Missbrauch in katholischer Kirche: Kardinale Fehler

Freisinger Bischofskonferenz
Der Aufklärung von vornherein enge Grenzen gesetzt: Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz bei einem Gottesdienst.

(Foto: Arne Dedert/picture alliance/dpa)

Führende Kirchenleute in München, Essen und Rom haben einen als Sexualtäter verurteilten Priester über Jahre geschützt und seine Opfer ignoriert. Das legt ein Dokument nahe, das die SZ einsehen konnte. Auch der frühere Papst Benedikt könnte verwickelt sein.

Von Matthias Drobinski

Peter H. wohnt wieder in Essen. Dort war er einst Kaplan. Dort hatte alles begonnen. Sein Umzug von München ins Ruhrgebiet ist das Ergebnis zäher Verhandlungen: Das Erzbistum München-Freising wollte den 72-Jährigen loswerden, das Bistum Essen ihn ungern übernehmen. H. stehe unter ständiger Beobachtung, heißt es in Essen. Seine Pension sei gekürzt. Wir haben den Mann unter Kontrolle, lautet die Botschaft.

H. ist ein Symbolfall im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche. 1980 kam er von Essen nach München. Eltern warfen ihm vor, er habe ihre Kinder missbraucht; in München sollte er in Therapie. Der Erzbischof dort hieß Joseph Ratzinger – der spätere Papst Benedikt XVI. In München wurde H. wieder als Seelsorger eingesetzt. Er missbrauchte Jungen und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er wurde Pfarrer und beging weitere Taten.

Was wusste Erzbischof Ratzinger davon? Als vor zehn Jahren in Deutschland der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche offenbar wurde, war das selbst für die New York Times interessant. Damals hieß es im Münchner Ordinariat, Ratzinger habe nichts von dem Vorgang gewusst. Ob das so stimmt, wird sich wohl nicht mehr klären lassen.

Glaube und Religion "Wir sind keine Sonderwelt"
SZ Plus
Missbrauch in der Kirche

„Wir sind keine Sonderwelt“

Jesuitenpater Hans Zollner von der päpstlichen Gregoriana-Universität kritisiert den Umgang der katholischen Kirche mit den Missbrauchsvorwürfen. Warum er den Rücktritt von Verantwortlichen fordert und sich bessere Prävention auch in anderen Bereichen wünscht.

Doch ein brisantes kircheninternes Dokument, das die Süddeutsche Zeitung einsehen konnte, belegt, wie die Kirchenleitung bis hin zur Glaubenskongregation den gewalttätigen Priester schützte, vor Strafe bewahrte – und seine Opfer alleinließ. Und wie sie sich bis heute schwertut, H. zu bestrafen. Es zeigt, wie wenig bislang die Verantwortung von Kardinälen, Bischöfen, Generalvikaren und Personalchefs im Missbrauchsskandal aufgearbeitet ist.

Es lässt ahnen, welch schmerzhaften Prozess die katholische Kirche noch vor sich hat, wenn sie nun in vielen Bistümern die Akten erneut durchforsten lässt: Wer wusste von den Taten und schwieg? Zwei Kardinäle sind in den Fall des Priesters H. involviert, der verstorbene Essener Kardinal Franz Hengsbach sowie der emeritierte Kardinal Friedrich Wetter in München. Und eben Benedikt XVI., der emeritierte Papst.

Das Dokument ist ein „außergerichtliches Dekret“, erstellt vom Kirchlichen Gericht der Erzdiözese München-Freising im Auftrag der Glaubenskongregation. Es stammt vom 9. Mai 2016; federführend hat es Prälat Lorenz Wolf geschrieben, Offizial des Erzbistums und Leiter des katholischen Büros in Bayern.

Das Dekret stellt fest: Peter H. habe sich in fünf Fällen des mittelschweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht, indem er nackt mit Minderjährigen in einem Bett geschlafen und sich so sexuell erregt habe. Er habe sich in zwei weiteren Fällen einer geringfügigen Straftat schuldig gemacht, indem er Jungen Pornos vorgeführt habe.

Drei Monatsgehälter muss H. an die Kinderstiftung „Tabaluga“ zahlen. Er darf sich nicht mehr „Pfarrer im Ruhestand“ nennen. Aber: Er bleibt Priester der katholischen Kirche.

Zwei Dutzend Fälle fließen nicht in das Urteil ein, weil einst keine Verfahren eingeleitet wurden oder Beweise fehlen. Man kann es eine harte Strafe nennen, wenn ein Pfarrer seine Titel verliert und unter Aufsicht bei dauerhaft gekürzter Pension leben muss. Man kann es aber auch milde finden, wenn H. weiterhin Pension und Wohnung von der Kirche bekommt und verschmerzbare drei Monatsgehälter Strafe zahlt.

In den Bistümern München und Essen sehen das einige so und sind erschüttert, wie noch 2016 mit einem vorbestraften Täter umgegangen worden ist. So sind auch die Informationen über das Dekret zur SZ gelangt.

