Gerichte greifen härter durch bei Verstoß der Maskenpflicht als bei Mördern und Vergewaltigern

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.10.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

So ist es schon -leider.
Hat ein „Geflüchteter“ eine Frau vergewaltigt lässt man ihn laufen weil er ja
1. traumatisiert ist
2. in seinem Land das normal ist und zur Kultur gehört

Die Richter wollte ich gerne in Workuta sehen.

sehender
sehender
3 Jahre zuvor

FALSCH ULRIKE ,

FACHKRAFT FÜR HALBKREISTECHNIK ,

wird dringend benötigt !!!

sehender

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Ich finde es schade, dass hier auf dem Blog nur noch Vorgefertigtes veröffentlicht wird, was in der Regel beim gewohnten Denker auch nur zu den gewohnten Reaktionen und Kreisverkehr führt. Weder das eine, noch das andere reichen dazu aus. Das hat ein Bekannter auch gestern auf einer Aufklärungsveranstaltung bemerkt. Wo sind die einstigen Ambitionen hin, wie sie noch in 2012/13 zu erkennen waren?