Deutschland – Berliner Polizeipräsidentin will Versammlungsfreiheit weiter einschränken

 

Berliner Polizeipräsidentin will Versammlungsfreiheit weiter einschränken
Nur noch 100 Teilnehmer bei Demos in Berlin? Polizeipräsidentin Barbara Slowik zieht das in Erwägung.

Allein im September seien in Berlin 1.054 Versammlungen angemeldet worden, von denen mehr als 700 tatsächlich stattgefunden hätten. Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hält eine Beschränkung auf 100 Person wegen Corona für angebracht.

Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat sich im Falle weiter steigender Infektionszahlen für eine erneute Einschränkung der Versammlungsfreiheit ausgesprochen.

„Wenn die Zahlen sich aber so weiterentwickeln sollten, denke ich, muss man dringend auch wieder darüber nachdenken, die Versammlungsfreiheit vorsichtig erneut einzuschränken, vielleicht wieder auch auf zum Beispiel 100 Personen“, sagte sie der Berliner Morgenpost. „Und mir ist sehr bewusst, welch hohes Gut die Versammlungsfreiheit ist, gerade in diesen Zeiten der Corona-Pandemie. Das ist auch unbestritten.“ Versammlungen seien auch in dieser Situation nach wie vor möglich, „aber eben nur begrenzt“.

Große Versammlungen und Demonstrationen führten dazu, dass Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet an einem Ort zusammenkämen und auch aus dem übrigen Land und dem Ausland Menschen anreisten, so Slowik. Auch die eingesetzten Sicherheitskräfte kämen aus dem gesamten Deutschland. „Große Versammlungen führen wirklich dazu, Menschen sehr konzentriert zu durchmischen. Das ist einfach so. Und das, glaube ich, wird man irgendwann noch mal überdenken müssen.“ Allein im September seien in Berlin 1.054 Versammlungen angemeldet worden, von denen mehr als 700 tatsächlich stattgefunden hätten. „Keine Stadt in Deutschland hat auch nur annähernd vergleichbare Zahlen.“

(dpa/rt)

Quelle: Russia Today (RT) vom 12.10.2020 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
12 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Was mischt sich der ohne Dienstmütze aber mit vergoldeten Gurkenschalen am River ein? Wir haben Pandemie und da der der Gesundheitsirrenminister das Polizeirecht. Und nicht der Polizei Dr. Postel. Nuuuurrrr gut die drehen durch!

Alexander Berg
3 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Das ist nur eine geistige Pandemie, wo der Gesellschaft ihre anerzogene Gehorsamsbereitschaft gespiegelt wird, die die Grundlage für einen „gut gehenden“ Faschismus sowie „gut gehende“ Diktaturen darstellt.

Dabei ist es sinnvoll, sich sowohl vom anerzogenen Verhalten der Feindbildprojektion zu lösen, neben den damit zu rechtfertigenden Verdrängungskonzepte, welche ein Teil der anerzogenen und fragwürdigen Denk- und Verhaltensweisen sind, die sich die Gesellschaft gegenseitig erlaubt und auf diese Weise aktiver Teilnehmer des Systems ist.

Det
Det
3 Jahre zuvor

Seit dem 3. Oktober 1990, auf der Grundlage des Rechtsaktes der Alliierten in Berlin,
vom 2. Oktober 1990, ist die Verfassung und Gesetzgebung des Landes Berlin
vollständig erloschen !!!
Mit anderen Worten:
Alles was der jetzige Senat und das Abgeordnetenhaus tut, geschieht ohne verfassungsmäßige Grundlagen!!!
Noch nicht einmal die Anmeldungen zu den Demos wären notwendig gewesen,
aufgrund des „Besonderen Status“ von Berlin, eben weil dort durchgehend, von
1933 an, die Reichsverfassung noch gilt und die gewährt den Bürgern
im Artikel 123 Versammlungsfreiheit.

Wenn die Berliner nicht in der Lage sind davon Gebrauch zu machen
ist denen auch nicht mehr zu helfen !!!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Klar weil die Dame ihren Laden nicht im Griff hat und unfähig ist.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Seit wann kann die Polizei Gesetze ändern? Sie kann allenfalls Ideen präsentieren, aber die verpflichten niemanden zu irgend etwas.

„Seit dem 3. Oktober 1990, auf der Grundlage des Rechtsaktes der Alliierten in Berlin, vom 2. Oktober 1990, ist die Verfassung und Gesetzgebung des Landes Berlin vollständig erloschen !!!“

Da haben die Berliner aber Glück gehabt, dass sie sich 1995 eine neue Verfassung gegeben haben. Auch hat man nichts davon gehört, dass die Alliierten das Abgeordnetenhaus irgendwie bei der Gesetzgebung gestört hätten. Einen solchen Rechtsakt hat es schlicht nie gegeben. Falls doch, bitte belegen.

Det
Det
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Der Rechtsakt war die Inkraftsetzung des „Übereinkommens zur Regelung
bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990,
Teil II , Nr. 36, Tag der Ausgabe : Bonn , den 2. Oktober 1990 !!!

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  Det

Da steht aber nichts davon, dass Verfassung und Gesetzgebung des Landes Berlin vollständig erloschen sind. Falls doch, bitte belegen.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Gab es über die neue Verfassung eine Volksabstimmung, wie das bei Verfassungen so üblich ist ?
In Kleinistanbul kenne ich mich nicht so aus. Na ja, wer besucht schon so eine häßliche Stadt ?

Det
Det
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Das jetzige „Land Berlin“ ist eine Firma, die es nach dem Rechtsakt nicht geben dürfte, … da bestimmt der Eigentümer welche Musik gespielt wird und ja, die machen auch Verfassungen, nennen es jedenfalls so, aber wenn eine
Firma eine Verfassung erstellt, ist das eine echte Verfassung,
wo der/die Eigentümer das Sagen haben?? Ich denke, „nicht“,
und deshalb geschieht alles was sie in bezug auf die Bürger anpacken durch nicht offengelegte Verträge und die sind
hier auf deutschem Boden verboten. Allein schon der § 123
BGB „Arglistige Täuschung“ ist dann erfüllt; das Problem ist nur, dass es im Moment dafür keine geeignete Gerichte gibt,
weil man dafür gesorgt hat, dass es sie nicht gibt.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

„Gab es über die neue Verfassung eine Volksabstimmung, wie das bei Verfassungen so üblich ist ?“

Du wirst lachen: die gab es, obwohl das keineswegs zwingend und noch nicht mal üblich ist. Die Alliierten hat das übrigens gar nicht weiter gestört, die waren damals längst verschwunden.

shirin sahin
shirin sahin
3 Jahre zuvor

Oh haben die Alle eine scheißende Angst weil an den Stühlen schön gesägt wird! Es dauert nicht mehr lange!!! Und dann feiern wir! Der Schampus steht schon kalt! Die fallen wie die Kegel! Leute…….. ich kann es einfach nicht mehr erwarten!!!!!!!!!!!!!

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Ich warte auch sehnsüchtig auf den grossen Knall.