Bericht: Hunderte Rechtsextremismus-Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler im September 2018. (imago / C. Hardt)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler im September 2018. (imago / C. Hardt)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht offenbar mehr als 350 Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus in den deutschen Sicherheitsbehörden.

Dies gehe aus dem erstmals erstellten Lagebericht zu dem Thema hervor, berichtete die Zeitung „Welt am Sonntag“. Das als vertraulich eingestufte Dokument beleuchtet demnach den Zeitraum von Anfang Januar 2017 bis Ende März 2020. Nach Angaben des Blattes wurden die meisten rechtsextremen Verdachtsfälle unter den Bundesländern in Hessen gemeldet. Das dortige Innenministerium erkläre dies damit, dass bereits seit zwei Jahren besonders intensiv in diesem Bereich intern ermittelt werde.

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.09.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

§ 238
Nachstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

So so, rechtsextreme Vorkommnisse sind also belastbare Erkenntnisse von Bundesbürgern, die die Lüge der angeblichen BRD-Staatlichkeit verinnerlicht haben.

Wurde ja mal Zeit, daß steter Tropfen bei Behördenmenschen etwas bewirkt und diese Menschen nachdenklich werden, ob auch sie angelogen werden.
Die nichtstaatliche BRD-Regierung verweigert bislang auf breiter Front den sachlichen Dialog und stuft belastbare Erkenntnisse als Reichsbürgerthemen ein.

Sie wollten doch schon immer in einem echten Staat Staatsbürger sein?

Die BRD hat jedenfalls keine eigene Staatsbürgerschaft, warum wohl?
Weil die BRD kein Staat ist.

Der mitlesende staatenlose verfassungslose Verfassungs- und Landschutz ist entsetzt… ich du er sie wir…keine BRD Staatsbürgerschaft ?

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
3 Jahre zuvor

Wie der Herr so sein Geschirr!

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Der Hammer…..Claus Kleber wird auch in Zukunft im ZDF-Nachrichtenmagazin „heute journal“ zu sehen sein. Der Moderator hat seinen Vertrag trotz seines Alters von 65 Jahren um weitere sechs Monate verlängert.

Kassiert der dann Gage u. Rente…von unseren Gebühren ???

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Die Deppen haben es drauf und stellen ein ganzes Volk unter Generalverdacht.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Hab irgendwo gelesen der Kleber kriegt 600.000 Gehalt im Jahr. Ein Unding.