Deutsches Steuerrecht in weiten Teilen ungültig – Vorlage für den geschundenen Mittelstand, wehrt Euch !

Leipzig (ADN) In wenigen Wochen erscheint das neue Buch von Peter Frühwald über die weitestgehende Ungültigkeit des Deutschen Steuerrechtes. Es gibt nur wenige Steuern die wirklich Gültigkeit haben.

Seit Jahren wird der deutsche Steuerzahler von einer „Politikmafia“ betrogen. Es gibt Gesetze die die Alliierten nach dem 08.05.2020 erlassen haben. Es gibt auch Rechtsprechung seit 1945 die erheblichen Einfluss auf das Deutsche Steuerrecht hat.

In Zeiten von Corona ist es besonders wichtig, die entsprechenden Rechtskenntnisse zu haben, um dem Deutschen Fiskus die Rote Karte zu zeigen. Damit Sie einen vernünftigen Kurs fahren können, veröffentlichen wir hier vorab ein Muster für den Mittelstand im Vorabdruck aus dem Buch über das Deutsche Steuerrecht.

Staatliche Selbstverwaltung gem. UN- Res./56/83 vom 28. Januar 2002 xxxxxx in rerum natura -der beseelte Mann als Mensch apostilliert mit Gegenapostille und Lebenderklärung

hier handelnd als Administrator der juristischen Person XXXXXXXX in allen Schreibweisen und der natürlichen Person Xxxxxxx

Universum Gemeinde Melmac

Firma FINANZAMT Zwickau als Untereinheit der Oberfinanzdirektion Chemnitz D-U-N-S® Nummer 34633208 Lessingstraße 15 – Rechtsbehelfstelle 08058 Zwickau poststelle@fa-zwickau-stadt.smf.sachsen.de

Für das öffentliche Protokoll

Diese Antwort ist nicht als Einlassung zu werten, sondern dient zur Aufklärung einer Sache. Ihre Sache tote juristische Person mit Nr.xxxxx

Ihr Schreiben vom 31. Juli 2020 Rückweisung IHRES Geschäftsangebotes

Der Mensch bommel erklärt wie folgt:

Mein Schreiben vom 27.02.2020 ist von Ihnen schriftlich korrekt zu beantworten. Dazu lege ich hiermit Erinnerung ein. Die BRD Treuhandverwaltung betreibt die BRD- Finanzagentur GmbH als Geschäftsbetrieb mit Untereinheiten und gegen diese kann man Einspruch erheben, seine Steuern zurückfordern und die Meineide die unsere Politikdarsteller, Geschäftsführer vollziehen international zur Anzeige bringen !

Die Bundesrepublik IN Deutschland ist kein Staat, sondern geschäftsführender Justiziar von Ländersimulationen in einem staatlichen Provisorium, welches geschäftlich als Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung ( Usurpation ) betrieben wird.

 

 

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist jedoch keine Schenkungspflicht. im ELSTER Steuerprogramm unter Lizenzbedingungen § 6 Absatz 2 wird auf das Schenkungsrecht verwiesen.

Also was sind folglich Steuerzahlungen? Schenkungen!!! Oder anders ausgedrückt. Steuern sind erpresste Schenkungen. Schenkungen basieren doch auf Freiwilligkeit, oder ? § 6 Haftung (1) Die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG) wird durch diesen Vertrag und insbesondere § 6 nicht beschränkt. Unbeschränkt haftet die Steuerverwaltung in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)  Im übrigen haftet die Steuerverwaltung nach den gesetzlichen Vorschriften des Schenkungsrechts. Deutschland, das Land, das nach UN Angaben eine englischsprechende NGO ohne Staatsgebiet und ohne Adresse ist, läßt sich von seinen ´Bürgern, die es als Personal hält alles Geld schenken, das es für die Bezahlung der Bankenreparationen braucht. Und diese ´Bürger´ lächeln, schuften, verzichten, dulden, und BEZAHLEN, genauer sie schenken ohne Rückforderungsanspruch.

