- Die Initiative „Querdenken“ hat bereits in mehreren Städten – wie hier in Dortmund – gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. (imago/Cord)
Die Teilnehmer des für heute in Karlsruhe geplanten Protests der Initiative „Querdenken“ gegen Corona-Beschränkungen müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und hob damit eine entsprechende Auflage der Stadt auf. Zur Begründung heißt es, die Vorgabe greife zu stark in die Versammlungsfreiheit ein. Durch den „stationären Charakter“ der Demonstration und die angemeldete Personenzahl von 500 gehe man davon aus, dass der Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern von 1,50 Metern einzuhalten sei. Sollten sich diese nicht daran halten, bestehe für die Stadt die Möglichkeit, kurzfristig weitere Auflagen zu erlassen. Gegen das Maskengebot hatten die Organisatoren der Demo geklagt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 31.10.2020