Die Unterlagen sind in katastrophalem Zustand

2010, auf dem ersten Höhepunkt des Skandals, wollen der Münchner Erzbischof Reinhard Marx und der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, beide neu im Amt, H. aus dem Priesteramt entfernen. Der weigert sich jedoch, von sich aus die Laisierung zu beantragen. Er sieht sich als Opfer einer Medienkampagne. Der Fall geht nach Rom, zur Glaubenskongregation. Die lehnt den Wunsch der beiden Bischöfe ab.

Sie stimmt 2014 lediglich einem sogenannten außergerichtlichen Verfahren auf dem Verwaltungsweg zu. Dabei kann ein Kirchengericht nur die vorhandenen Ergebnisse kirchlicher Voruntersuchungen bewerten und nicht selber recherchieren. Die Unterlagen sind in katastrophalem Zustand. Sie sind meist unvollständig, geschönt, geben die Perspektive der beschuldigten Priester und selten die der Betroffenen wieder. Der Aufklärung sind so von vornherein enge Grenzen gesetzt.

Prälat Wolf, ein langgedienter Kirchenrichter, übernimmt dennoch die Aufgabe. Über zwei Jahre hinweg sichtet er akribisch die Dokumente, das Dekret umfasst mehr als 40 Seiten. Trotz aller Lücken zeigt es: Der Umgang der Verantwortlichen mit H. ist eine einzige Katastrophe.

1979 in Essen unterbleibt die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Einem Therapeuten erzählt H. von weiteren sexuellen Kontakten zu Minderjährigen und dass er wegen Onanierens am Spielplatz eine Nacht im Polizeigewahrsam hatte verbringen müssen.

Glaube und Religion Abschied vom "Scheef"
Beerdigung von Georg Ratzinger

Abschied vom „Scheef“

Beim Requiem für Georg Ratzinger erweisen ihm Domspatzen die letzte Ehre. Bischof Voderholzer erwähnt Fehler, der emeritierte Papst schickt innige Grüße.

Die einzige Konsequenz: H. soll sich in München einer Therapie bei Professor Werner Huth unterziehen. In München wird er, trotz seiner Vorgeschichte, bald als Kaplan eingesetzt.

1984 beschuldigen ihn zehn Jugendliche sexueller Übergriffe. Diesmal zeigen die Eltern den Kaplan an, es kommt zum Prozess. Im Juni 1986 wird H. zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Im Münchner Ordinariat ist man erleichtert. Es hätte schlimmer kommen können.

mensch-person-vorderseite-1

Auf das vorgeschriebene innerkirchliche Strafverfahren verzichtet man. Ein Gutachten des Psychologen Huth beschreibt H. als Narzissten, der es genießt, bewundert zu werden, den aber echte Beziehungen nicht interessieren. Seine innere Leere, sagt H., habe er im Alkohol ertränkt. Die Therapie empfindet er als demütigend. Ein Einsatz in der Jugendarbeit sei undenkbar, urteilt Huth.

Doch schon 1987 wird H. Pfarrverwalter in Garching an der Alz, von 1989 an leitet er die Pfarrei. Die Gemeinde weiß von nichts und ist glücklich: endlich ein Pfarrer, der sich um die Ministranten kümmert. Mehr als ein Jahrzehnt gilt H. als charismatischer Hirte. Als es 2002 Gerüchte gibt, kommt aus München nur die Order, H. solle keinen Religionsunterricht mehr geben.

Auch als sich ein Mann beim Bistum Essen meldet und sagt, H. habe ihm einst sexuelle Gewalt angetan, passiert nichts. Und nichts geschieht, als 2006 und 2008 Mails auftauchen, deren Absender behauptet, von H. missbraucht worden zu sein. H. sieht sich erpresst, Prälat Wolf, der später das Verfahren gegen H. übernehmen wird, leitet die Mails an die Staatsanwaltschaft weiter – wegen versuchter Erpressung.

Da gibt es längst Leitlinien der Bischofskonferenz, die festlegen, dass Priester, die Minderjährigen sexuelle Gewalt angetan haben, nicht mehr in der Gemeinde arbeiten dürfen. Doch noch 2008 versetzt das Erzbistum H. als Kurseelsorger nach Bad Tölz, er soll sich von Kindern und Jugendlichen fernhalten. Erst als die Fälle im Berliner Canisius-Kolleg 2010 den großen Skandal auslösen, wird er hastig in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Denn es gibt neue Vorwürfe gegen ihn. Ein Mann sagt, der Pfarrer habe in seiner Garchinger Zeit ihn und einen Freund zum Pornoschauen animiert. Ein anderer erzählt, H. habe, als eine Art Ablass für die gebeichteten Sünden, sexuelle Handlungen eingefordert. Das mit den Pornos gibt H. zu. Die Beichtstuhl-Geschichte bestreitet er vehement.