Der Artikel 6 INNERHALB der Lizenzbestimmungen zur Elster Software bezieht sich auf Wirkungen, die von der Software ausgehen. Da die Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik in Deutschland eine NGO ist ( siehe UN Angaben zu Germany) und kein Staat, ist die Verwendung von Begriffen, die auf das Wirken eines Staates hindeuten eine arglistige Täuschung. Die Bestellung und Verwendung der Software ist also die konkludente Annahme eines Angebotes, in dem die „Steuerzahler“ versprechen, in eine vertragliche Verpflichtung einzuwilligen, an deren Ende ein Zahlungsversprechen (promisary note ) ihrerseits zu erfüllen ist. Das Versprechen wird bereits durch die Bestellung der Software ausgelöst, indem sie sich konkludent zum ´´Steuer ´´pflichtigen erklären. Es bleibt also wie bisher wahr was wir schon wußten: Die Elster ist ein diebischer Vogel, wer wollte ihn wohl auf seinem Computer haben? Interessant ist, dass man bei der Software ausschließlich die Juristische Person im Blick hat und auch nur auf die zugreifen will und kann.

Man schließt das EGBGB aus bei der ElsterSoftware. Welch ein Trick !!!! 12 Deutsches Recht Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des EGBGB anwendbar. Und warum nicht EGBGB angewendet wird entnehmen wir hier im EGBGB: Art 3 Anwendungsbereich;

Verhätnis zu Regelungen der Europäschen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen Soweit nicht

1. unmittelbar anwendbare Regelungen der Europäischen Gemeinschaft in ihrer jeweils geltenden Fassung, insbesondere

a) die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 40),

b) die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6) sowie c) der Beschluss des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 331 vom 16.12.2009, S. 17) oder 2. Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, maßgeblich sind, bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht).

Und weiter im § 10 EGBGB lesen wir: Art. 10 Name (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Der Staat wäre Deutsches Reich/Deutschland nicht die Bundesrepublik in Deutschland. !!!!!!!

Also Zusammenfassend man schließt den Zugriff auf die Natürliche Person aus und verlässt sich allein auf die Freiwillige Erklärung des Ministrators der juristischen Person, die freiwillig sich dem Vertrag und Handelsrecht unterwirft unter Ausschluß des Internationalen Privatrechts. Das heißt man hat ihn im “Staatssimulierenden Würgegriff” und gleichzeitig gilt das normale BGB für die Vorgänge nicht! Aber man hat alles im Griff nach Admirality Law, wenn derjenige Mitarbeiter (Bürger der Staatssimulation) der Bundesrepublik in Deutschland über den Personalausweis der Bundesrepublik Treuhandverwaltung und ihren Töchtern zugehörig ist. Internationales ist ausgeschlossen in diesem Fall hat man es ja selbst erklärt!

Eine clevere Inszenierung! Hut ab wer das entworfen hat. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung einem Unrechtsystem etwas schenken zu wollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität innerhalb sowie außerhalb des hiesigen Landes dienen. Die Angehörigen des hiesigen Landes sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, dass damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

Der Stillstand der Rechtspflege wurde über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen. Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten billigend oder auch unter Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

Da ich nun von entsprechenden Machenschaften weiß, habe ich nicht vor mich strafbar zu machen, indem ich durch Zahlung von Steuern Menschenrechtsverletzung und sonstige kriminellen Handlungen unterstütze. Der steuerzahlende Bürger wurde und wird mehrfach und mehrdimensional von der BRD Finanzagentur GmbH bestohlen.

Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich musste ich entsetzt feststellen, dass die Personen aus den Finanzbehörden (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern eingefordert haben, um unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, und zu Unrecht geforderte Gelder, unter anderem für Kriegshandlungen zu verwenden. So sieht die rechtliche Betrachtung, nach der im hiesigen Land geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus: 1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches.

Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 der Reichsverfassung gültig ist. Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit, unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen.

1977 bis heute gilt nicht die „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.

Ohne Geltungsbereich und Zitiergebot ist die AO § 415 hinfällig ! Inkrafttreten ausgeschlossen ! Daher ist meine Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, sowie Gebühren.

Die „Regierung“ (Bundestag) ist nur eine Firma (USt-IdNr. DE 122119035). Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Bundeskanzler leiten auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach Besatzungskosten bezahlt werden.

Das hiesige Land ist also kein souveräner Staat, sondern eine vereinigte Wirtschafts- und Verwaltungseinheit, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des „Bundesverfassungsgerichts“, an welcher der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]) Hieraus ergibt sich, dass die Bundesrepublik von 1949 auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann.

An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte.

Inzwischen sind Banken, sämtliche Ämter, Gemeinden und Städte privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden, weil sie Kunden der Firma JobCenter sind und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, dass Ihre Mitarbeiter die Geschichte dieses Landes, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen. Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung, weil sie nicht als Beamte, sondern als Privatpersonen handeln, da die BRDFinanzagentur GmbH eine private Firma ist (Handelsregisternummer HRB 51411) (USt-IdNr. DE137223325) GESCHÄFTSFÜHRER ! Dr. Jutta A. Dönges seit 1. Januar 2018 Dr. Tammo Diemer seit 16. Januar 2013.

Die Rückerstattung der von ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren (direkte wie auch indirekte) haben durch Überweisung an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die internationale gesetzliche Frist nach UCC von 21 Tagen geboten.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt nach Ablauf ohne nochmalige Erinnerung an Ihre Erstattungsverpflichtung Strafantrag bei einem ordentlichen europäischen Gericht gegen die Geschäftsführer auf der Grundlage der geltenden europäischen Rechtsordnung, somit auf völkerrechtlicher Grundlage in Verbindung mit dem geltenden Völkerstrafrecht gegen Sie als Privatpersonen.

Begründung Rückweisung IHRER Bescheide

Da Sie sich auf rechtswidrig angewandte, nichtige Gesetze und Verordnungen stützen ist gegen IHRE Bescheide Rückweisung einzulegen. Sie behaupten Herr BOMMEL würde IHNEN Euro‘s schulden und stützen sich hierbei auf nichtige und verfassungswidrig zustande kommende Gesetze.

Die Anwendung dieser Gesetze und Verordnungen stellt einen Verstoß gegen Deutsches, Alliiertes und Völkerrecht dar. Das von Ihnen angewandte Steuerrecht ist nichtig und völkerrechtswidrig!

Zum 1. Das angewande Einkommensteuerrecht stammt aus dem Jahr 1934! Beweis: Einkommensteuergesetz (EStG) EStG Ausfertigungsdatum: 16.10.1934 Vollzitat: „Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) geändert worden ist“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 26.11.2019 I 1794 Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 2 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 3 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 4 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 5 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Mittelbare Änderung durch Art. 31 G v. 12.12.2019 I 2451 (Nr. 48) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 19 G v. 12.12.2019 I 2652 (Nr. 50) mWv 1.1.2024 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 2 G v. 14.12.2019 I 2763 (Nr. 51) mWv 1.1.2020 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 5 G v. 21.12.2019 I 2875 (Nr. 52) mWv 1.1.2020 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet Änderung durch Art. 1 G v. 21.12.2019 I 2886 (Nr. 52) mWv 1.1.2020 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Änderung durch Art. 2 G v. 21.12.2019 I 2886 (Nr. 52) mWv 1.1.2021 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet ….ist nichtig und völkerrechtswidrig, da das Gesetz vom 16.10.1934 stammt.

