Coronakrise: Lambrecht will Pflicht zum Insolvenzantrag bis Ende März aussetzen

Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, spricht bei einer Pressekonferenz. (dpa-Bildfunk / Michael Kappeler)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (dpa-Bildfunk / Michael Kappeler)

Bundesjustizministerin Lambrecht will überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien.

Sie werde vorschlagen, die Antragspflicht für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet sind, bis Ende März nächsten Jahres auszusetzen, sagte die SPD-Politikerin der „Bild“-Zeitung. Die Firmen sollten Zeit haben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder durch staatliche Hilfsangebote zu sanieren. – Bislang ist die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis Ende September außer Kraft gesetzt.

Unions-Fraktionsvize Frei signalisierte Unterstützung. Eine Verlängerung bis ins neue Jahr sei aus Sicht seiner Fraktion aber zu lang. Bis Jahresende halte er für eine angemessene Zeit.

Quelle: Deutschlandfunk vom 08.08.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Wie großzügig, welch menschlicher Schutz, es wird vor der Pleite geschützt. Also Insolvenzverschleppung von ganz oben angeordnet. Aufforderung zum Betrug! Das kann nur jemand von sich geben der seine Prokura selbst geschrieben hat. Denn aus abgeschriebenen Dr. Arbeiten kann das nicht sein!

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Diese Affen haben von Wirtschaft null Ahnung ! Diesen Beweis treten die jeden Tag an. Die Betriebe kommen aus dem Minus nicht mehr raus, die sollen nur weiter wurschteln damit der Hammer nicht auf einmal geflogen kommt.

Det
Det
3 Jahre zuvor

Aus:
http://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

„…2. Teil – Personenobergrenzen und Verbote
§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5 000 zeitgleich Anwesenden verboten.

(2) Vom 1. August bis zum Ablauf des 31. August 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 zeitgleich Anwesenden verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 30. September 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 750 zeitgleich Anwesenden verboten. Vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden verboten.

Det
Det
3 Jahre zuvor
Reply to  Det

Hatte ich vergessen, gehört noch zur Verordnung:

Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 8. August 2020 in Kraft.

Berlin, den 4. August 2020

Der Senat von Berlin

Michael Müller
Regierender Bürgermeister

Andreas Geisel
Senator für die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung