Ein Staatsrechtler fällt zu den erneuten Lockdown-Beschränkungen ein eindeutiges Urteil: Es ist klar erfassungswidrig.
Der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen hält laut Welt die erneut am Parlament vorbei verhängten willkürlichen Corona-Einschränkungen für klar verfassungswidrig. Er erwartet, daß die flächendeckende Schließung der Gastronomie, Hotels und Kultureinrichtungen von Gerichten schnell wieder gekippt würden. Die Schließung dieser Branchen sei von Gerichten bereits eindeutig als unzulässig angesehen worden: „Ich frage mich: Lesen die Politiker keine Urteile?“, so der Wissenschaftler. Friedhelm Hufen fordert dafür mehr Kontrollen im privaten Bereich.
Bundeskanzlerin Merkel und ihre Ministerpräsidenten wären offenbar dem Motto gefolgt, „alles zu verbieten, „was Spaß macht“ und daher vermeintlich überflüssig sei“, so Professor Hufen, der an der Mainzer Gutenberg-Universität im Bereich Verwaltungsrecht tätig ist. Er halte Kunst und Kultur für lebenswichtig, selbst im Zweiten Weltkrieg hätten Menschen das verstanden: „Mitten in den Trümmern haben die Orchester gespielt“, erinnert er.
Einer Umfrage nach ist nur ein Drittel der Bevölkerung gegen die neuen Corona-Maßnahmen – darunter vor allem die „widerspenstigen“ Ostdeutsche und Selbstständige. Neben panischer Angst könnte auch das ein Grund sein, warum angeblich die Mehrzahl der Bürger sich auf einen weiteren „Urlaub“ freuen: „Es gibt in meinem Umfeld einige, die sich über einen Lockdown freuen, weil sie ungern zur Arbeit gehen. Dass man vielen Selbständigen jetzt vollends die berufliche Basis zerstört, passt zum Zeitgeist. Da wird in vielen Fällen nichts mehr zu retten sein und ich wundere mich, dass die Betroffenen das doch recht still hinnehmen. Vermutlich, um nicht negativ aufzufallen und dadurch gebrandmarkt zu werden“ so ein Welt-Leser im Kommentarbereich. (MS)
Quelle: journalistenwatch.com vom 30.10.2020
Staatsrechtler ohne Staat, was ist das für einer? Wie Geld ohne Währung???
Mal abwarten wie lange er sich noch so nennen darf