Corona darf nie enden: Auch die Ärzte sind auf den Geschmack gekommen

Corona forever! (Symbolbild:Imago/FutureImage)
 

Die vom Bundestag im März ausgerufene „Epidemische Lage“ als Dauerzustand: Der Wahnsinn darf nie enden. Zu den „systemrelevanten“ Berufsgruppen, die sich inzwischen prächtig in der Corona-Pandemie eingerichtet haben, gehören auch die Mediziner selbst: Sie profitieren von der milliardenschweren Kostenaufblähung im Gesundheitswesen (Mehreinnahmen durch Hygienepauschalen, lohne Massenimpfungen).

Kein Wunder, dass sich führende Vertreter des „weißen Standes“ gegen eine „vorzeitige“ (der Begriff ist nach fünf Monaten praktisch verschwundener Virusinzidenz recht kühn gewählt) Aufhebung der vom Bundestag festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wenden. Wie der Pressedienst des Bundestages vermeldete, argumentierten interdisziplinäre Fachärzte anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Linken-Abgeordneten Harald Weinberg vorgestern zum entsprechenden Gesetzentwurf und Antrag der Grünen: Die Infektionszahlen seien „zuletzt wieder gestiegen“ und „rechtfertigten den Ausnahmezustand“.

Was die jeden Tag in den Bulletin des Robert-Koch-Instituts (RKI) nachzulesenden Neuinfektionszahlen in Wahrheit zeigen, ist ein in Relation zur Testanzahl eben gerade nicht angestiegenes Infektionsgeschehen – und ein angesichts geringer Hospitalisierungsrate völlig unverhältnismäßiger Gebrauch des Pandemie-Begriffs. Inzwischen wird sogar Verfassungsjuristen mulmig, ob diese dem Feststellungsbeschluss zugrundegelegte „Notlage“ wirklich weiterhin (oder gar endlos) als Vorwand für die weitreichenden Sondervollmachten für Bundesgesundheitsminister Spahn herhalten kann. Verschiedene Rechtsexperten äußerten sich gegenüber dem Ausschuss in schriftlichen Stellungnahmen.

Spahns Sondervollmachten bleiben

Die durch die Notlage für Spahn generierten weitreichenden Befugnisse auf Basis der entsprechenden Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die sich in Rechtsverordnungen und Anordnungen ergießen, bedingen die Annahme, dass es sich hier um eine Art „Ermächtigungsgesetz“ handelt. Das Parlament kann die Feststellung der epidemischen Lage aufheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen – ebenso wie die Ausnahmeregelungen nach Paragraf 55 im Infektionsschutzgesetz eigentlich bis Ende März 2021 befristet sind. Doch alles deutet darauf hin, dass es munter mit der „Corona-Dauerwurst“ weitergeht.

Und auch die Ärzte mischen eben dabei mit. Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) besteht die epidemische Lage fort, sodass die bereits getroffenen Maßnahmen erhalten und gegebenenfalls neue Maßnahmen getroffen werden müssten. Es sei nicht zielführend, die Feststellung aufzuheben und gesetzlich zu regeln, welche Maßnahmen dennoch fortbestehen sollten. Stattdessen sollten die einzelnen Maßnahmen fortlaufend überprüft und eventuell angepasst werden. „Nach wie vor“ herrsche eine „große Gefährdung“. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Gesellschaft für Virologie (GfV) wollen – na sowas – keine Entwarnung geben. Letztere sieht schon wieder die Gespenster „steigender Fallzahlen“ für den Winter. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 11.09.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Klar wird das weiter durchgezogen. Verdienen zu viele jede Menge Kohle daran. Noch Fragen ?

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Vor 8 Tagen bei meinem Hausarzt …die Haustür versehen mit einigen Miiteilungen …Maske tragen,Hände desinfizieren..und dann …Aufzählung der Grippe-symptome.
Ärztl. Zusatz-Sprechstunde täglich von 11-12 Uhr …und schon lichten sich die Wartezimmer ….