„Bundesregierung braucht unsere Steuern für ihren Migrationswahn“ – HARSCHE KRITIK VOM AFD-ABGEORDNETEN SEBASTIAN MÜNZENMAIER

Sebastian Münzenmaier: „Die Zeche zahlen die hart arbeitenden Bürger. Ein einziger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling verbraucht die Einkommenssteuer von 19 Krankenschwestern, die in Vollzeit arbeiten!“

Nach den durch Brandstiftung verursachten Feuern im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos haben sich die führenden Parteifunktionäre der CDU/CSU und der SPD am Dienstagabend über die Aufnahme von 1553 Ausländer aus den griechischen Außenlagern nach Deutschland verständigt. Schon vergangene Woche hatte Horst Seehofer zugesagt, 150 minderjährige, unbegleitete Ausländer nach Deutschland zu holen.

Für den deutschen Steuerzahler enden die Zugeständnisse der Bundesregierung in einem völligen Kostencrash. Eine einfache Rechnung zeigt auf, wie tief die Bürger des Landes in die Tasche greifen müssen, um den grün-ideologischen Moralkurs der Regierung mitzutragen.

Millionenschwere Moralpolitik

Ein Blick in die bereits erhobenen Zahlen zu unbegleiteten, minderjährigen Migranten genügt, um den immensen Kostenfaktor zu errechnen, der die deutschen Steuerzahler in Zukunft belasten wird. In Schleswig-Holstein bezifferte das zuständige Sozialministerium 2017 die Kosten für die 1795 sogenannten MUFLs auf 105,2 Millionen Euro. Das heißt die 150 MUFLs kosten den deutschen Steuerzahler in einem Jahr 8.700.000 Euro pro Jahr. Auf eine Person heruntergerechnet kostete ein Migrant im nördlichsten Bundesland Deutschlands somit knapp 58.600 Euro in einem Jahr, im Monat kommen somit Kosten in Höhe von 4900 Euro auf den deutschen Steuerzahler zu.

Natürlich werden diese Kosten von den hart arbeitenden Bürgern getragen, die von ihrem Lohn einen immer größeren Teil Lohnsteuer abführen müssen. Laut Statista betrug der durchschnittliche Bruttolohn im Jahr 2019 knapp 3100 Euro. Das entspräche einem Satz von 431,08 Euro Lohnsteuer. Für die systemrelevanten Berufe des Feuerwehrmanns, des Erziehers und der Krankenschwester ergeben sich Lohnsteuerwerte zwischen 324 und 255 Euro im Monat. Bei einer Rechnung auf alle 150 MUFLs, die Horst Seehofer gerne nach Deutschland holen möchte, zeigen sich unfassbare Beträge: Alleine 1650 Durchschnittsverdiener sind mit ihrer bezahlten Lohnsteuer nötig, um die Kosten für die Merkel-Seehofer-Gäste zu decken. Die gesamte Lohnsteuer von 2850 Krankenschwestern würde in die Versorgung von 150 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fließen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier konstatiert: „Viele Menschen fragen sich, warum von ihrem Bruttogehalt so wenig übrig bleibt und wo die ganzen Steuergelder hinfließen. Trotz Rekordsteuereinnahmen wird Deutschlands Infrastruktur immer maroder, Schulen können nicht renoviert werden, die Digitalisierung bleibt auf der Strecke und Rentner sammeln Flaschen aus Abfalleimern. Die Bundesregierung braucht unsere Steuern für ihren Migrationswahn. Die Zeche zahlen die hart arbeitenden Bürger. Ein einziger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling verbraucht die Einkommenssteuer von 19 Krankenschwestern, die in Vollzeit arbeiten!“

Quelle: pi-news.net vom 16.09.2020 


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Det
Det
3 Jahre zuvor

Steuerpflichtig sind nur die Angestellten, die einen bewußten Vertrag
mit dieser Regierungsfirma eingegangen sind !!!!!
Die Steuern beziehen sich auf die juristische PERSON = Corporation = Firma,
definiert in einem Statut in Washington D.C.. (wenn gewünscht Stelle ich das auch
hier ein)

Alle andern, die hier auch Steuer-Rechnungen bekommen und sie begleichen,
sollten wissen, dass dies keine Steuern, auch wenn sie so bezeichnet werden,
sondern „Schenkungen“ an diese Regierungsfirma sind und auch so behandelt
werden.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Det

Stelle das Statut doch mal ein, vielleicht wachen Leute auf.

Det
Det
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Zuerst muss ich mich korrigieren, der Begriff „Person“
ist in einem Code und nicht in einem „Statut“, wie ich oben
schrieb, definiert. Der ganze Umfang umfasst 13 Seiten
und ich habe hier nur den Anfang reingestellt:

„…2. Person
IRC 7701(a)(1) does not refer to „person“ in the usual sense of a living human being. Rather, Reg. 301.7701-1(a) instructs that the term „person“ includes an individual, corporation, partnership, trust or estate, joint-stock company, association, syndicate, group, pool, joint venture or other unincorporated organization or group, guardian, committee, trustee, executor, administrator, trustee in bankruptcy, receiver, assignee for the benefit of creditors, conservator, or any person acting in a fiduciary capacity. …“

Übersetzt:
2. Person
IRC 7701(a) (1) bezieht sich nicht zu einer „Person“ im üblichen
Umgang mit einem lebenden Wesen. Vielmehr,
Reg. 301.7701-1(a) legt fest, das der Term „Person“ umfasst ein Einzelwesen, Firma, Partnerschaft, ein Trust oder Masse, eine Aktiengesellschaft, eine Vereinigung, ein Syndikat, eine Gruppe, einen Trustee (Verwalter) ,einen Vollstrecker, Verwalter in Konkursangelegenheiten, Empfänger, Bevollmächtigter zu Gunsten der Kreditoren, ein Dienst, ein Gemeinschafts-unternehmen, oder weitere Nicht-Firmen-organisationen oder Gruppen, Vormünder, einen Ausschuss, oder irgendeine
Person in einer treuhänderischen Kapazität.