Wie beurteilt 2016 das Kirchengericht diese Vorwürfe – und das Versagen der Vorgesetzten, darunter der Kardinäle Hengsbach, Ratzinger und Wetter? Das Dekret geht scharf mit ihnen ins Gericht. Spätestens 1986 hätte es ein kirchliches Verfahren gegen H. geben müssen. Im Ergebnis nützt diese Kritik aber H.: Wenn er damals ohne Strafe geblieben sei, könne man ihn nun nicht zur Verantwortung ziehen.

Es fällt auf, wie misstrauisch das Dekret gegenüber den möglichen Opfern ist. In einem Fall mutmaßt Wolf, ein Therapeut habe einem Patienten eine Missbrauchsgeschichte eingeredet. Um die möglichen Opfer geht es nicht. Es geht nur darum, ob und wie H. sein Keuschheitsversprechen gebrochen hat.

Es heißt, der Münchner Kardinal Marx und sein damaliger Generalvikar Peter Beer seien 2016 erzürnt gewesen über das Dekret. Weder Marx noch Beer wollen sich äußern – Beer ist mittlerweile in Rom Professor am vatikanischen Zentrum für Kinderschutz.

Es gibt aber ein im Auftrag des Ordinariats erstelltes Gutachten der Anwaltskanzlei Westpfahl, die 2010 das Missbrauchsgeschehen im Erzbistum untersucht hat. Es lässt die Unzufriedenheit ahnen. Es wirft den Autoren des Dekrets vor, mögliche Opfer abzuqualifizieren. Einfach zu vermuten, ein Therapeut habe einem Zeugen die Geschichte eingeredet, sei unprofessionell. Habe sich niemand gefragt, ob das Verfahren nicht prinzipiell ungeeignet zur Wahrheitsfindung sei?

H. sieht sich nach wie vor als Opfer

Nachfrage bei Prälat Wolf. Er sei ein unabhängiger Kirchenrichter, betont er, „für Symbolpolitik stehe ich nicht zur Verfügung“. H. sei „nicht, wie vielfach behauptet, gut weggekommen – er ist Beruf und Reputation los, er lebt unter Kontrolle bei gekürzter Pension“. Bei einer Entlassung aus dem Klerikerstand hätte man ihn bei der Rentenkasse nachversichern müssen, sagt Wolf, „er könnte heute bei voller Rente machen, was er will. Wäre das besser, gerechter?“

War er, Wolf, zu misstrauisch gegenüber den Opfern, hätte er sie noch einmal befragen müssen? „Wir durften nicht“, sagt er. Hätte er nicht dann die Übernahme des Verfahrens ablehnen sollen? Der Prälat hebt die Schultern: „Dann hätte es ein anderer gemacht.“ Vielleicht, sagt er, komme das Kirchenrecht hier an seine Grenzen.

Es kommt an seine Grenzen, sagt Thomas Schüller, in Münster Professor für Kirchenrecht. Wenn man innerhalb des Systems denke, könne man Wolf wenig vorwerfen. Das Problem sei die Art des Verfahrens – ohne die Möglichkeit zu eigener Recherche. „So schützt die Glaubenskongregation zwei Kardinäle und den emeritierten Papst“, sagt Schüller.

In München sagt Bistumssprecher Bernhard Kellner, das Erzbistum lasse gerade alle Akten möglicher Täter neu untersuchen – gerade auf die Frage hin, wo Verantwortliche versagt haben. Mit deprimierenden Ergebnissen sei zu rechnen. Auch mit neuen Konflikten. Das Erzbistum Köln musste die Vorstellung eines Untersuchungsberichts abblasen, weil einstige Verantwortliche mit Klage drohen.

H. selber lässt über das Bistum Essen ausrichten, dass er kein Interesse an einem Gespräch habe. Es heißt, er sehe sich nach wie vor als Opfer.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.09.2020 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Seit Jahrhunderten geht das schon so und es ändert sich nichts.
Die Pfaffen können machen was sie wollen denen passiert nichts.
Eine Schande ist das.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Diesen Kinderschändern kann nicht’s passieren ! Die sind ALLE im Buch der Lebenden im Vatikan eingetragen und somit als Menschen und NICHTPERSON anerkannt.
Auf Menschen gibt es juristisch keinen Zugriff !
Nur auf PERSONAL oder über einen Staat auf die natürliche Person.

Das Spiel der MASKE !!!

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

und woanders gelesen
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD) hat die Mitgliedschaft in der AfD für unvereinbar mit einer Zugehörigkeit zu ihrem Verband erklärt

Lauter dusslige Kühe …entweder ungeöffnet zurück oder ab auf die Weide …. potente Bullen warten schon

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

gerhard doofe Weiber eben. Auch wenn ich sehe Omas gegen Rechts kommt mir das Kotzen.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Diese Omas gegen Rechts …. ob die jemals Flucht und Vertreibung aus Ostpreußen und Schlesien miterlebthaben …da habe ich arge Bedenken.