Es handelt sich um ein NS-Gesetz! Das französische Restitutionsgericht der Alliierten hat bereits am 06. Januar 1947 (da war der angeblich Steuerpflichtige noch gar nicht geboren) im Fall Nr. 61, veröffentlicht am 26.01.1947, alle Gesetze die nach dem 21.03.1933 verkündet wurden, wegen Verstosses gegen das Völkerrecht und die Weimarer Verfassung aufgehoben.

Das gleiche gilt für die Justizbeitreibungsordnung.

Justizbeitreibungsordnung JBeitrO Ausfertigungsdatum: 11.03.1937 Vollzitat: „Justizbeitreibungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 23 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist“ Zukünftige amtl. Langüberschrift: Justizbeitreibungsgesetz (ab 1.7.2017; 2016 I 2591) Zukünftige amtl. Buchstabenabkürzung: JBeitrG (ab 1.7.2017; 2016 I 2591) Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 23 G v. 13.4.2017 I 872 *) Nichtamtlicher Hinweis: Die Überschrift wurde gem. Art. 14 Nr. 1 G v. 21.11.2016 I 2591 mWv 1.7.2017 wie folgt gefasst:Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG) …. Diese ist ebenfalls nichtig und stammt aus dem Jahre 1937! Also auch ein NAZI-Gesetz !

Die Abgabenordnung stammt aus dem Jahr 1977 stützt sich auf das aufgehobene und völkerrechtswidrige Einkommensteuergesetz und ist auch wegen Verstosses gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz nichtig!.

Das Umsatzsteuergesetz ist verfassungswidrig gegenüber dem Grundgesetz. Wenn man das Umsatzsteuergesetz, obwohl keine Steuerpflicht verfassungsmäßig besteht als rechtmäßig annehmen würde, wäre es spätestens innerhalb der Bundesrepublik seit dem 01. Januar 2002 nichtig. Damals wurden der § 26 a und b und der § 27 UstG geändert ohne dass auf das Zitiergebot des Artikels 19 GG acht gegeben wurde und auf u.a. den Artikel 13 GG verwiesen wurde. Somit ist spätestens seit diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer unrechtmäßig erhoben worden. Da Ihre Forderung nach dem 01. Januar 2002 erhoben wurde ist sie rechtsunwirksam erhoben. Somit steht fest dass Sie alle Steuern unter Täuschung im Rechtsverkehr unrechtmäßig erhoben haben.

Hinzu kommt noch, dass seit dem 25.07.2012 alle Gesetze die nach dem 06.05.1956 ergangen und beschlossen worden sind, verfassungswidrig nichtig sind, da das Wahlgesetz zum Deutschen Bundestag vom Bundesverfassungsgericht wegen verfassungswidriger Zusammensetzung des Deutschen Bundestages für verfassungswidrig erklärt wurde (Aktenzeichen – 2 BvF 3/11 – , – 2 BvR 2670/11 – , – 2 BvE 9/11 -). Aus diesen Gründen war gegen IHRE Bescheide Einspruch und Rückweisung zu erheben. Sollten SIE die Meinung vertreten , da ich Steuern gezahlt habe, tritt Ihrerseits das Gewohnheitsrecht in Kraft, so verweise ich auf die neue DSGVO, anzuwenden ab 25. Mai 2018.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe definiert im Arbeitspapier Nr. 114[4] Freiwilligkeit bei einer Einwilligung als die Möglichkeit des Betroffenen, eine echte Wahl zu haben, d.h. im Zuge der Einholung der Einwilligung nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Ferner muss die einwilligende Person eine realistische Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung haben, ohne dadurch einen Nachteil hinnehmen zu müssen. Art. 7 Nr. 4 DSGVO fordert, dass eine Einwilligung nur ohne Zwang rechtswirksam ist. Dazu ergänzend führt Erwägungsgrund 42 aus, dass eine Freiwilligkeit „eine echte oder freie Wahl“ beinhalten muss; der Betroffene muss in der Lage sein, seine Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Erwägungsgrund 43 sieht vor, dass in besonderen Fällen, „wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht“ (wie beispielsweise im Angestelltenverhältnis oder im Arzt-Patienten-Verhältnis) „und es in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde“, eine solche Einwilligung nicht als gültige Rechtsgrundlage angesehen werden sollte.

