Deutschland – US-Embargo: Wegen „kubanischer Nacht“ in Dortmund – PayPal kündigt Ticket-Anbieter den Vertrag

 

Vor der PayPal-Zentrale im kalifornischen San Jose lässt man keinen Zweifel daran, welchen Interessen man sich verpflichtet sieht

Vor der PayPal-Zentrale im kalifornischen San Jose lässt man keinen Zweifel daran, welchen Interessen man sich verpflichtet sieht

Besatzungsrecht-Amazon

Weil der Eintrittskarten-Händler Pro-Ticket eine „kubanische Nacht“ anbot und damit gegen das US-Embargo für die sozialistische Karibikinsel verstoße, kündigte PayPal Ende letzten Jahres kurzerhand den Account von Pro-Ticket. Vor Gericht gewann Pro-Ticket gegen PayPal im März zunächst. Doch dann kündigte der US-Zahlungsservice erneut das Konto des Dortmunder Ticket-Anbieters. Diesmal ohne eine Begründung – was ein Dortmunder Gericht nun für rechtens erklärte.

„PayPal ist das neue Geld“, mit diesem Slogan wirbt der Online-Zahlungsanbieter aktuell in bundesweiten Anzeigen- und Posterkampagnen. Doch das auch „neues“ Geld steht politisch instrumentalisiert werden kann, zeigt der Fall eines Dortmunder Ticket-Anbieters.

Obwohl die „kubanische Nacht“, für die über den Online-Anbieter Pro-Ticket Ende letzten Jahres Eintrittskarten erworben werden konnten, nicht einmal in Havanna stattfand, sondern im sonst eher wenig karibischen Dortmund, erregte der Fall die Gemüter in der PayPal-Zentrale in den USA.

Das US-Handelsembargo verbietet es US-Amerikanern mit der sozialistischen Insel Handel zu treiben. Auch der Kauf kubanischer Waren ist in den USA verboten – woran sich natürlich nicht jeder zigarrenliebende Manager hält. Im Zuge der „transatlantischen Partnerschaft“ kann die Blockade aber schnell auch ein deutsches Unternehmen treffen, wie der Fall von Pro-Ticket zeigt.

Bei dem Event, für das Interessierte über den digitalen Kartenhändler ihre Tickets erstehen konnten, traten jedoch nicht einmal kubanische Künstler auf, auch wurden keine kubanischen Waren verkauft. Lediglich wurden einige Insel-Rhythmen von CD abgespielt und es wurde mit dem Begriff „kubanisch“ geworben.

Die Strafmaßnahmen waren dennoch heftig: PayPal kündigte den Account von Pro-Ticket und fror damit gleichsam 23.000 Euro des Dortmunder Unternehmens ein. Neben dem unmittelbaren finanziellen Schaden, erlitt der Eintrittskartenhändler damit auch Wettbewerbsnachteile im heiß umkämpften Online-Ticket-Markt. Wer dort nicht „das neue Geld“ akzeptiert, wird von den Kunden schnell gemieden.

Pro-Ticket-Geschäftsführer Karsten Killing reichte deshalb Klage ein und bekam vom Landgericht Dortmund zunächst sogar recht. PayPal wurde angewiesen das Konto des Klägers wieder freizugeben und bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro Strafe zu zahlen. Außerdem wurde PayPal verboten, mit Verweis auf US-amerikanische Embargovorschriften Konten zu sperren.

„Dann machen wir das einfach ohne diesen Verweis“, dachten sich die findigen PayPal-Anwälte dann wohl und sperrten erneut das Konto von Pro-Ticket – diesmal ohne Angabe von Gründen. Im erneuten Rechtsstreit, hatten die Dortmunder Richter dann nichts mehr gegen die geschäftsschädigende Kündigung seitens PayPals einzuwenden, schließlich habe jeder das Recht Verträge zu beenden.

Dass es sich bei der Kontostilllegung dennoch um eine politisch motivierte Strafmaßnahme handelt, liegt auf der Hand und zeigt, wie weit auch schon ohne TTIP deutsche Unternehmen US-amerikanischen Interessen Folge leisten müssen.

Es ist zudem nicht das erste Mal, dass PayPal dank seiner Marktmacht andere Akteure politisch unter Druck setzt. Als WikiLeaks im Jahr 2010 die später berühmt gewordenen US-Botschafts-Depeschen leakte, reagierte PayPal mit einer Blockade gegen die Enthüllungsplattform um den Australier Julian Assange. Zahlungsanbieter wie Mastercard, Visa, die Bank of America und Western Union schlossen sich dem Boykott an. Unterstützer konnten fortan nicht mehr über diese Systeme an WikiLeaks spenden und mussten auf Alternativen wie Bitcoin ausweichen.

Aktivisten des Hackerkollektivs Anonymous reagierten mit „Operation Payback“ auf die Strafmaßnahme gegen WikiLeaks. Die Webseiten der Zahlungsanbieter, darunter auch PayPal, wurden mit Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Attacken ins Visier genommen. Neben einem Image-Schaden führten die Angriffe auch dazu, dass die Onlineangebote der Zahlungsanbieter teilweise nicht mehr erreichbar waren. Zu politischer Neutralität seitens PayPals führte die Protestaktion jedoch offenbar nicht.

Quelle: Russia Today (RT) vom 27.05.2016

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