Zufälle gibt’s: „Helden-Polizist“ auf der Reichstagstreppe ist bekannter TV-Laiendarsteller

Faktenfinder – wieder einmal haarscharf daneben (Foto:Durch Monster Ztudio)

Dass im seichten TV-Nachmittags-„Unterhaltungs-„Programm der Privatsender mit seinen Schreib-Wahrheit-Müllformaten (Scripted-Reality-Trashformaten) auch  echte und gestellte Polizisten als Komparsen mit miserablen Schauspielqualitäten zum Einsatz kommen, ist bekannt. Doch nicht schlecht staunten viele Stammseher dieses „Unterschichtenfernsehens“, als sie diese Woche einen wiederkehrenden Laiendarsteller in ungewohnter Rolle wiedererkannten: Als einen der „Helden-Polizisten“ nämlich, die vergangenen Samstag vom Treppenabsatz aus den Reichstag gegen dessen „Sturm“ angeblich verteidigten und dafür in einer seltenen Schmierenkomödie von Bundespräsident Steinmeier ausgezeichnet wurden. 

Karsten Bonack, so der Name des etwa 50-jährigen Mannes, ist unzweifelhaft Polizist. Dies wurde nur von komplett paranoiden Verwirrten bestritten, die im Netz Memes posteten, wonach Bonack nur Laiendarsteller sei und in diesem Fall mal im echten Leben einen Polizisten gemimt habe. Eine prompte Steilvorlage natürlich für die FFF (Framende-„Faktenfinder“-Fraktion) der Leitmedien, die sofort sofort Fakenews witterten.

Das österreichische Faktenfinderportal „mimikama“ klärte prompt auf: „Tatsächlich verdient sich Bonack nebenher auch Geld als Schauspieler, beispielsweise in der Scripted Reality-Serie ‚Achtung Kontrolle’… (doch) Karsten Bonack ist als Berliner Polizist nicht unbekannt: Seit mehr als 30 Jahren ist er bereits im Polizeidienst, gehört zur Direktion 5, zuständig für die Bezirke Kreuzberg, Neukölln und Mitte.

Im Netz kursierendes Meme – natürlich irreführend, denn der Mann ist tatsächlich beides, Polizist UND „Hartz-IV-Darsteller“ (Netzfund)

Völlig richtig, Bonack ist Polizist und war bis 2017 sogar Chef der „Einsatzgruppe Kotti“ am Kottbusser Tor, Berlins buntem Drogenumschlagplatz Nummer 1, worüber auch Medien wiederholt berichteten. Doch er ist eben auch einer von sehr wenigen aktiven Vertretern seines Berufstandes, die mit Genehmigung des Dienstherren (anders wäre es nicht möglich) bei RTL und anderen Sendern als TV-Cop auftreten, mit schauerlich schlechten Dialogen und nichtexistenten Schauspielkünsten. Wahrlich eine grandiose Faktenfinder-Leistung.

ABER – und hier drängen sich nun die wirklich interessanten Fragen auf, auf die wohl auch die „Faktenfinder“ keine Antwort wissen: Wieso kommt ausgerechnet dieser Polizist ausgerechnet in der medienwirksamsten, surrealsten Szene der gesamten Berliner Demonstration an prominenter Stelle zum Einsatz, als einer von drei wild herumfuchtelnden hyperventilierenden „Drama-Bullen“ am oberen Treppenabsatz? Wer hatte hier denn den goldenen Riecher oder die hellseherische Gabe, dass Bonack sich zum passenden Zeitpunkt des „Treppensturms“ ausgerechnet an der Stelle befand, wo seine Kamera- und Spotlight-gewohnten Entertainerqualitäten zum theatralischen Einsatz gelangen konnten?

Wie der „Kultpolizist“ dort ohne Helm die von der durchgeknallten Rasta-Heilpraktikerin Tamara Kirschbaum Richtung Treppe gelotste „Sturmabteilung“ auf Abstand hielt, wurde dabei passenderweise aus mindestens zwei Kamerawinkeln gefilmt – damit diese Alamo-reife heroische Parlamentsverteidigung lebensecht dokumentiert werden konnte und er mit seinen zwei Kollegen später von Medien und salbungsvollen Polit-Heuchlern abgefeiert werden konnte. Wer hier noch an Zufälle glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Für Bonack dürften sich nach diesem Standuhr-Einsatz die Gagen demnächst sicher verdoppeln.

Quelle: journalistenwatch.com vom 05.09.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Der Laiendarsteller raubt den Hauptdarstellern den Auftritt!

Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949
(zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 22. Dezember 2000)

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn a. Rh. in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

I. Die Grundrechte
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten;
Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Die nichtstaatliche DEMOKRATIE (Herrschaft des …) wurde verteidigt. Die Treppe zum Machtgefüge trotzte der aufgeheiterten Menge.

Ich wollt, ich hätte eine eigene Zeitung oder einen TV-Sender; ich würde einen Stuß verbreiten, damit die Leute mal was zum Lachen haben.

Wie? Die Leute sind schon regierungskritischer geworden? Es gibt also Hoffnung.