Hartes Urteil in Bonn – Horror nach Firmenfest: Syrer vergewaltigte 37-Jährige

 

BONN/HENNEF – Das alljährliche „Oktoberfest“ für die Mitarbeiter einer Pflegeklinik in Hennef endete in der Nacht zum 7. September 2019 für eine 37-Jährige mit einer völlig unerwarteten Katastrophe. An dem Abend war die zweifache Mutter mit einem Dirndl zu dem Firmenfest in einem Hennefer Wirtshaus erschienen.

Vergewaltigung: Täter zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

Die sympathische Kollegin sei angeheitert und gut gelaunt gewesen, hieß es später. Als sie nachts um zwei Uhr nachhause gehen will, trifft sie vor der Tür einen Kollegen, der ebenfalls im Aufbruch ist. Da der 33-jährige Familienvater bei ihr um die Ecke wohnt – ihre Kinder gehen in denselben Kindergarten –  schlägt sie vor, gemeinsam zu gehen. Auf dem Heimweg jedoch kommt es zu einer schweren Vergewaltigung. Davon jedenfalls gehen die Richter der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts aus. Sie verurteilten den 33-Jährigen, der 2014 mit seiner Familie als Flüchtling aus Syrien gekommen war, zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Vergewaltigung: Verurteilung trotz dünner Beweislage

Dieser Vergewaltigungs-Fall sei nicht ohne Brisanz, so der Kammervorsitzende Jens Rausch im Urteil, es sei nicht einfach gewesen, zu einer Entscheidung zu kommen. Nicht zuletzt, weil die Beweislage eher rudimentär war und der Angeklagte nicht gesagt hat, „was an dem Abend in seinem Kopf vor sich ging“. Der 33-Jährige, der seit 2015 als Putzhilfe in der Einrichtung gearbeitet hat,  hatte erklärt, er sei an dem Abend betrunken gewesen, habe sich kaum auf den Beinen halten können, sei auf dem Heimweg auch gestürzt. Seine Kollegin habe ihm sogar geholfen, aufzustehen und ihn an der Hand geführt. An sexuelle Übergriffe könne er sich nicht erinnern.

Vergewaltigung: Opfer hatte Todesangst

Auch die Erinnerungen der Zeugin, so Rausch, seien „bruchstückhaft“ gewesen. Dennoch hatte die Kammer keinen Zweifel an ihrer Aussage: „Sie hat die Wahrheit gesagt“, hieß es im Urteil. Da es zwischen den beiden zuvor keinen persönlichen Kontakt gegeben habe – auch nicht während der Feier – gäbe es „keinerlei Motiv für eine Falschbelastung“.

Auf dem Heimweg soll der Angeklagte – „einem Flirt wohl nicht abgeneigt“ –  seine Begleiterin „durch einen Schlenker“ absichtsvoll zu Fall gebracht, sich dann auf sie gelegt und eingedrungen sein. Ihre Bitte, ihr nichts zu tun, habe er in „seiner Enthemmung nicht akzeptiert“. Als die 37-Jährige flüchten wollte, holte er sie wieder ein und hielt sie fest. In diesem Moment, so hatte es die 37-Jährige erzählt, habe sie plötzlich die Befürchtung gehabt, er könne sie umbringen. In ihrer Todesangst sei sie dann auf seine Avancen eingegangen. Sie habe ihn sogar getröstet, dass das nicht so schlimm sei.

Vergewaltigung: Täter ebenfalls zu Schmerzensgeld verurteilt

Eine Botschaft, die den Syrer „in Konfusion gestürzt haben könnte und glauben ließ, dass das alles nicht so schlimm sei“. Als er am nächsten Morgen vorübergehend festgenommen wurde, war  er völlig bestürzt, vielleicht auch – so Rausch – „erschrocken über sich selbst“. „Da er keine Erklärung für sein Verhalten hatte, beschloss er, sich an nichts mehr erinnern zu können.“ Zu der Zeugin soll er jedoch zum Abschied gesagt haben, dass es ihm leid tue.

Der Vorfall hat die 37-Jährige und ihre Familie völlig aus der Bahn geworfen. Die Kammer verurteilte den Angeklagten auch, dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. (ucs)

Quelle: Kölner Express vom 19.10.2020 und politikversagen.net vom 21.10.2020


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Ab mit dem Kerl nach Syrien in den Knast. Nicht hier durchfüttern. Und seinen Clan gleich mit abschieben.