Schleswig-Holstein: Gericht lehnt Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

11.06.2020, Schleswig-Holstein, Westerland/Sylt: Ein gebrauchter Mundschutz mit Resten von Lippenstift liegt am Strand vor der Strandpromenade von Westerland auf Sylt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther besuchte am Donnerstag die Nordseeinsel um sich ein Bild von der aktuellen Lage auf der Insel zu machen. (zu dpa «»Sehr diszipliniert« - Sylt gut vorbereitet für Saison») Foto: Christian Charisius/dpa | Verwendung weltweit (picture alliance / Christian Charisius)
Ein Mund-Nasen-Schutz am Strand von Sylt (picture alliance / Christian Charisius)

Das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten hat in Schleswig-Holstein Bestand.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig lehnte den Eilantrag einer Familie aus Nordrhein-Westfalen ab, die von heute an Urlaub auf Sylt machen wollte. Zur Begründung hieß es, das Interesse der Bevölkerung am Schutz vor dem Coronavirus sei höher zu bewerten als das Interesse der Familie an einer touristischen Reise.

In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Gerichte gestern anders entschieden und das Verbot für rechtswidrig erklärt. FDP und Linke begrüßten die Entscheidung. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Kessler, sagte im Deutschlandfunk, durch derart unsinnige Verbote verliere die Bevölkerung auch das Verständnis für sinnvolle Maßnahmen. FDP-Chef Lindner forderte auf Twitter, die Landesregierungen sollten das Beherbungsverbot überall aufheben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.10.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Jeder der etwas von abartigen verkommenen Dreckes Kommunismus weiß, der erkennt was uns „blüht“ wer aus seinem Orts Kz raus will muß Anträge stellen die die Stasi bearbeitet!