Bericht: Corona-Sonderrechte für Gesundheitsminister sollen weiter gelten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Bundespressekonferenz (AFP / Tobias Schwarz)
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Bundespressekonferenz (AFP / Tobias Schwarz)

Die Regierung plant einem Medienbericht zufolge, die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Spahn in der Corona-Krise über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern.

Eine entsprechende Vorlage werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt, schreibt die „Rheinische Post“. Der Gesetzentwurf räume dem CDU-Politiker weitgehende Befugnisse ein. So dürfe Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich sei. Dies betreffe beispielsweise den nationalen Reiseverkehr. Der Minister könne etwa Vorschriften für Flug- und Seehäfen erlassen, wenn die Infektionslage dies erfordere.

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.10.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

So eine Macht wird dem fetten Marterpfahl nicht gefallen, ganz und gar nicht.
Er wird sich und seine merkwürdige Frau auf einen Umzug nach Brüssel einrichten müssen. Keiner weiß so richtig ob es ein Außenlager oder die Zentralle zum Vorhof der Hölle ist. Es ist unglaublich wie sie 500 Millionen Europäer von vermutlichen nicht Menschen aus der Irrenanstalt entflohenen drangsalieren lassen. Es wird mit keinem Wort oder Hinweis mehr von Toten an Corona verstorbenen gesprochen. Es geht nur noch um infizierte und Infektionen verhindern. Also wieder im etwas was man nicht sehen kann, was aber teuer bezahlt werden muß. Gibt es wirklich so viele Flöten das jeder von diesen vermutlichen VerbrXXXn eine hat um Menschen zu fangen?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Ein Bankster erläßt medizinische Verordnungen ?

Krank, einfach nur noch krank !

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Hinter jeder „Verschwörungstheorie“ steckt ein Funken Wahrheit !
Wer hat hier Angst ?

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

„So dürfe Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich sei. Dies betreffe beispielsweise den nationalen Reiseverkehr. Der Minister könne etwa Vorschriften für Flug- und Seehäfen erlassen, wenn die Infektionslage dies erfordere.“

Dass der Bundesgesundheitsminister Rechtsverordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen kann, ist wahrhaftig keine Neuigkeit. Übrigens kann er es auch jetzt nicht – die Bundeskanzlerin muss immer mitzeichnen. Gegebenenfalls auch die anderen Fachminister, so weit sie betroffen sind (Verkehr, Inneres, …)