Unersättliche Gier: Rechnungshof bemängelt überhöhte Gebühren für Flüchtlingswohnungen

Symbolfoto: Collage
 

Bonn – Es gibt ja immer noch Naivlinge, die glauben, dass es bei der Flüchtlingspolitik um Nächstenliebe geht. Nein, es geht nur ums Geschäft, wie diese Meldung belegt:

Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die öffentliche Hand für Wohnungen von Flüchtlingen oft überhöhte Mietkosten tragen muss und die Mittelverwendung nicht ausreichend kontrolliert wird. Prüfungen belegten, dass „bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent“ lagen, heißt es in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestages, über welche die „Welt“ (Montagsausgabe) berichtet. Demnach hätten die kommunalen Träger den „gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen“.

In den vergangenen Jahren hatte der Bund stetig seine Beteiligung an den Unterbringungskosten gesteigert. Wie der Bundesrechnungshof schreibt, hätten seine Prüfungen weitere Ungereimtheiten ergeben: „Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen“. Dies sei „eindeutig rechtswidrig“ gewesen.

Hintergrund der aktuellen Stellungnahme ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundgesetzes, mit der neue verfassungsrechtliche Grundlagen zur Entlastung der Gemeinden geschaffen werden sollen. Mit der Änderung sollen die Gemeinden dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit einer höheren Kostenbeteiligung unterstützt werden, ohne dass die Bundesauftragsverwaltung prüfen muss. Im Vorlauf der geplanten Gesetzesänderung findet am Montag eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages statt, für die der Bundesrechnungshof die Stellungnahme verfasst hatte.

Eins ist gewiss: Die nächste Welle kommt – was die Flüchtlingskrise betrifft. (Mit Material von dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 07.09.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Für Wohnungen fürs Gesindel werden Höchstpreise bezahlt. Eine Schweinerei ist das.
Nur damit Gutmenschen so blöd sind und solchen Kreaturen eine Wohnung vermieten die nach einem halben Jahr zertört ist. Dann darf der Steuerzahler wieder die Instandsetzung bezahlen.
Habe das hier schon gesehn.