Skandalurteil: Zuwanderungskritiker dürfen im Internet zensiert werden – MEINUNGSFREIHEIT IM NETZ STEHT AUF DEM SPIEL

Nun ist das erstinstanzliche Urteil in einem möglichen Präzedenzfall da – und die freie Gerichtsbarkeit entschied dabei nicht für die Meinungsfreiheit, sondern für das digitale Hausrecht des US-Internetriesen YouTube. Geklagt hatte ein bekannter österreichischer politischer Aktivist und Vlogger. Die Entscheidung könnte aber weitreichend sein und das freie Wort im Netz nachhaltig beschädigen.

Kommentar von Alfons Kluibenschädl.

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: Auf Zuruf einer umstrittenen, linken US-Denkfabrik sperrte vor einigen Monaten unter anderem YouTube die Nutzerkonten des heimischen Identitären-Chefs Martin Sellner. Der Wiener klagte daraufhin die Videoplattform und verwies auf deren marktbeherrschende Stellung, Rechtsexperten räumten ihm realistische Chancen ein. Nun kam der Rückschlag – der aber weitreichendere Folgen hat, die nicht nur den 31-Jährigen betreffen. Denn die Begründung erteilt praktisch den Freibrief zur Zensur zuwanderungskritischer Stimmen.

Botschaft des Urteils: „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“

Freilich: Die klagende Partei ist auch innerhalb des dritten Lagers nicht für Jedermann wirklich konsensfähig, seine Kritiker sind zahlreich. Manche Patrioten sind sogar der Meinung, dass dessen Bewegung dem Vorankommen des patriotischen Spektrums mehr schadet als sie nützt – und diese Meinung wissen sie oft auch zu begründen. Es geht diesmal aber um keine „interne“ Bewertung – und auch nicht darum, ob man auch für Randpositionen aller Art das freie Wort einfordern soll, solange sie friedlich vorgebracht werden.

Es geht vielmehr darum, dass die Sperre als Katapult für die Mundtotmachung jeglicher Kritik an Masseneinwanderung und deren Folgen dienen kann. Denn die Richterin sieht etwa in der Erwähnung gehäufter Straftaten von Ausländern eine Anstiftung „zur Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit“. Dies gilt auch für den Vorwurf, einige Elemente würden sich radikal organisieren – Stichwort Islamismus – oder aggressiv gegenüber der Aufnahmegesellschaft verhalten. Es geht nicht um Sellner, sondern ums Prinzip: Sogar Sebastian Kurz und Peter Pilz könnte dieses Schicksal somit theoretisch drohen.

Ethnische Vielfalt darf offenbar nur „Bereicherung“ sein

Besonders unglaublich ist dann die folgende Begründung, weshalb die YouTube-Sperre in Ordnung sei: „Darüber hinaus wertet der Kläger die ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt als Schwäche der Gesellschaft, was ebenfalls den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach bereits aus, dass die ethnische Vielfalt eine Quelle der Bereicherung für demokratische Gesellschaften ist und keine Bedrohung„.

Auf gut deutsch: Jeder, der sich gegen Multikulti ausspricht, ist ein übler Hetzer. Die „Vielfalt“ – und komme sie noch so mit Verwerfungen wie Parallelgesellschaften ist nicht zu hinterfragen, sie kann nur Bereicherung sein. Wer nicht der Meinung der Meinungswächter ist, über dem schwebt das Damoklesschwert der Zensur – und haben ihre Meinungsfreiheit auf den Portalen mit Quasi-Monopolstellung verwirkt. Die Befürchtung der FPÖ, der Kampf gegen angeblichen „Hass im Netz“ sei ein Vorwand, um bestimmte Meinungen zu kriminalisieren, scheint sich also bereits zu bewahrheiten, noch ehe das umstrittene Gesetzespaket in Kraft tritt.