Diesen Ausführungen folgend, sollte deshalb in allen Fällen, wo ein derart deutliches Ungleichgewicht bestehen könnte, ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, wie die Freiwilligkeit der Einwilligung durch den Betroffenen gewährleistet und nachgewiesen werden kann. Den Ausführungen des Erwägungsgrunds 43 weiter folgend, gilt eine Einwilligung auch dann nicht als freiwillig gegeben, wenn „zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist“.

Auf den Behandlungskontext bezogen sollte deshalb von einem Betroffenen in einem Behandlungsvertrag beispielsweise keine Einwilligung zur Verwendung seiner Daten zu Forschungszwecken abverlangt werden, wenn die Einwilligung zu Forschungszwecken getrennt vom Behandlungsvertrag eingeholt werden könnte. Weiterhin gilt laut Erwägungsgrund 43 eine Einwilligung nicht als freiwillig erteilt, wenn „die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist“.

Dieser in diesem Erwägungsgrund enthaltene Grundsatz, den wir in Deutschland schon länger als das sog. „Kopplungsverbot“ kennen, wird von Art. 7 Nr. 4 DS-GVO explizit aufgegriffen. Erwägungsgrund 42 führt darüber hinaus weiter aus, dass insbesondere bei Abgabe einer schriftlichen Erklärung „in anderer Sache“ der Verantwortliche mittels entsprechender Garantien gewährleisten muss, dass die betroffene Person weiß, dass und in welchem Umfang sie ihre Einwilligung erteilte bzw. in die Lage versetzt wird einzuschätzen, was die Konsequenzen ihrer Einwilligung sein können.

Aus diesem Grund kommt auch der „Informiertheit“ bei einer Einwilligung erhebliche Bedeutung zu. Eine Einwilligung zur Verwendung meiner Daten wurde von mir nie erteilt und daran halten Sie sich bitte ! Unterschriften unter Steuerunterlagen wurden von Ihnen unter Scheinstaatlichkeit und Vortäuschung von Rechtstaatlichkeit erschlichen. Es versteht sich von selbst, dass private Unternehmen keine Hoheitsakte vornehmen können und insbesondere wohl auch keine Steuern erheben dürfen. Hier herrscht eine große Verunsicherung, die einer schnellen Klärung bedarf. Trifft es zu, dass das Finanzamt der Stadt Zwickau in einem internationalen Firmenregister aufgeführt ist? Es werden nur Gewerbebetriebe bei Bisnode (Dun & Bradstreet) gelistet. Ist das Finanzamt der Stadt Zwickau also doch, wie vor geschildert, eine Firma ? Zu dieser Firma besteht meinerseits kein Vertragsverhältnis ! Demzufolge sind auch alle Gewerbe-und Grundsteuern, rückwirkend bis 1990, zurück zu zahlen.

Die Ausreichung der Buchungsbelege erwarte ich ebenfalls in der internationalen Frist von 21 Tagen. Da die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, wie der IGH am 03.02.2012 festgestellt hat, ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum deutsche Steuergelder dorthin verschenkt werden sollen!

In der Zeit von 1933 bis 1945 wurden Juden und Zigeuner entwaffnet, heute die Reichsbürger in Deutschland. Wer sieht worin den großen Unterschied und warum?

