Subunternehmereinsatz in der Bauwirtschaft – Neue Regelung zur Hauptunternehmerhaftung

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Subunternehmereinsatz in der Bauwirtschaft - Neue Regelung zur Hauptunternehmerhaftung

 

 

Berlin (ots, ADN) Hauptunternehmen müssen künftig für den gesamten Zeitraum der Vertragsdauer nachweisen, dass ihre Nachunternehmen rechtzeitig und vollständig alle Mitteilungs- und Zahlungspflichten für Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge erfüllen. So wurde es in einer Änderung zum IV. Sozialgesetzbuch festgelegt, die der Gesetzgeber am 1. Juli in Kraft setzte. „Die Neuregelung wirkt der Möglichkeit von Subunternehmen entgegen, sich etwa durch vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge, Dumpinglöhne oder das Unterlaufen von Arbeitsschutzstandards mit unseriösen Angeboten Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

In der Bauwirtschaft werden rund 30 Prozent aller Leistungen von Subunternehmen erbracht. „Gerade nach dieser Gesetzesnovelle sollten Auftraggeber bei ihren Nachunternehmen besonders prüfen, ob die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden“, unterstreicht Arenz.

Zum Hintergrund: Hauptunternehmen, die Subunternehmen einschalten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen für deren nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge haften. Jedoch kann ein Verschulden von Hauptunternehmen ausgeschlossen werden, wenn es Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen mittels einer Präqualifikation oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU aufzeigt. Erforderliche Nachweise können Hauptunternehmen aber auch durch Vorlage qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG BAU für ihre Nachunternehmen erbringen.

Mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen bestätigt die BG BAU, dass Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind. Zugleich erhalten Hauptunternehmen Auskunft darüber, mit welchen Gewerbezweigen Subunternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sind und welche Entgelte der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. Entsprechend können die Auftraggeber erkennen, ob es sich um ein zuverlässiges Unternehmen handelt und ob ausreichend Personal vorhanden ist.

Seit 1. Juli lückenlose Nachweise gefordert

Seit langem wurde kontrovers diskutiert, ob es für den Haftungsausschluss von Hauptunternehmen ausreicht, wenn vor Vertragsvergabe und gelegentlich während des Bauzeitraums eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Diesen Streitpunkt hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Paragrafen 28e, Absatz 3f, Satz 1 SGB IV (Hauptunternehmerhaftung) im 7. SGB IV Änderungsgesetz nun beigelegt.

Nach dem neuen Gesetzestext sind Hauptunternehmen verpflichtet, sich für den gesamten Zeitraum des Auftragsverhältnisses nahtlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen von ihren Subunternehmen vorlegen zu lassen. Kommen Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie für die Beitragsrückstände ihrer Nachunternehmen aufkommen.

„Die Vorlage qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den gesamten Bauzeitraum ist aus unserer Sicht sinnvoll, um Sicherheit für den gesamten Bauprozess zu garantieren. Denn nicht selten wird über Jahre hinweg gebaut, in dieser Zeit kann sich vieles ändern“, betont Arenz. http://ots.de/1Jm2q2

Die BG BAU gibt umfassende Hinweise zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben. Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Christiane Witek
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle – Pressemitteilung vom 28.07.2020 – 11:30
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 13.08.2020 


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Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Was von ADN oder DPA kommt ist gelogen!

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Das wird dann Helikopter-Chef genannt.

Irrsinnig, wie in diesen nichtstaatlichen Geschäftseinheiten Stasi-Methoden perfektioniert werden. Der Überwacher wird selbst überwacht.

Wie krank ist das Land? Diagnose unheilbar…

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Na klar, die BG Bau ! Der größte Abzocker im System ! Eine überteuerte Zwangsversicherung welche bei Unfall nicht zahlt.

8 Jahre hat meine Freundin um die Auszahlung der Versicherung gekämpft, als ihr Mann auf der Autobahm einen schweren Wegeunfall hatte. Riesiger Kostenaufwand um die Ganzkörperkostümierten zu finanzieren. Verhandlung-Verhandlung-Gelaber-Gelaber !

Der Begünstigte hat die Auszahlung nicht mehr erlebt, er war zwischenzeitlich bereits verstorben.

Hauptsache die BG Bau konnte einen Prunkbau nach dem Anderen für ihre bediensteten Sesselfurzer- Geldeintreiber errichten. Und man sehe sich das Geschäftsführergehalt von der Bande mal an ! Ekelhaft !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

In Zeiten der christlichen Hochkultur haben die Pfarre solche Bau Würdenträger auf das Rad binden lassen. Heute etwas schwierig bei 15 Zoll Räder, aber an jeden Flügel eines Windrades passen welche.
2. Schwierigkeitsgrad, wie bringt man den Pfaffen auf das Windrad um die Luftfahrt zu segnen?

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