Das, ist die Grundlage der Besteuerung !!!

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Aufgepaßt:
Das ist NICHT unsere wohlwollende Gesamtregierung; das ist unser

FEIND

Dieser Regierung sind wir „Ureinwohner“ nur lästig.

Genugtuung empfinde ich dann, wenn später die verfassungslosen Verfassungsschützer etc. von ihrem „Arbeitgeber“ ebenfalls verraten werden.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Recht hat der Mann. Da ist eine bodenlose Sauerei. Unsere Regierung gehört zum Teufel gejagt.

Det
Det
3 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Das ist nicht unsere Regierung; das ist überhaupt keine Regierung
sondern eine fremdländische Firma, die hier Regierungsaufgaben
erfüllt und die hat auch nichts mit dem Besatzungsrecht zu tun; in Amerika
und den Rest der Welt läuft es ebenso wie hier ab.

Alle Firmen, auch die Regierungsfirmen, sind nur Trustverwalter
für den Unam Sanctam Trust bei der „Holy See“ und der oberste Verwalter
ist gegenwärtig Papst Franzis, obwohl, ein richtiger Papst ist er auch nicht.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Det

Nur noch 15 Mio. bürgende Bürger zahlen Steuern. Der Rest zu den 80 Mio., zu jung, zu alt, unter Bemessungsgrenze-Geringverdiener und natürlich Asylbetrüger-Wirtschaftsflüchtlinge.

Sogenannte Beamte, also nichtsnutzige Sesselfurzer zahlen was ?

Dieses System muß kollabieren ! Nur noch eine Frage der Zeit.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Wann wacht die Bevölkerung endlich auf ?????

Wir alliminieren hier herbeigeeilte Steinzeitkulturen und unsere Rentner sammeln Flaschen, da es vorn und hinten nicht reicht.
Die Rot-Grünen Wahnsinnigen können mit Geld nicht umgehen. Sie verschleudern unser erarbeitetes Volksvermögen. Ich nenne das satanische, kriminelle Energie !

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Die Schafe schlafen selig sonst hätten sie nicht in NRW so hoch die grünen Zerstörer gewählt.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Ich warte auf das Urteil des BVG (?) in den nächsten Monaten… Die Rentenbesteuerung soll laut Kläger verfassungswidrig sein….

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Der Bundesfinanzhof (BFH) will 2020 entscheiden, ob die „Doppelbesteuerung“ weiterhin erhalten bleibt – damit könnte die Rentenbesteuerung bald gekippt werden.

Alexander Berg
3 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Dazu einige Zitate aus der Urteilsbegründung des veröffentlichten Urteils (- 2 BVL 17/99) vom 06.03.2002 der Institution „Bundesverfassungsgericht“:

…Was bereits der Einkommensteuer unterlegen hat, darf nicht ein zweites Mal, also doppelt, besteuert werden. Eine „spätere“ steuerliche Erfassung einer Vermögensmehrung kommt dagegen in Betracht, wenn die Besteuerung zu einem – möglichen – früheren Zeitpunkt unterblieben ist oder „aufgeschoben“ wurde. (aus Absatz: 206, Seite 41/51)

Insbesondere lassen sich auch nicht etwa aus dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG sachliche Gründe für eine ungleiche Belastung ableiten. Unbeschadet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen des verfassungsrechtlichen Schutzes von Renten- und Versorgungsanwartschaften wäre es sinnwidrig, speziell aus Art. 14 GG im Vergleich mit Art. 33 Abs. 5 GG Rechtfertigungsgründe für eine unterschiedliche steuerliche Belastung der Berechtigten ableiten zu wollen. Alle wesentlichen steuerpflichtigen Einnahmen sind eigentumsrechtlich geschützt. Nicht der grundrechtliche Eigentumsschutz begründet bei den Sozialversicherungsrentnern eine mögliche Sperre für eine Steuerpflicht von Einnahmen, sondern ausschließlich das Verbot, solche Einnahmen einkommensteuerlich doppelt zu belasten. (Absatz: 229, Seite: 47/51)

Die Verfassungswidrigkeit des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG erfasst die Vorschrift in den jeweils geltenden Fassungen. (Absatz: 235, Seite 48/51)

Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung nach § 78 BVerfGG oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit oder, gleich bedeutend, die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG). (Absatz: 236, Seite 48/51)

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Gedankenfragment: Ungeachtet der Dinge, mag ich darauf Hinweis, dass das System IN dem die Mehrheit lebt, sich dadurch zum Ausdruck bringt, dass die Mehrheit glaubt, ihr würde etwas gehören, was wiederum dazu führt, dass sie mit Verlustängsten herumläuft, sie könnte etwas verlieren oder weggenommen bekommen. Auf diese Weise halten sich die Menschen gegenseitig in einem geistigen Gefängnis und lassen sich als „Masse“ gefügig halten.

Der durch (gewohnte) Bestrafung von seiner natürlichen Entwicklung abgebrachte Mensch entwickelt sich im Haben und im Rahmen begrenzter Materie und versucht fortan seine innere Leere durch Haben und meist auch mehr des Selben im Außen füllen zu wollen. Vergeblich.