Der Bundesgerichtshof der durch den 2+4-Vertrag vom Juli 1990 untergegangenen BRD meinte im Beschluss mit Az. IX ZB 88/13: „Alle erwirtschafteten Einkünfte sind vom Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst. Dazu zählen Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne, Verkaufserlöse. Dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterfallen alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte. Dazu zählen zum Beispiel Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne und Verkaufserlöse.“ Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner im Rahmen seines seit dem Jahr 2008 laufenden Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Gera, dass die Einnahmen aus dem Nießbrauch an einem Grundstück in Höhe von 800 Euro monatlich pfandfrei gestellt werden. Seiner Meinung nach stellen die Einnahmen sonstige Einkünfte dar, so dass der Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO greife.

Der Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders. Amtsgericht lehnt Antrag ab, Landgericht gibt ihm statt: Dem Pfändungsschutz unterfallen somit sämtliche Einkünfte, die selbst erzielt und damit eigenständig erwirtschaftet wurden. Dazu zählen zum Beispiel, ich wiederhole zu ihrem besseren Verständnis, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Werklohnansprüche und Verkaufserlöse. Ich hoffe, mit dieser Aufklärung zur Sach-und Rechtslage konnte ich Ihnen behilflich sein und ihr geschätztes Wissen erweitern.

Mit freundlichen Grüßen in rerum natura bommel es gilt Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB without prejudice UCC 1-308

Es unterschreibt der Mensch bommel als Rechteinhaber für die juristische Person.

Ausgeführt am 26.08.2020

Soweit das Muster für den Mittelstand.

Das Buch über das Deutsche Steuerrecht und dessen weitestgehende rechtliche Ungültigkeit erscheint in den kommenden Wochen zu einem Preis von 21,70 Euro im Deutschen Buchhandel.

Vorabbestellungen zum Subskriptionspreis, der bis zum Erscheinen gilt, können heute zum Preis von 20,70 Euro im nachfolgenden Formular vorgenommen werden. Bitte geben Sie an bestelle Buch Ungültigkeit Steuerrecht:

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.09.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Der Besatzer hat im besetzten Gebiet keine Steuern einzufordern. Wer als besetzter (Kriegsgefangener) Steuern an den Besatzer zahlt ist nach HLKO ein Hochverräter am eigenen Land und Volk*. Nach dem 17.7.90 sind wir auf das Potsdamer Abkommen zurückgesetzt wurde. Das heißt es gibt keinerlei rechtskräftige Behörden oder solches sich Gericht nennendes Zeug*. Es gibt keinen zweiten Weltkrieg, es ist der fortgesetzte erste Weltkrieg. Der mit einem Waffenstillstand endete und mit dem Überfall der Besatzer aus dem ersten WK fortgesetzt wurde* und wieder mit einem Waffenstillstand, aber mit Besatzern im Land mit deren Kampfhandlungen am Gegner nur ruhend gestellt wurde.
* Der Zahlende gibt Volksvermögen ab, das dadurch nicht zum verrechnen eventueller Kriegsschäden am gegnerischen Eigentum verrechnet werden kann.
*Mit den Bundesrechtsbereinigungsgesetzen wurde wieder Kriegsrecht hergestellt.
*Ein besetztes Land wurde wieder besetzt. Nach HLKO absolut unmöglich und verboten. Nach HLKO ein schwerstes Kriegsverbrechen gegen den Verlierer!
# Es gab keinen Verlierer da ein Waffenstillstand abgeschlossen wurde und der noch dazu ohne den Ranghöchsten Vertreter des Reichs.
DIE wissen was Sie tun-schwerste Verbrechen gegen jegliche vereinbarte Ordnung!
Das Universum ist am handeln-es verhandelt nicht-es führt Aktionen aus-unwiderrufliche Aktionen!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Was ich vergas. Mit dem Waffenstillstand steht auch die Arbeit einer Regierung still. Um Ihre Verbrechen an den Gefangenen durchzusetzen wurde nach dem I WK der Staatsekretär geschaffen. Der hat das Zepter in der Hand. Der ist der Zuarbeiter für den Besatzer. Die Regierung hat nichts zu sagen-gar nichts zu sagen! Um den Anschein einer handlungsfähigen Regierung zu erwecken, haben Die mit dem Besatzer irgendwelche schwerwiegende gegenseitige abgesprochene Duldungen bis heute getroffen. Über die ich wie alle Wissenden nur Vermutungen treffen kann. Fakt ist: Es ist alles abartig verlogen, wir werden abartig betrogen!
Wer es noch nicht begriffen hat, der soll suchen! Ich habe es fast satt auf „schlaue“ 70 Jahre umerzogene einzureden und denen gegen Wind zu erklären; das sind keine Windmühlen, das sind Bauchredner mit Marionetten an Strippen!

