Urteil: Maskengebot bei „Querdenken“-Demo in Karlsruhe aufgehoben

Demonstration gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen am 9.08.2020 in Dortmund. Über den Menschen ist ein Plakat mit der Aufschrift "Querdenken" angebracht. (imago/Cord)
Die Initiative „Querdenken“ hat bereits in mehreren Städten – wie hier in Dortmund – gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. (imago/Cord)

Die Teilnehmer des für heute in Karlsruhe geplanten Protests der Initiative „Querdenken“ gegen Corona-Beschränkungen müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und hob damit eine entsprechende Auflage der Stadt auf. Zur Begründung heißt es, die Vorgabe greife zu stark in die Versammlungsfreiheit ein. Durch den „stationären Charakter“ der Demonstration und die angemeldete Personenzahl von 500 gehe man davon aus, dass der Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern von 1,50 Metern einzuhalten sei. Sollten sich diese nicht daran halten, bestehe für die Stadt die Möglichkeit, kurzfristig weitere Auflagen zu erlassen. Gegen das Maskengebot hatten die Organisatoren der Demo geklagt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 31.10.2020

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments