Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Vorgezogener Karneval in Düsseldorf: Stadtweite Maskenpflicht bei 25.000 Euro Bußgeldandrohung

Masken-Irrsinn in Düsseldorf (Foto:Imago/Döring)
 

Wenn völlig anlasslose Testungen zu völlig aussagelosen (da massiv fehlerbehafteten) Positivergebnissen führen, die uns als „Neuinfizierte“ verklickert werden; wenn dann die aufaddierte Summe dieser „Neuinfizierten“ binnen 7 Tagen irgendwelche völlig willkürlich gezogenen „Obergrenzen“ überschreitet; und wenn dann zur „Senkung“ dieser Zahlen nie dagewesene behördliche Schikanen greifen: Dann weiß man, dass man sich im Corona-Psychotenstadl Deutschland befindet.

Und weil – was absehbar war – eine derart unwissenschaftlich herbeigemessene „Welle“ natürlich mit keiner einzigen der Maßnahmen bekämpft werden kann (selbst in Berchtesgaden, wo die Söder-Alarmisten bereits eine Woche vor dem Rest der Republik ihre Lockdown-Geilheit in die Tat umsetzten und wo sich das Infektionsgeschehen dennoch nennenswert abschwächt), da müssen von den staunenden Pandemikern in den Amtsstuben eben immer neue Gängelungen und Gegenmaßnahmen ausprobiert werden – welche fatalen Nebenwirkungen sie auch haben mögen.

Und so verfiel denn die Stadt Düsseldorf –  aufgrund einer „7-Tage-Inzidenz“, die den Wert 200 überschreitet – gestern auf den Gedanken, einfach mal flächendeckend und stadtweit (mit Ausnahme einiger Grünflächen) eine durchgehende Maskenpflicht im Freien zu verfügen. Wie die „Rheinische Post“ (RP) schreibt, gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. „Rad- und Autofahrer sind ausgenommen“, heißt es. Noch. Wie großzügig.

Vorgezogene Stunde der Narren

Die Behörden gaben sich „besorgt“, weil sich Infektionsketten oft nicht mehr nachvollziehen lassen. „Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt“, teilt die Stadt laut RP mit. Deshalb ist es ab sofort bei Androhung sagenhafter Bußgelder von 25.000 Euro untersagt, sich ohne Maske in der Öffentlichkeit aufzuhalten – auch wenn man sich als Passant mutterseelenallein auf einer sonst menschenleeren Straße fortbewegt. Dabei galt in den stark frequentierten Teilen Düsseldorfs – etwa dem Rheinufer oder in der Altstadt – längst die Maskenpflicht, zu deren Durchsetzung die Stadtverwaltung eigens etwa 500 Hinweisschilder aufgestellt hat. Jetzt gilt das „närrische Treiben“ praktisch überall.

Dass ein derlei hyperschikanöser Schwachsinn – zu dem selbst einem Hirnamputierten einleuchten muss, dass er keinerlei Nutzen bei der Eindämmung eines angeblich überall (nur nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dahin) lauernden Virus haben kann – nicht lange auf juristische Gegenreaktionen warten lässt, war absehbar: Nur Stunden nach Inkrafttreten der kommunalen Verfügung zum Maskenball gingen beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht zwei Eilanträge dagegen ein; weitere Klagen sind angekündigt. Wie der „Westdeutsche Rundfunk“ berichtet, will das Gericht noch diese Woche entscheiden. (DM)

Quelle: Deutschlandfunk vom 05.11.2020

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