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Dieser Tabak ist wohl zu schwer ?
Meckern allein hilft nicht ! Taten müssen folgen !

Uli, für Dich ! Das Verwaltungspack besteuert auch deine Rente, was nicht zulässig ist ! Deshalb eine Hinweis aus dem demnächst erscheinenden Buch.

Einige Zitate aus der Urteilsbegründung des veröffentlichten Urteils (- 2 BVL 17/99) vom 06.03.2002 der Institution „Bundesverfassungsgericht“:

…Was bereits der Einkommensteuer unterlegen hat, darf nicht ein zweites Mal, also doppelt, besteuert werden. Eine „spätere“ steuerliche Erfassung einer Vermögensmehrung kommt dagegen in Betracht, wenn die Besteuerung zu einem – möglichen – früheren Zeitpunkt unterblieben ist oder „aufgeschoben“ wurde. (aus Absatz: 206, Seite 41/51)

Insbesondere lassen sich auch nicht etwa aus dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG sachliche Gründe für eine ungleiche Belastung ableiten. Unbeschadet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen des verfassungsrechtlichen Schutzes von Renten- und Versorgungsanwartschaften wäre es sinnwidrig, speziell aus Art. 14 GG im Vergleich mit Art. 33 Abs. 5 GG Rechtfertigungsgründe für eine unterschiedliche steuerliche Belastung der Berechtigten ableiten zu wollen. Alle wesentlichen steuerpflichtigen Einnahmen sind eigentumsrechtlich geschützt. Nicht der grundrechtliche Eigentumsschutz begründet bei den Sozialversicherungsrentnern eine mögliche Sperre für eine Steuerpflicht von Einnahmen, sondern ausschließlich das Verbot, solche Einnahmen einkommensteuerlich doppelt zu belasten. (Absatz: 229, Seite: 47/51)

Die Verfassungswidrigkeit des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG erfasst die Vorschrift in den jeweils geltenden Fassungen. (Absatz: 235, Seite 48/51)

Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung nach § 78 BVerfGG oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit oder, gleich bedeutend, die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG). (Absatz: 236, Seite 48/51)

Geh mal auf’s Viehamt und frage nach wie sich das mit deren Praktiken vereinbart !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Hallo Birgit,
auch die Besteuerung der Rente umgeht dieses härte 10 vermutliche Verbrechergesindel. Die Rente wird nicht besteuert. Irgendwo steht das der Rentner Lohnnebenkosten bezieht und diese werden besteuert!
Was versteuert wird und das bald, unabdingbar, sind die Verbrechen dieser vermutlich aus Kot gehärteten VerwaltungsaXXXen aus dem Vorhof der Hölle.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Rentner beziehen keine Lohnnebenkosten ! Woher auch ?

Ist die Rente, nach deren Meinung zu hoch, wird sie besteuert. Auch die von den Toten, also die Witwenrenten. Das fressende, saugende Pack ist so abartig !

Det
Det
3 Jahre zuvor

Hier wird nichts besteuert !!! Es sind alles Schenkungen !!!

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Det

Steht auch so in der Vorlage !
Steuern sind Schenkungen !

Wir haben nicht’s zu verschenken !!! Es ist Rückabwicklung
angesagt !

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Dass Renten besteuert werden ist die grösste Frechheit die sich die Parasiten erlauben.

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