Demographische Realität anzusprechen ist „Hassrede“

Wer an dieser Stelle immer noch glaubt, solche Entscheidungen dienten nur dazu, möglicherweise „radikalen“ Standpunkten keine Bühne zu bieten, irrt. Dies macht eine andere Passage im Richterspruch deutlich: „Selbst wenn der Kläger […] eine gewaltlose und nicht radikale Vorgehensweise […] betont, ändert dies nichts am gleichzeitig propagierten Aufruf zur Hassrede, insbesondere durch Verbreitung der nicht evidenzbasierten Theorie von ‚großen Austausch’“.

Angesichts des Umstandes, dass Wiener ohne Ausländerhintergrund in ihrer eigenen Heimatstadt bereits in der Minderheit sind, ist bereits die Ansicht, ein demographischer Wandel sei „nicht evidenzbasiert“, an Kuriosität nicht zu überbieten. Dass allerdings schon das Ansprechen dieser Verschiebungen der Mehrheitssituation verhetzend sei, alarmiert. Ebenso der Umstand, dass ein theoretisch möglicher ehrlicher Irrtum als Problem gilt und es gar keinen Unterschied macht, ob man friedlich darauf hinweist.

Jede Kritik könnte bald Opfer der Zensur werden

Zwar kennt Österreich keine rechtlich bindenden Präzedenzfälle. In aller Regel ist der Grundsatz, ähnliche Fälle auch gleich zu entscheiden, aber in der Rechtsphilosophie tief verankert. Und eine Argumentation wie jene des Handelsgerichts kann zur mächtigen Waffe der Zensur gegen jegliche Kritik am linksliberalen Zeitgeist dienen. Personen, die etwa „nicht evidenzbasierte“ Theorien zur Gefährlichkeit von Corona oder der Wirksamkeit der Maskenpflicht haben, könnten als nächste das Schicksal erleiden, ihre digitale Meinungsfreiheit zu verlieren.

Dass die „ausgelagerte Zensur“ hier einfach drüber fährt, zeigte sich schon diese Woche. Eine kritische Rede der FPÖ-Politikerin Dagmar Belakowitsch im Nationalrat zu den türkis-grünen Corona-Maßnahmen wurde von Facebook verborgen – angeblich gehe es um vermeintliche „Gewaltdarstellungen“ – Wochenblick berichteteJeder Politiker, jedes Medium, jede Privatperson kann mit gerichtlichem Sanktus mundtot gemacht werden – wenn sie mutig genug sind, unbequeme Wahrheiten, die nicht dem geltenden Zeitgeist entsprechen, zu äußern.

Zensurfreie Alternativen bereits heute nutzen!

Als freies Medium, das stets Ross und Reiter benennt, werden solche Skandal-Urteile uns nicht davon abhalten, den mündigen Bürger auch zu komplexen Sachverhalten mit allen Informationen auszustatten und auch einmal den Vertretern der unpopulären Sichtweise eine Stimme zu geben. Gleichzeitig wissen wir: Auch wir und sogar Sie als kritischer Bürger sind von den Meinungswächtern solcher Plattformen nicht akzeptiert, sondern nur geduldet. 

Quelle: wochenblick.at vom 27.09.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Wo es keine Meinungsfreiheit gibt kann auch keine auf dem Spiel stehen.

Hagen
Hagen
3 Jahre zuvor

Dieses Urteil ist jenseits einer demokratischen Rechtssprechung, vielmehr die persönliche Ansicht, dieser, offensichtlich stark links orientierten Richterin. Diese Frau ist eine Gefahr für die Demokratie und fördert linksradikales Gedankengut und hat sich mit dieser Unrechtssprechung für die Position einer Richterin selbst disqualifiziert.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Warum „hört“ ihr noch auf Politiker?
Seht euch an, was sie leisten und dann wißt ihr, was für Bockmist geliefert wird.
Lebe lieber nach KANTs Maxime und schade niemanden…
Dein Tun sei Vorbild

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Wo bitte gibts eine Meinungsfreiheit? Die Menschen werden doch zensiert wo es nur geht. Wer anderer Meinung ist als die Politik wird diffamiert und ausgegrenzt.