Corona-Stasi auf der Privatparty: Das Gesundheitsamt feiert mit

Demnächst in Ihrer Nachbarschaft? Großeinsatz Kindergeburtstag? (Foto: Imago/Becker&Bredel)
 

Zustände, die man bislang nur vom berüchtigten Treiben der Religionspolizei im Iran kannte, wo das private und Sozialleben der Bürger lückenlos überwacht wird, halten inzwischen auch in Deutschland Einzug – allerdings geht es hier nicht um „umislamische“ Umtriebe, westliche Musik oder verbotene liberale Kultureinflüsse, sondern um „Infektionsschutz“. Doch die Methoden sind dieselben.

So machte nach Bayern und Berlin diese Woche auch Nordrhein-Westfalen einen Riesenschritt in Richtung Totalüberwachung seiner Bürger – und will nun vor allem den feierfreudigen Jugendlichen zuleibe rücken, die infolge geschlossener Clubs und Discotheken sowie zuletzt auch immer restriktiver eingeschränkten Zusammentreffen im öffentlichen Raum nur noch den Privatbereich als letztes verbliebenes Refugium für soziale Kontakte nutzen können. Ab sofort müssen in NRW Privatfeiern zwei Wochen zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Nach dem konkreten Zweck und der gesundheitspolitischen Verhältnismäßigkeit fragt hier schon lange keiner mehr – und offenbar auch nicht nach der eindeutigen und bedingungslosen Geltung des Grundgesetzes. Dieses wird durch deutsche Politiker im immer wilder galoppierende Corona-Wahn inzwischen mit einer Leichtfertigkeit beiseite gewischt und ignoriert, dass einem bange werden kann. Unverletzlichkeit der Wohnung, Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung – nichts von alledem bleibt übrig im Corona-Regime ohne Sinn, Maß und Verstand.

„Großfamilien“ ignorieren Auflagen, Biodeutsche dürfen die Konsequenzen ausbaden

Besonders ärgerlich an der vom Düsseldorfer CDU-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann verfügten Anmeldepflicht, die im Kontext weiterer Verschärfungen zum Führen von Kontakt- und Gästelisten erlassen wurde und über die die „Westfälische Allgemeine“ vorgestern als erste berichtet hatte: Es handelt sich dabei um Konsequenzen aus Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bei der Hochzeitsfeier in Hamm vor mittlerweile vier Wochen, die als Ursprung einer seitherigen „Welle“ ausgemacht wurde – einer Welle, die nur in Positivtestungen, jedoch überhaupt keinen steigenden Krankenzahlen besteht und die trotzdem für eine geschürte Hysterie herhalten muss, als sei Hamm ein zweites Bergamo mit Kliniküberlastung am Anschlag und Todesfällen.

Besagte Hochzeitsfeier jedoch war wieder einmal das Produkt „parallelgesellschaftlicher“ Eigenmächtigkeiten, also von ausländischen Großgruppen, die sich – anders als beflissene deutsche Masken-Michel – eben nicht an Regeln und Gesetze hielten (so sinnlos und fragwürdig diese auch sind), sondern – ebenso wie auch Moscheegemeinden und muslische Trauergesellschaften – die Corona-Auflagen missachteten. Als Folge davon dürfen nun kollektiv alle Jugendlichen im Land die staatliche Reaktion ausbaden – und müssen jedes private Vorglühen oder häusliche Privatfeten fortan nicht nur streng-bürokratisch „anmelden“, sondern können auch mit unangemeldeten Behördenbesuchen zu nächtlicher Stunde rechnen. Die einzige spannende Frage, die sich hier noch stellt ist diese: Wie lange lassen sich die Bürger in diesem Land diese Groteske eigentlich noch bieten? (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 26.09.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Auszug
#alle Jugendlichen im Land die staatliche Reaktion ausbaden – und müssen jedes private Vorglühen oder häusliche Privatfeten fortan nicht nur streng-bürokratisch „anmelden“, sondern können auch mit unangemeldeten Behördenbesuchen zu nächtlicher Stunde rechnen.#
Auszug Ende
Mit einem „Besuch“ müssen die Jugendlichen nicht rechnen. Die #B.# sind so faul, so stinkend faul, DIE kommen nicht. Ausserdem sind die ab Freitagmittag „alle“ on Tour Ihre Grauen Zellen in aller Welt rauszuvervöXXXn.
Auszug
#Ab sofort müssen in NRW Privatfeiern zwei Wochen zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden.#
Auszug Ende
Das gab es nach dem Krieg als Besatzerverordnung!
Hab ich doch diese Woche geschrieben. Mit dem 2+4 Vertrag sind wir auf Besatzerrecht von 1945 zurückgefallen!
BEFEHL DES KOMMANDIERENDEN STADTKOMMANDANTEN!