Gericht kippt Beherbergungsverbot für Mecklenburg-Vorpommern

Roter Backsteinbau mit rotem Dach aus Dachziegeln und Bäumen im Sommer

Bild: Oberverwaltungsgericht in Greifswald

In Mecklenburg-Vorpommern sind die bislang geltenden Beherbergungsbeschränkungen für Urlaubsgäste aus Corona-Risikogebieten gerichtlich gekippt worden. Zwei Hotelbetriebe hatten gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gab am Dienstag den Eilanträgen statt.

Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Urlaubsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit.

Quelle: Münchner Merkur vom 20.10.2020 


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