Internetunternehmen Google ist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Links zu kritischen Artikeln über Personen aus der Trefferliste seiner Suchfunktion zu entfernen.

Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ klargestellt und betont, die widerstreitenden Grundrechte müssten in jedem Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Der BGH wies zugleich die Klage des früheren Geschäftsführers eines Wohlfahrtsverbandes in Hessen ab. Der Betroffene wollte erreichen, dass ältere Presseberichte über ihn und den Verband nicht mehr gefunden werden können. Der BGH betonte, in diesem Fall überwiege das Informationsrecht der Öffentlichkeit das Recht auf Schutz der persönlichen Daten.

Einen zweiten Fall legte der BGH dem Europäischen Gerichtshof vor, auch weil dort der Wahrheitsgehalt der Berichte, die auf der Trefferliste erscheinen, umstritten ist.

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.07.2020 


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