Kirchanschöring/Osterhofen – Zuschauer-Irrsinn: In Biergärten erlaubt, am Rand verboten

19.08.2020  
Zufällig den Stuhl dabei: Auf dem Foto links beobachten Gastronomie-Gäste die Partie des SV Kirchanschöring gegen den TSV Buchbach (2:1) vom zum Vereinsheim gehörigen Biergarten. Auf dem Bild rechts verfolgen Spaziergänger vom Osterhofener Stadtpark aus, was Max Bachl-Staudinger vorhat. −Fotos: Rindler/Butzhammer
Zufällig den Stuhl dabei: Auf dem Foto links beobachten Gastronomie-Gäste die Partie des SV Kirchanschöring gegen den TSV Buchbach (2:1) vom zum Vereinsheim gehörigen Biergarten. Auf dem Bild rechts verfolgen Spaziergänger vom Osterhofener Stadtpark aus, was Max Bachl-Staudinger vorhat. −Fotos: Rindler/Butzhammer
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Zuschauer sind bei Fußballspielen in Bayern coronabedingt nicht erlaubt. Doch auf vielen Plätzen finden die Fans Lücken – das führt teils zu absurden Situationen.

1895 Zuschauer haben am Wochenende das 1:1-Unentschieden in der Regionalliga Nordost zwischen Drittliga-Absteiger Carl-Zeiss Jena und dem SV Babelsberg verfolgt. Das waren exakt 1895 Fans mehr als in allen, mehreren hundert Testspielen auf bayerischem Boden von Freitag bis Sonntag. Null Zuschauer also – zumindest den offiziellen Zahlen nach, denn trotz des Verbots der bayerischen Staatsregierung suchen und finden Zuschauer weiterhin Lücken. Das führt zu absurden Situationen wie beispielsweise am Samstag in Kirchanschöring (Landkreis Traunstein) und Osterhofen (Landkreis Deggendorf).

Vereinsheim mit Biergarten: Bewirtete Gäste verfolgen das Spiel

Der oberbayerische Bayernligist SV Kirchanschöring befindet sich in der komfortablen Lage, über einen zum Vereinsheim gehörenden Biergarten zu verfügen. Leicht erhöht und bewirtet sitzen die Nicht-Zuschauer-aber-eben-doch-Zuschauer am Rand des Spielfelds und beobachten das Geschehen. Auf dem Platz liefern sich der SVK und sein Gast vom TSV Buchbach (Regionalliga Bayern) ein spannendes Duell, das mit 2:1 an den Außenseiter SVK geht. Rechtlich werden die Beobachter als Gäste der Gastronomie bewertet und eben nicht als Zuschauer. Dies hatte der Bayerische Fußball-Verband in Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung vor kurzem konkretisiert.

Zuschauer am Zaun: Nicht erwünscht, aber nicht verboten

Nicht erwünscht, aber eben auch nicht verboten sind Situationen wie jene in Osterhofen. Dort verfolgten Zaungäste den 2:1-Sieg des Bezirksligisten über Bayernliga-Vertreter DJK Vilzing vom Gelände des Osterhofener Stadtparks aus, der rechts von der Haupttribüne direkt ans Vereinsgelände der Spvgg Osterhofen angrenzt. Rechtlich werden diese Beobachter als Spaziergänger bewertet, die eine 105-minütige Pause an ein und derselben Stelle einlegen.

Für die Vereine – selbiges passierte freilich an etlichen anderen Orten auch, wo Zuschauer hinter Zäunen oder auf Nebenstraßen standen – hat die aktuelle Rechtslage in der Hinsicht nur Nachteile: In der Presse sieht’s blöd aus – und Handhabe bezüglich der Abstandshaltung hat man auch nicht, weil die Personen sich ja nicht auf Vereinsgelände befinden – und nicht befinden dürfen.

Mindestens zwei weitere Wochen lang dürften derlei skurrile Situationen auch weiterhin entstehen. Am Freitag hatte das bayerische Gesundheitsministerium die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche am vergangenen Sonntag ausgelaufen wäre, bis 2. September verlängert – und so Zuschauer weiterhin ausgeschlossen.

Quelle: Passauer Neueste Presse vom 19.08.2020 


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